Der Supreme Court der Vereinigten Staaten hat entschieden, einen seit Jahren umstrittenen Fall zur Todesstrafe vorerst nicht neu aufzurollen. Damit bleibt ein Urteil bestehen, das die Hinrichtung des verurteilten Mörders Joseph Smith verhindert. Der Grund: Zweifel an seiner geistigen Leistungsfähigkeit.
Der heute 55-Jährige sitzt seit mehr als zwei Jahrzehnten im Todestrakt in Alabama. Ihm wird vorgeworfen, 1997 gemeinsam mit einem Komplizen einen Mann brutal erschlagen zu haben. Doch die eigentliche Debatte dreht sich inzwischen weniger um die Tat als um die Frage, ob Smith aufgrund einer geistigen Behinderung überhaupt hingerichtet werden darf.
Streit um IQ-Werte und geistige Behinderung
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen mehrere IQ-Tests, die bei Smith Werte zwischen 72 und 78 ergaben. Auf den ersten Blick liegen diese Werte oberhalb jener Grenze, die häufig als Hinweis auf eine geistige Behinderung gilt.
Allerdings arbeiten IQ-Tests mit statistischen Fehlertoleranzen. Genau darauf verwiesen die unteren Gerichte. Demnach könne Smiths tatsächlicher Wert durchaus bei 70 oder darunter liegen – und damit in einem Bereich, der eine Hinrichtung nach geltendem US-Recht ausschließen würde.
Die Richter entschieden nun, sich nicht erneut grundsätzlich mit den Standards für geistige Behinderungen bei Todesurteilen zu beschäftigen. In einem kurzen, nicht unterzeichneten Beschluss ließ das Gericht die Entscheidung der Vorinstanzen bestehen.
Konservative Richter scharf dagegen
Innerhalb des Supreme Courts sorgte die Entscheidung allerdings für heftigen Widerspruch. Besonders der konservative Richter Samuel Alito kritisierte, das Gericht verweigere klare Regeln für Todesstrafenverfahren.
Noch weiter ging Clarence Thomas. Er stellte sogar das Grundsatzurteil aus dem Jahr 2002 infrage, mit dem der Supreme Court damals festgelegt hatte, dass Menschen mit geistiger Behinderung nicht hingerichtet werden dürfen.
Thomas schrieb, die damalige Entscheidung habe „nur Verwirrung und Absurditäten“ geschaffen.
Sorge bei Behindertenverbänden
Menschenrechts- und Behindertenorganisationen hatten den Fall mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Ihre Sorge: Das Gericht könnte sich künftig ausschließlich auf IQ-Werte stützen und andere Aspekte geistiger Einschränkungen ignorieren.
Denn bei der Diagnose einer geistigen Behinderung spielen normalerweise mehrere Faktoren eine Rolle – etwa soziale Fähigkeiten, Alltagskompetenzen oder Entwicklungsstörungen in der Kindheit.
Genau das betonten auch Fachverbände wie die American Psychological Association. Eine Diagnose allein anhand von IQ-Zahlen sei wissenschaftlich problematisch und unzureichend.
Schwierige Kindheit und lebenslange Probleme
Gerichtsunterlagen zeichnen das Bild eines Mannes mit schweren Problemen seit früher Kindheit. Smith wurde als Kind misshandelt, hatte massive schulische Schwierigkeiten und galt bereits in jungen Jahren als geistig eingeschränkt.
In der siebten Klasse wurde er mit einer damals üblichen Bezeichnung als „lernbehindert“ eingestuft. Später brach er die Schule ab und geriet früh mit dem Gesetz in Konflikt.
1997 erschlug Smith gemeinsam mit einem Komplizen den Mann Durk Van Dam und raubte ihm Geld, Werkzeuge und Stiefel.
Todesstrafe bleibt politisches Streitthema
Der Fall zeigt erneut, wie umkämpft die Todesstrafe in den USA weiterhin ist. Besonders konservative Politiker und Richter fordern regelmäßig härtere Regeln und schnellere Vollstreckungen.
Die Regierung von Donald Trump hatte Alabama in dem Verfahren ausdrücklich unterstützt. Das Justizministerium argumentierte, die Bundesstaaten müssten selbst festlegen dürfen, wann eine geistige Behinderung vorliegt.
Gleichzeitig wächst in den USA seit Jahren die Kritik an der Todesstrafe – insbesondere in Fällen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Einschränkungen.
Seit dem Grundsatzurteil von 2002 wurden laut dem Death Penalty Information Center mehr als 140 Todesurteile aufgehoben, weil die Verurteilten als geistig behindert eingestuft wurden.
Mit der aktuellen Entscheidung bleibt Joseph Smith zwar vorerst vor der Hinrichtung geschützt. Die grundsätzliche Debatte über die Todesstrafe und geistige Behinderungen dürfte den Supreme Court allerdings noch lange beschäftigen.
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