Die belastbarsten, unmittelbar aus Primär- oder offiziellen Quellen ableitbaren Befunde sind diese: Erstens hat die BaFin am 22. Mai 2026 veröffentlicht, es bestehe ein „hinreichend begründeter Verdacht“, dass die BOSS.BSS L.L.C. mit Sitz in Prishtina in Deutschland Aktien der Hartmann & Benz Inc öffentlich ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt anbiete. Zweitens hat die BaFin am 11. Juni 2026 in gleicher Wertungslogik veröffentlicht, es bestehe ein hinreichend begründeter Verdacht, dass die Hartmann & Benz LLC mit Sitz in Washington in Deutschland tokenisierte Wertpapiere namens Easygold Token bzw. EASG ohne erforderlichen Prospekt öffentlich anbiete. In beiden Fällen nennt die BaFin ausdrücklich das Fehlen eines erforderlichen Prospekts beziehungsweise das Fehlen ersichtlicher Ausnahmetatbestände.
Für Hartmann & Benz LLC ist die US-Existenz deutlich besser belegbar als für andere Teile des Geflechts: Im offiziellen SEC-EDGAR liegt ein Form D vom 14. November 2022 vor. Dort ist Hartmann & Benz LLC als im District of Columbia organisierte LLC genannt; als Geschäftsanschrift erscheint 1717 N Street … Washington, DC 20036, als „related person“ Mustapha Hasni, und als Ausnahmevorschrift Rule 506(c). Das Easygold-Impressum und die Easygold-Seite beanspruchen wiederum, dass Hartmann & Benz LLC die Anbieterin der „virtual security tokens“ sei und verweisen selbst auf genau diese SEC-Aktenzeichenkette.
Bei BOSS.BSS L.L.C. ist die Lage gemischter. Das Eigenimpressum von bossbgold.com nennt Prishtina/Kosovo, die Register-Nr. 812064195 und „Mr. Baki Wash“ als Managing Director. Ein direkt verifizierbarer, frei indexierter offizieller Einzelfirmeneintrag aus dem kosovarischen KBRA/ARBK-Register war in dieser Recherche nicht abrufbar. Allerdings zeigen zwei Registerspiegel konsistent dieselbe Nummer, die Rechtsform LLC, die Gemeinde Prishtinë, das Startkapital 1.000 EUR, den Eigentümer Baki Wahsh (100 %), den Vertreter Baki Wahsh und das Registrierungsdatum 20.07.2023. Diese Angaben sind deshalb als mittlere, nicht als maximale Beweiskraft zu bewerten, bis ein zertifizierter Registerauszug vorliegt.
Die Behauptung, in Kosovo existiere eine von BOSS.BSS betriebene oder genutzte Lagerstätte mit mehr als zwei Tonnen Gold, ist durch die in dieser Recherche gefundenen Primärquellen derzeit nicht tragfähig belegt. Die eigene BossBGold-Präsenz spricht zwar von „internationalen Hochsicherheitstresoren“, „6 internationalen Lagerstandorten“ und nennt auf der Startseite Standorte in Schweiz, Singapur, Dubai, Kanada und Deutschland; ein konkreter Kosovo-Tresor, eine Tresorbetreiberfirma, Versicherungspolice, Audit-Nachweise, Lizenznummern oder amtliche Genehmigungen wurden jedoch öffentlich nicht gefunden. Das ist besonders auffällig, weil die verfügbaren Registerspiegel für BOSS.BSS nur 1 Mitarbeiter, 1.000 EUR Kapital und als Haupttätigkeit den NACE-Code 4778 für den Einzelhandel mit sonstigen neuen Waren in Spezialgeschäften ausweisen, nicht aber Lager-, Sicherheits- oder Minentätigkeiten.
