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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei CENTRUM Development GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 501 IN 175/26

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CENTRUM Development GmbH vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102353 eingetragen und hat ihren Sitz an der Kaistraße 8 b in 40221 Düsseldorf. Gesetzlich vertreten wird sie durch Geschäftsführer Uwe Reppegather.

Nach der gerichtlichen Entscheidung vom 29. Juli 2026, 05:23 Uhr, wurde Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Immermannstraße 15, 40210 Düsseldorf, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Anordnung bedeutet nicht automatisch, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist. Es handelt sich um ein Insolvenzeröffnungsverfahren, in dem das Gericht zunächst Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft getroffen hat.

Nach dem Beschluss sind Verfügungen der CENTRUM Development GmbH über Gegenstände ihres Vermögens nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt. Grundlage ist § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO.

Zudem hat das Gericht Drittschuldnern untersagt, weiterhin direkt an die Gesellschaft zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner müssen Zahlungen deshalb nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung leisten.

Für Gläubiger, Geschäftspartner und mögliche Anleger ist die Entscheidung von Bedeutung, weil sie auf eine kritische wirtschaftliche Situation der Gesellschaft hinweist und die Verfügungsbefugnis der Geschäftsführung einschränkt. Forderungen, offene Rechnungen oder vertragliche Ansprüche sollten sorgfältig dokumentiert und im weiteren Verfahren beobachtet werden.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen: 501 IN 175/26 geführt.

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