Unser Mehrwertwissen für Sie - 28. März, 2024

Nichts Neues aber was tun? HCI Shipping Select XXIV ++ Schadensersatz verjährt in 2017

Ende 2016 legt der Schiffsfonds HCI Shipping Select XXIV eine erschreckende Bilanz vor für das Jahr 2015. Die Anleger des HCI Shipping Select XXIV sind bitter enttäuscht. Jetzt gilt es, schnell zu handeln. Es droht die Verjährung der Schadensersatzansprüche in 2017.

Der HCI Shipping Select XXIV hat sich an vier Zielgesellschaften beteiligt, die

Köpping Reedereigesellschaft MS „Lantau Bridge“ mbH & Co. KG
Köpping Reedereigesellschaft MS „Lantau Breeze“ mbH & Co. KG
Köpping Reedereigesellschaft MS „Lantau Beach“ mbH & Co. KG
Köpping Reedereigesellschaft MS „Lantau Bay“ mbH & Co. KG

Alle Bilanzen dieser Zielgesellschaften weisen Verluste aus. Im Einzelnen:

Für die Köpping Reedereigesellschaft MS „Lantau Bridge“ mbH & Co. KG gilt, dass den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von € 16.557.201,01 der Wert der MS „Lantau Bridge“  mit € 6.284.706,00 gegenübersteht.

Bei der Köpping Reedereigesellschaft MS „Lantau Beach“ mbH & Co. KG beläuft sich der Wert der MS „Lantau Beach“ auf € 6.245.058,00 bei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von € 15.950.512,01.

Bei der Köpping Reedereigesellschaft MS „Lantau Bay“ mbH & Co. KG wird die MS „Lantau Bay“ mit einem Sachanlagevermögen von € 6.242.052,00 bewertet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich aber auf € 15.342.539,30.

Die MS „Lantau Beach“ der Köpping Reedereigesellschaft MS „Lantau Beach“ mbH & Co. KG hat einen Sachanlagewert von € 6.245.058,00, dem Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von € 15.950.512,01 gegenüberstehen.

In der Bilanz findet sich ferner der Bilanzposten „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil“. Für alle Fonds kommt ein Betrag von über 40 Millionen Euro zusammen.

HCI Shipping Select XXIV: Anleger erleiden Totalverlust
Es ist nicht zu erkennen, dass sich die Situation 2016 bessert. Anleger müssen davon ausgehen, dass ihr Kapital verloren ist. Es gibt aber noch Schadensersatzansprüche. Diese bestehen aber nicht gegenüber dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XXIV, sondern gegenüber den Vertrieben und Banken, die den Anlegern die Schiffsfonds angeboten haben.

HCI Shipping Select XXIV: Falschberatung der Anleger

Dies ist vielfach in der Weise geschehen, dass sie über die Risiken, die wie jetzt offenkundig wird, bis zum Totalverlust gehen können, nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein Anlageberater muss aber seinen Kunden umfassend beraten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes musste er anleger- und anlagegerecht beraten. Er musste also genau prüfen, ob der von ihm empfohlene Schiffsfonds HCI Shipping Select XXIV zu den persönlichen Bedürfnissen des Anlegers passt. Für sicherheitsorientierte Anleger ist die Beteiligung an dem HCI Shipping Select XXIV ungeeignet gewesen.

HCI Shipping Select XXIV: Schadensersatzansprüche verjähren in 2017

Wird ein Anleger falsch beraten oder werden ihm die mit der Beteiligung verbundenen Risiken verschwiegen, steht ihm grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu. Er wird so gestellt, als hätte er die Beteiligung an dem HCI Shipping Select XXIV nicht gezeichnet. Für die Anleger ist hier die Zeit zum Handeln gekommen. Es gilt eine absolute taggenaue Verjährungsfrist von 10 Jahren. Danach sind alle Schadensersatzansprüche verjährt. Zügiges Handeln ist jetzt zwingend erforderlich, denn der HCI Shipping Select XXIV wurde im Jahr 2007 aufgelegt.

Quelle: Jochen Resch

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