Eine direkte, durch Primärquellen belegte gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen Hartmann & Benz / Easygold und der TGI AG Vaduz konnte nicht festgestellt werden. Was sich jedoch zeigen lässt, ist eine indirekte personelle und markenbezogene Brücke: BOSS.BSS/BossBGold wird auf der eigenen Website mit Baki Wahsh als Gründer & CEO dargestellt; offizielle Easygold-Unterlagen nennen Baki Wahsh ebenfalls als CEO des Projekts bzw. der Hartmann-&-Benz-Gruppe. Für die TGI AG zeigen die offiziellen Liechtenstein-Quellen dagegen andere öffentlich sichtbare Leitungspersonen und eine andere Adresse: Städtle 33, 9490 Vaduz, Verwaltungsratsfunktionen u. a. Helmut Kaltenegger, Herbert Müllner und Mark-Allen Bogen. Die Connection-Lage lautet daher: keine belegte direkte Eigentums- oder Adressidentität, aber eine nachweisbare Nähe zwischen BOSS.BSS und Hartmann-&-Benz/Easygold über Baki Wahsh, während eine weitergehende Verbindung zur TGI AG im öffentlichen Registermaterial offen bleibt.
Quellenlage und methodische Einordnung
Diese Auswertung priorisiert amtliche und primäre Quellen: BaFin, SEC/EDGAR, die offiziellen Kosovo-Portale KBRA/ARBK, CPS und Kosovo Customs, außerdem FMA Liechtenstein und das liechtensteinische Handelsregisterportal oera.li. Wo eine direkte Einzelfirmenseite in der Webumgebung nicht belastbar abrufbar war, wurde dies ausdrücklich als Einschränkung behandelt und nicht durch Spekulation ersetzt. Besonders relevant ist das für den Kosovo-Registereintrag von BOSS.BSS: Die Existenz der zuständigen Behörde KBRA/ARBK ist amtlich belegt, der konkrete Datensatz für NUI 812064195 war in diesem Lauf aber nicht als offizieller Einzelabruf verfügbar.
Für die Beweiswürdigung wurde deshalb zwischen starker Evidenz und mittlerer Evidenz unterschieden. Stark sind hier insbesondere BaFin-Mitteilungen, SEC-EDGAR-Einträge, FMA-Bekanntmachungen und offizielle Unternehmens-Impressen. Mittel sind übereinstimmende Registerspiegel oder Unternehmenserklärungen, wenn die amtliche Einzelfirmenseite nicht direkt verifiziert werden konnte. Schwach sind reine Social-Media-Hinweise oder Drittberichte ohne Primärbeleg. Diese Differenzierung ist zentral, weil sich daraus ergibt, welche Vorwürfe bereits dokumentiert sind und welche Fragen noch offen bleiben.
Zur Orientierung die wichtigsten Primärquellen, auf denen die Kernaussagen beruhen:
| Quelle | Aussage / Relevanz |
|---|---|
| BaFin Warnmeldung zu BOSS.BSS | Verdacht auf öffentliches Angebot von Aktien der Hartmann & Benz Inc in Deutschland ohne Prospekt. |
| BaFin Warnmeldung zu Hartmann & Benz LLC | Verdacht auf öffentliches Angebot der tokenisierten Wertpapiere Easygold Token / EASG in Deutschland ohne Prospekt. |
| SEC Form D / EDGAR zu Hartmann & Benz LLC | Rechtsträger, Jurisdiktion DC, Adresse, Rule 506(c), Related Person Mustapha Hasni. |
| Easygold-Impressum und Easygold-Website | Selbstdarstellung der Hartmann & Benz LLC, Verweis auf SEC-Aktenzeichen, Produktbeschreibung. |
| KBRA/ARBK offizielle Behörden- und Permit-Portale | Zuständige Behörden- und Lizenzlandschaft in Kosovo. |
| FMA Liechtenstein / TGI AG | Warnung, aufsichtsrechtliche Maßnahmen, fehlende Bewilligung/Registrierung. |
| TGI-Impressum / oera.li-gestützte Registerwiedergabe | Adresse, Register-ID, Organpersonen der TGI AG. |
Feststellungen zu BOSS.BSS L.L.C.
Unternehmensdaten und Registerlage
Das Eigenimpressum von bossbgold.com nennt Boss.Bss LLC, Str. Rruga Kalabrien 123 PN, 10000 Pristina, Kosovo, die Register-Nr. 812064195 sowie „Mr. Baki Wash“ als Managing Director. Auf weiteren BossBGold- bzw. goldsilberstore-Seiten erscheinen Varianten derselben Anschrift, etwa „Rruga Kalabria, PN,,1“ und die Kontaktangaben info@bossbgold.com bzw. +383 49 628985. Diese Abweichungen sind kein Gegenbeweis, aber ein Transparenzmangel, der für eine Due-Diligence relevant ist.
