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Marie Le Pen kann an französischen Präsidentschaftswahlen 2027 teilnehmen

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist im Berufungsverfahren wegen Veruntreuung von EU-Geldern zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Jahre wurden zur Bewährung ausgesetzt, ein Jahr soll sie mit elektronischer Fußfessel verbüßen. Zudem verhängte das Pariser Gericht eine Geldbuße von 100.000 Euro.

Das Kandidaturverbot wurde auf 15 Monate verkürzt. Da es seit Ende März 2025 bereits vorläufig angewendet wurde, gilt es nach Angaben des Gerichts als verbüßt. Le Pen will noch am Abend mitteilen, ob sie 2027 erneut für das Präsidentenamt kandidieren wird.

In erster Instanz war sie im März 2025 zu vier Jahren Haft und fünf Jahren Nichtwählbarkeit verurteilt worden. Le Pen weist die Vorwürfe zurück und spricht von einem politischen Verfahren.

Im Kern geht es um den Vorwurf, ihre Partei habe zwischen 2004 und 2016 EU-Gelder für parlamentarische Assistenten zweckwidrig zur Sanierung der Parteifinanzen verwendet. Sollte Le Pen nicht antreten, gilt Parteichef Jordan Bardella als möglicher Ersatzkandidat des Rassemblement National.

1 Komment

  • Aber 15 Monate von jetzt weg wäre ja schon Oktober 2027 und somit später als die Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027, oder mache ich da einen Denkfehler?

    Anmerkung der Redaktion: Das Gericht sieht einen Teil der 15 Monate bereits als verbüßt an, damit kann Marie Le Pen, wenn sie zugelassen wird, am Wahlkampf teilnehmen.

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