Nach jahrelangen Verhandlungen, unzähligen Gipfeln, tausenden Seiten Papier und vermutlich mehreren Tonnen Kaffeeverbrauch ist die große EU-Asylreform endlich in Kraft getreten. Die gute Nachricht: Künftig soll alles einheitlicher werden. Die schlechte Nachricht: Niemand weiß so genau, wie das funktionieren soll.
EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sprach von einer „entschlossenen und fairen Asylpolitik“. Kritiker übersetzen das frei mit: „Wir haben einen Kompromiss gefunden, mit dem niemand wirklich zufrieden ist.“
Das Grundprinzip bleibt jedenfalls erhalten: Wer zuerst europäischen Boden betritt, bleibt grundsätzlich auch dort hängen. Die berühmte Dublin-Regel hat damit ungefähr dieselbe Überlebensfähigkeit bewiesen wie eine Kakerlake nach einem Atomkrieg.
Neu ist allerdings ein sogenanntes Screening. Jeder Ankommende wird künftig zunächst durch eine Art europäische Verwaltungs-Waschstraße geschickt. Dort werden Identität, Gesundheitszustand, Fingerabdrücke, biometrische Daten, mögliche Risiken, besondere Bedürfnisse und vermutlich irgendwann auch die Schuhgröße erfasst.
Anschließend entscheidet ein kompliziertes System darüber, ob der Antragsteller in ein normales Verfahren, ein Schnellverfahren oder ein Grenzverfahren kommt. Welches Verfahren man erhält, kann man allerdings nicht gesondert anfechten. Das wäre schließlich zu einfach.
Besonders kreativ ist die Regelung an den Außengrenzen. Menschen können dort bis zu zwölf Wochen in speziellen Zentren verbleiben. Juristisch gelten sie währenddessen als „nicht eingereist“.
Ein faszinierendes Konzept. Man befindet sich physisch in Europa, atmet europäische Luft, sieht europäische Beamte und bekommt europäische Formulare – ist aber offiziell gar nicht da.
Experten sprechen von „haftähnlichen Bedingungen“. Optimisten würden es vermutlich als stationären Aufenthalt mit eingeschränktem Bewegungsprogramm bezeichnen.
Ein weiterer Höhepunkt der Reform ist der neue Solidaritätsmechanismus. Die EU-Mitgliedstaaten sollen sich künftig solidarisch zeigen. Allerdings darf jedes Land selbst entscheiden, wie.
Man kann Flüchtlinge aufnehmen.
Man kann Geld zahlen.
Man kann Personal schicken.
Oder man kann vermutlich sehr engagierte Solidaritätsbekundungen verfassen.
Kritiker nennen das „Solidarität à la carte“. Der Begriff trifft es gut, denn jedes Land bestellt künftig genau das, was ihm am wenigsten weh tut.
Auch Österreich hat die Reform umgesetzt. Dort werden Verfahren beschleunigt, Rechtsmittelfristen verkürzt und Beschwerden verlieren teilweise ihre automatische aufschiebende Wirkung.
Das bedeutet vereinfacht gesagt: Wer sich gegen eine Entscheidung wehren möchte, muss zunächst beantragen, überhaupt noch bleiben zu dürfen, während über den Antrag entschieden wird.
Bürokratie-Fans sprechen bereits vom neuen Premium-Modell europäischer Verwaltungsarchitektur.
Eine echte Verbesserung gibt es immerhin für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Diese erhalten künftig ab dem ersten Tag eine Obsorge. Österreich verabschiedet sich damit von seiner langjährigen Rolle als europäisches Schlusslicht und rückt zumindest in diesem Bereich in die Gegenwart vor.
Die spannendste Frage bleibt jedoch unbeantwortet.
Die EU hofft, dass strengere Regeln, schnellere Verfahren und mehr Abschiebungen den Aufstieg rechter Parteien bremsen werden.
Sollte das nicht funktionieren, dürften in Brüssel bald die Arbeiten an der nächsten großen Reform beginnen.
Arbeitstitel:
„GEAS 2.0 – Die Reform der Reform, die die Probleme lösen soll, die durch die vorige Reform entstanden sind.“
Erfahrungsgemäß wird man dafür etwa bis 2035 benötigen.
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