Zwei voneinander unabhängige Registerspiegel, die sich ausdrücklich auf das Kosovo-Unternehmensregister beziehen, stimmen bei den Kerndaten überein: NUI 812064195, Rechtsform LLC / Shoqëri me përgjegjësi të kufizuara, Gemeinde Prishtinë, Startkapital 1.000 EUR, Haupttätigkeit 4778, Eigentümer Baki Wahsh (100 %), Vertreter Baki Wahsh, Registrierungsdatum 20.07.2023, Beschäftigte 1. Das ist ein starkes Indiz dafür, dass die Nummer und die Firma wahrscheinlich real im Register angelegt sind; gleichwohl ersetzt dies nicht den amtlich zertifizierten Auszug.
| Merkmal | Feststellung | Beweisstärke |
|---|---|---|
| Firmenname | BOSS.BSS L.L.C. / Boss.Bss LLC | mittel |
| Register-/NUI-Nr. | 812064195 | mittel |
| Sitz / Gemeinde | Prishtinë / Pristina | mittel |
| Registrierungsdatum | 20.07.2023 | mittel |
| Kapital | 1.000 EUR | mittel |
| Eigentümer | Baki Wahsh, 100 % | mittel |
| Vertreter / Geschäftsführer | Baki Wahsh / „Baki Wash“ | mittel |
| Haupttätigkeit | NACE 4778, Einzelhandel mit sonstigen neuen Waren in Spezialgeschäften | mittel |
Goldlagerung in Kosovo und Plausibilitätsprüfung
Die eigene Kommunikation von BossBGold behauptet zwar „internationale Lagerung“ und „6 internationale Lagerstandorte“, benennt aber auf der Startseite ausdrücklich nur Schweiz, Singapur, Dubai, Kanada und Deutschland. Ein Kosovo-Standort wird dort gerade nicht genannt. Auch auf der „About us“-Seite bleiben die „internationalen Hochsicherheitstresore“ abstrakt; es fehlen der konkrete Tresorbetreiber, Lageradressen, Versicherer, Auditberichte oder Inventarnachweise.
Demgegenüber steht in der Wirtschaftspresse die Behauptung, bei einem kosovarischen Partner lägen über zwei Tonnen Gold. Diese Zahl ist in dieser Recherche nicht durch Primärquellen bestätigt worden. Gerade angesichts des gespiegelten Registerprofils von BOSS.BSS — 1 Mitarbeiter, 1.000 EUR Kapital, Einzelhandels-NACE — erscheint ein Betrieb oder eine wirtschaftliche Kontrolle über einen Hochsicherheits-Goldtresor mit einem Bestand in der Größenordnung von >2 Tonnen erklärungsbedürftig. Das ist keine Widerlegung, aber eine klare Plausibilitätslücke.
Erforderliche Genehmigungen in Kosovo und derzeitige Nachweislage
Nach der offiziellen Kosovo-Portalstruktur existiert kein frei sichtbares, schlichtes „Goldvault-Lizenz“-Regime. Je nach tatsächlichem Geschäftsmodell kommen aber mehrere Erlaubnis- oder Registrierungsebenen in Betracht. Wenn eine Firma in Kosovo Drittgold in einem Zoll- oder Verwahrlager hält, ist eine Customs-Warehouse-Autorisierung durch Kosovo Customs einschlägig. Wenn sie als Güterterminal fungiert, wäre eine Goods-Terminal-Lizenz relevant. Wenn sie Bewachung, Werttransport oder Cash-in-Transit/Sicherheitsdienste für Dritte anbietet, greifen die Regeln zu Private Security Services. Als Händler in Edelmetallen fällt sie zudem in den kosovarischen AML/CFT-Rahmen für Händler in Edelmetallen und Edelsteinen. Falls die Tätigkeit über bloßen Handel hinaus in Richtung Exploration/Verarbeitung in Kosovo ginge, wären außerdem Bergbauregeln und Genehmigungen der Independent Commission for Mines and Minerals einschlägig.
Für BOSS.BSS selbst wurden in dieser Recherche keine öffentlich identifizierbaren Permit-Nummern, keine behördlichen Lizenzbescheide und keine amtlich abrufbaren Einträge zu Zollverwahrung, Güterterminal, privatem Sicherheitsdienst oder AML-Registrierung gefunden. Das beweist nicht die Nichtexistenz solcher Erlaubnisse; es heißt aber, dass das Unternehmen die für einen Goldtresor wesentlichen Compliance-Nachweise öffentlich nicht transparent gemacht hat und sie auch über öffentliche Suchindizes nicht verifizierbar waren.
| Mögliche Genehmigung / Pflicht | Zuständige Stelle | Wann einschlägig | Öffentlich nachgewiesen für BOSS.BSS? |
|---|---|---|---|
| Unternehmensregistrierung | KBRA / ARBK | Grundvoraussetzung für Geschäftstätigkeit | Ja, aber nur gespiegelt / nicht amtlich einzeln abgerufen. |
| Customs Warehouse Authorization | Kosovo Customs | Wenn Gold in einem Zoll-/Verwahrungslager unter Zollaufsicht gelagert wird | Kein öffentlicher Nachweis gefunden. |
| Goods Terminal License | zuständige MIET-/MESPI-Struktur laut Verwaltungsrecht | Wenn Terminal-/Cargo-Verarbeitung für eingehende Waren angeboten wird | Kein öffentlicher Nachweis gefunden. |
| Private Security / CIT License | Division for Private Security Services | Wenn Bewachung, Schutzdienste oder Werttransport für Dritte angeboten werden | Kein öffentlicher Nachweis gefunden. |
| AML/CFT-Pflichten für Edelmetallhändler | AML/FIU-Regime Kosovo | Bei Handel mit Edelmetallen / Edelsteinen | Keine öffentliche Registrierungsnummer gefunden. |
| Mining / Minerals License | Independent Commission for Mines and Minerals | Nur falls Exploration, Abbau oder Verarbeitung in Kosovo erfolgen | Im Registerprofil nicht indiziert; kein öffentlicher Nachweis gefunden. |
Das gewichtige Zwischenfazit zu BOSS.BSS lautet daher: Die Firmenidentität ist plausibel, aber nicht amtlich-endgültig verifiziert; ein Kosovo-Goldtresor mit >2 Tonnen Gold ist öffentlich nicht primär belegt; relevante Genehmigungen wurden öffentlich nicht nachgewiesen.
Feststellungen zu Hartmann & Benz LLC, Easygold Token und Hartmann & Benz Inc
BaFin-Feststellungen und offizielle US-Spuren
Die BaFin-Meldung vom 11. Juni 2026 betrifft Hartmann & Benz LLC und den Easygold Token / EASG. Der suchindexierte amtliche Text ist eindeutig: Die BaFin habe den „hinreichend begründeten Verdacht“, dass die Hartmann & Benz LLC, Washington, USA, in Deutschland tokenisierte Wertpapiere namens Easygold Token bzw. EASG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbiete. Parallel führt die BaFin die Meldung in ihrer Warnungsliste.
Für Hartmann & Benz LLC liegt außerdem ein offizieller SEC-EDGAR-Eintrag vor. Das Form D vom 14.11.2022 nennt die Gesellschaft als District of Columbia limited liability company, mit Geschäftsanschrift 1717 N Street … Washington, DC 20036, CIK 0001954263, EIN 32-0705717, Ausnahmevorschrift Rule 506(c) und dem Hinweis „First Sale Yet to Occur“. Als „related person“ ist Mustapha Hasni eingetragen. Der EDGAR-Index bestätigt Filing Date, CIK und Dokumenttyp.
Die Easygold-Seite selbst bestätigt das Grundmodell und die US-Struktur. Im Impressum wird Hartmann & Benz, LLC, „a District of Columbia limited liability company“, mit Adresse 1717 N Street, NW STE 1, Washington, DC 20036 genannt; die Website erklärt, der Zugang werde von Hartmann & Benz LLC als Anbieter „virtual security tokens“ bereitgestellt und verweist ausdrücklich auf das SEC-Aktenzeichen 0001954263-22-000001. Zugleich beschreibt die Startseite Easygold Token als „first security token“ mit Gewinnteilnahmerecht.
Ein relevanter Befund ist hier die Adress- und Organinkonsistenz: Das SEC-Form-D zeigt teils SW, das Impressum NW; der SEC-Related-Person-Eintrag nennt Mustapha Hasni, während die offiziellen Easygold-Unterlagen Baki Wahsh als CEO des Projekts bzw. der Hartmann-&-Benz-Gruppe nennen. Solche Inkonsistenzen sind nicht per se beweisend für Unrichtigkeit, erhöhen aber das Verifikationsbedürfnis deutlich.
Easygold / EASG und der Brückenschlag zur Hartmann-&-Benz-Gruppe
Die offizielle, auf easygold.io gehostete Projektkommunikation ist für die Netzwerkfrage besonders wichtig. Der Easygold-„One Pager“ nennt Baki Wahsh als CEO und beschreibt das Projekt als durch Hartmann & Benz, LLC getragen; zugleich verweist er auf eine „backed by Hartmann & Benz GmbH“ bzw. die Hartmann-&-Benz-Gruppe. Im offiziellen Whitepaper-Snippet wird Baki Wahsh ebenfalls als „CEO von Hartmann & Benz Group“ beschrieben. Damit ist eine offizielle Selbstverknüpfung zwischen Easygold / Hartmann & Benz LLC und der Person Baki Wahsh dokumentiert.
Auch die Website easygold24.com der deutschen Hartmann & Benz GmbH schlägt diese Brücke teilweise selbst. Das Impressum nennt Hartmann & Benz GmbH, Gutenbergstraße 40, 70736 Fellbach, HRB 769356, USt-IdNr. DE325244140. In den FAQs heißt es, easygold24 sei eine „one hundred percent subsidiary of Hartmann & Benz GmbH“, und als Managing Director wird Mustapha Hasni genannt.
Damit lassen sich innerhalb des Hartmann-&-Benz-/Easygold-Komplexes zwei Stränge nebeneinander feststellen: ein deutscher Strang um die Hartmann & Benz GmbH / easygold24 / Mustapha Hasni und ein US-/Token-Strang um die Hartmann & Benz LLC / Easygold / SEC Form D, in dessen offizieller Projektkommunikation wiederum Baki Wahsh als CEO auftaucht. Nicht sauber geklärt ist öffentlich, wie diese Rollen rechtlich und gesellschaftsrechtlich exakt gegeneinander abgegrenzt sind.
Hartmann & Benz Inc und der Deutschlandbezug
Zur Hartmann & Benz Inc ist die Primärevidenz schwächer als zur LLC. Sicher ist zunächst: Die BaFin hat am 22. Mai 2026 öffentlich erklärt, es gebe den hinreichend begründeten Verdacht, dass BOSS.BSS L.L.C. in Deutschland Aktien der Hartmann & Benz Inc ohne erforderlichen Wertpapierprospekt öffentlich angeboten habe. Das ist eine amtliche Aussage über den Deutschlandbezug dieses Aktienangebots.
Hinzu kommt die Eigenkommunikation von hb-primeinvest.com. Dort wird wiederholt erklärt, der Zugang werde von Hartmann and Benz, Inc., „a corporation incorporated in the State of Delaware“, bereitgestellt; das Aktienangebot erfolge nach SEC Regulation D Rule 506(c); mehrfach wird das Aktenzeichen 0002056599-25-000001 genannt. Auffällig ist allerdings, dass aktuelle Seiten zugleich formulieren, EU-Bürger und EU-Ansässige seien ausdrücklich ausgeschlossen. Das steht in einem Spannungsverhältnis zur BaFin-Mitteilung, die gerade einen öffentlichen Vertrieb in Deutschland vermutet. Aus den vorliegenden Quellen lässt sich nicht sicher ableiten, ob der EU-Ausschluss von Anfang an galt, später nachgeschoben wurde oder praktisch umgangen wurde.
Ein SEC-Originaltreffer zu 0002056599-25-000001 war in diesem Recherchelauf nicht belastbar als amtlicher Indexeintrag auffindbar, obwohl Drittquellen ein Form-D-Profil für Hartmann & Benz Inc, 8 The Green, Suite A, Dover, Delaware, mit Mustapha Hasni als Executive Officer/Director/Promoter referenzieren. Deshalb ist die Existenz und konkrete US-Registrierung von Hartmann & Benz Inc aktuell als mittlere, nicht als maximale Evidenz zu bewerten, bis Delaware- und/oder SEC-Originaldokumente direkt gezogen sind.
Die Ereignisse lassen sich so zusammenfassen:
Die in der Timeline genannten Eckpunkte sind jeweils amtlich oder aus offiziellen Unternehmensunterlagen belegt.
Prüfung einer Verbindung zur TGI AG Vaduz
Was offiziell zu TGI AG feststeht
Die TGI AG ist im offiziellen Liechtenstein-Kontext klarer fassbar als eine mögliche Verbindung zu Hartmann & Benz. Das öffentliche Handelsregisterportal oera.li ist die offizielle Suchoberfläche für Teilauszüge; sekundär, aber oera-basiert, wird für TGI AG die Registernummer FL-0002.646.647-1, der Sitz Vaduz und die Adresse Städtle 33, 9490 Vaduz ausgewiesen. Das offizielle TGI-Impressum nennt dieselbe Adresse sowie Helmut Kaltenegger als Präsident des Verwaltungsrates.
Hinzu kommt die aufsichtsrechtliche Lage in Liechtenstein: Die FMA Liechtenstein warnte am 22. April 2026 ausdrücklich vor der TGI AG und erklärte, sie sei nicht berechtigt, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen wie die Annahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern zu erbringen. Mit Verfügung vom 26. Mai 2026 ordnete die FMA an, die TGI AG müsse den Vertrieb und das öffentliche Angebot der Produkte „Customer Basic 2%“, „Sales Premium“ und „Instant Discount“ sofort einstellen; die FMA bewertet diese Produkte als unerlaubtes Einlagengeschäft. Am 11. Juni 2026 stellte die FMA zusätzlich klar, weder Geschäftsmodell noch Produkte der TGI AG seien von ihr genehmigt oder gebilligt worden.
Auch IOSCOs internationales Warnnetz I-SCAN führt die TGI AG als unregistrierte/nicht lizenzierte Anbieterin von Finanzprodukten oder -dienstleistungen. Das ist kein nationaler Gerichtsentscheid, aber eine zusätzliche regulatorische Warnspur.
Gibt es eine nachweisbare Verbindung zu Hartmann & Benz oder Easygold?
Eine direkte Verbindung im Sinne von identischen Direktoren, identischer Adresse, identischem Registerträger oder offenkundiger Eigentumsgleichheit ist aus den gefundenen offiziellen Quellen nicht belegbar. TGI AG weist öffentlich Städtle 33, Vaduz und Organpersonen wie Helmut Kaltenegger, Herbert Müllner und Mark-Allen Bogen aus; Hartmann & Benz LLC weist demgegenüber Washington, DC aus, und im SEC-Form-D erscheint Mustapha Hasni, während Easygold-Unterlagen Baki Wahsh als CEO benennen. Diese Sphären sind in den Primärquellen nicht deckungsgleich.
Was sich jedoch nachweisen lässt, ist eine indirekte Brücke über Baki Wahsh. Auf bossbgold.com wird Baki Wahsh als Gründer & CEO von BossB Gold dargestellt. In den offiziellen Easygold-Unterlagen wird derselbe Baki Wahsh als CEO geführt. Und die Registerspiegel zu BOSS.BSS L.L.C. nennen Baki Wahsh als 100 %-Eigentümer und Vertreter. Damit ist eine enge personelle Verflechtung zwischen BOSS.BSS/BossBGold und dem Easygold/Hartmann-&-Benz-Komplex belegt.
Für die Verbindung zur TGI AG reicht diese Brücke aber noch nicht aus. Es gibt zwar öffentliche Web- und Social-Media-Hinweise, in denen BossBGold, Hartmann & Benz und TGI AG im selben Marketingumfeld auftauchen; ebenso berichten Medien über mutmaßliche Lager- oder Partnerbeziehungen. Doch ohne Vertrag, Pressemitteilung einer der Parteien, Registerverknüpfung, Gerichtsakte, Transaktionsbeleg oder behördliches Dokument, das die Beziehung ausdrücklich herstellt, bleibt dies schwache bis mittlere Indizlage, nicht harter Nachweis.
Das Ergebnis lautet deshalb: Nein, eine direkte offizielle Verbindung Hartmann & Benz / Easygold ↔ TGI AG konnte nicht belegt werden. Ja, es gibt eine plausible indirekte Netzwerkspur über BOSS.BSS/BossBGold und Baki Wahsh, die weitere Prüfung verdient.
Die Hartmann & Benz GmbH in Stuttgart hatte mit Bonusgold im Jahr 2019 der TGI/GGMTs sehr ähnliches Produkt. Man könnte annehmen man hat voneinander abgeschrieben.
Erweiterte Recherche (Claude Fable 5 Extra) abgeglichen mit den obigen Erkenntnissen:
Ergänzende Befunde zum BOSS.BSS / Hartmann & Benz / Easygold-Komplex – was über den Analysebericht vom 12.06.2026 hinaus auffindbar ist
Der Analysebericht der Redaktion vom 12.06.2026 hat die Grundlagen bereits sauber dokumentiert: die beiden BaFin-Warnungen vom 22.05. und 11.06.2026, die SEC-Form-D-Eckdaten der Hartmann & Benz LLC, den kosovarischen Registerspiegel der BOSS.BSS L.L.C. samt Plausibilitätslücke (1.000 Euro Kapital, ein Mitarbeiter, Einzelhandels-NACE) sowie das Ergebnis, dass eine direkte gesellschaftsrechtliche Verbindung zur TGI AG nicht belegt ist, wohl aber eine indirekte Brücke über die Person Baki Wahsh. Ich habe ergänzend recherchiert und beschränke mich im Folgenden auf das, was über den Bericht hinausgeht – gestaffelt nach Belastbarkeit der Quellen.
Stufe 1 – Amtlich belegbar (SEC EDGAR, BaFin-Historie)
Das Form D der Hartmann & Benz LLC vom 14.11.2022 enthält über die bekannten Eckdaten hinaus drei aufschlussreiche Details: Das Angebot ist mit einem Gesamtvolumen von 600 Millionen US-Dollar angegeben – bei zugleich gemeldeten 0 US-Dollar verkauft und 0 Investoren („First Sale Yet to Occur“). Ein Programm dieser Größenordnung ohne einen einzigen gemeldeten Verkauf zum Meldezeitpunkt ist zumindest bemerkenswert.
Die im Bericht erwähnte Adressabweichung (SW/NW) findet sich bereits innerhalb des SEC-Dokuments selbst: Der Issuer-Block nennt „1717 N Street SW“, der Related-Person-Block desselben Formulars „1717 N Street NW“. Es handelt sich also nicht nur um eine Differenz zwischen SEC-Akte und Impressum, sondern um eine Inkonsistenz im amtlichen Dokument.
Eine Volltextsuche im SEC-EDGAR-System nach „Easygold“ liefert null Treffer. Für den Token selbst, für „EASG“ und für eine „Hartmann & Benz Inc“ existiert im EDGAR-Index kein einziges eigenständiges Filing. Die gesamte nachweisbare SEC-Spur des Komplexes besteht aus genau einem Form-D-Notice.
Der Komplex ist zudem kein Neuling bei der BaFin: Bereits am 09.07.2020 warnte die BaFin öffentlich vor der Hartmann & Benz GmbH (Fellbach, easygold24.com), die zwei „Bonusgold“-Goldkonten als Vermögensanlagen ohne den nach § 6 VermAnlG erforderlichen Verkaufsprospekt angeboten haben soll. Es ist dieselbe Konstellation wie heute – Gold, Renditeversprechen, fehlender Prospekt – und derselbe Geschäftsführer: Mustapha Hasni, der auch im US-Form-D von 2022 als einziger Officer eingetragen ist. Dieselbe Person verbindet damit die Warnung von 2020 mit dem Token-Strang von heute.
Stufe 2 – Mittlere Beweisstärke (vorliegende Dokumente, Presse, Eigenangaben)
Zur Brücke in Richtung TGI: Der WirtschaftsWoche liegt nach eigenen Angaben ein „Safe Keeping Record“ über 2.182 kg Gold mit 96 % Reinheit vor, der das Gold bei der BOSS.BSS im Kosovo verortet und die Unterschrift von Baki Wahsh trägt. Bemerkenswert daran: Die TGI AG wird in diesem Dokument nicht genannt. Die behauptete Verwahrbeziehung stützt sich nach öffentlichem Stand also auf ein Papier, das den angeblichen Eigentümer des Goldes gar nicht ausweist – die Eigentumsfrage bleibt damit vollständig offen.
Auffällig ist die Diskrepanz zwischen Werbung und SEC-Realität: In PR-Material und auf bossbgold.com wird mit Formulierungen wie „SEC-genehmigt“, „reguliert durch die US-Börsenaufsicht mit jährlicher Prüfung“ und „bis zu 10,7 % feste Jahresrendite ohne Risiko“ geworben. Tatsächlich ist ein Form D lediglich die Anzeige eines prospektfreien Angebots – es bedeutet keine inhaltliche Prüfung, keine Genehmigung und keine laufende Aufsicht durch die SEC. Die Kombination aus „Festrendite“ und „ohne Risiko“ ist mit der Natur eines solchen Angebots ohnehin nicht vereinbar.
In Token-Pressemitteilungen von 2022/2023 treten als Kontaktpersonen der Hartmann & Benz LLC eine „Lisa Anderson“ und eine „Sandra Ravioli“ auf – unter derselben Telefonnummer, die auch in der SEC-Akte hinterlegt ist. In den SEC-Unterlagen selbst erscheint jedoch keine dieser Personen; dort ist ausschließlich Mustapha Hasni benannt. Wer diese Personen sind und in welcher Funktion sie handeln, ist öffentlich nicht nachvollziehbar.
Zur Plausibilität der Goldmenge: Doré-Barren aus Minenproduktion schwanken in der Reinheit typischerweise erheblich. Eine über 2.182 kg hinweg einheitlich angegebene Reinheit von 96 % wäre für Minen-Doré ungewöhnlich homogen und damit erklärungsbedürftig – ein weiterer Punkt, den nur ein unabhängiges physisches Audit samt Einzelassays klären könnte.
Stufe 3 – Einordnung und Fairness-Punkte
Zur vollständigen Einordnung der liechtensteinischen Seite gehört die Firmenhistorie: Die heutige TGI AG firmierte laut Registerspiegeln zunächst als M.R. Capital AG (gegründet Oktober 2020), ab September 2023 als GGMT Revolution AG und seit März 2024 als TGI AG – dreimal derselbe Rechtsträger unter wechselndem Namen.
Der Fairness halber gehört ebenso erwähnt: Im Wiener Verfahren rund um die GGMT-Vorgeschichte (Vorwurf des Anlagebetrugs im Zusammenhang mit einer Guyana-Mine) erfolgte am 12.03.2025 ein Freispruch. Die aktuellen liechtensteinischen Vorerhebungen sind davon unabhängig und betreffen einen neuen Sachverhalt.
Fazit der Ergänzungen: Die neuen Befunde verschieben das Gesamtbild nicht, sie schärfen es. Die SEC-Spur des Hartmann-&-Benz-/Easygold-Komplexes ist noch dünner, als die Werbung suggeriert (ein einziges Notice, null Verkäufe, null Treffer für den Token), die BaFin-Vorgeschichte reicht bis 2020 zurück, und die zentrale Brücke zur TGI – der Safe Keeping Record – nennt die TGI selbst nicht. Damit bleibt die entscheidende Frage dieselbe wie im gesamten TGI-Komplex: Es fehlt der unabhängige Nachweis, dass das Gold existiert und wem es gehört.
Für alle genannten Unternehmen und Personen gilt die Unschuldsvermutung. Behördliche Vorwürfe sind Verdachtsmomente in laufenden Verfahren; die FMA-Verfügung ist nicht rechtskräftig. Dies ist meine persönliche Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Informationen und Einordnung – keine Anlage- oder Rechtsberatung.
Wirklich interessieren würde mich ob das Gold im Kosovo oder doch in Sierra Leone „begutachtet“ wurde.
Mich, Thomas und wahrscheinlich 99% der TGI Kunden auch.
Nein, den TGI-Kunden ist das wurscht, die glauben auch ohne jeden Nachweis, dass das alles supersauber ist.
Siehe den Youtube-Song….
Jedenfalls die meisten.
Manuel Ried hatte ja etwas erzählt. dass das Gold vom militär des landes bewacht werde, frage ob er das nicht mit den Paramilitärs wie sie in Sierra Leone als Wächter zu sehen sind verwechselt hat.
sie haben doch mE selber erzälht, dass sie in Afrika das Gold besichtigt haben … und zumindest traue ich denen zu, dass die den Balkan und den Rest der Welt auseinanderhalten können.