Unser Mehrwertwissen für Sie - 23. April, 2024

Maba.net große Werbung mit tollen Zinsversprechen , aber dürfen die diese Geschäfte machen?

„Geschäfte, die einer Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde bedürfen, werden nicht getätigt.“ So kann man es im Unternehmensregister nachlesen. Natürlich macht uns dann das Angebot des Unternehmens, welches im Internet unter der Domain www.maba.net bereitgehalten wird, stutzig.

Hier heißt es:

„Online Sparkonto 2.0  mit garantiert 5,25% Zinsen p.a.

sicherer Vermögensaufbau/ mit maximaler Flexibilität

Damit suggeriert man dem potentiellen Kunden aus unserer Sicht natürlich möglicherweise „das es sich hier, bei dem Unternehmen, um eine Bank handeln könnte“. Banken wiederum verbindet der durchschnittliche Kunde dann aben aber auch mit der Vorstellung der Einlagensicherung für sein Geld, was er dort anlegt.“

Nun, das kann man hier wohl ausschließen, denn in den AGB’s findet sich kein Hinweis darauf, dass man dem Einlagensicherungsfonds der Banken angehören würde. Trotzdem spricht man aber von einem Sparkonto in den AGB’s des Unternehmens. Liest man sich die die AGB’s des Unternehmens weiter durch, dann findet man ganz andere Hinweise.

„Leistungen von MABA

MABA führt, verwaltet und betreut Kapitalanlagen von Anlegern und erbringt einen festen Zinssatz auf diese Kapitalanlagen in Form eines Sparkontos. MABA nutzt die Einlagen der Anleger, um Investitionsmittel Dritten zur Verfügung zu stellen und fordert dafür eine entsprechende Verzinsung. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden die Zinsen der Sparkonten der Anleger und alle anfallenden Kosten der MABA getragen.“

Das erweckt bei uns den Anschein, dass es sich bei dem Unternehmen um eine reine Kapitalanlagegesellschaft handelt, die, wenn man weiter liest, letztlich, ganz versteckt, auch von einem möglichen Totalverlustrisiko spricht. Wobei sich die beiden Hinweise eigentlich in sich widersprechen:

„Risikohinweis

Der von der MABA angebotene Leistungsumfang richtet sich ausschließlich an erfahrene Interessenten und Anleger, die ausdrücklich auf eine individuelle Beratung zu Möglichkeiten, Chancen und Risiken verschiedener Anlageformen verzichten. Trotz einer sorgfältigen Verwaltung und Prüfung der Anlagen der MABA besteht ein Minimalrisiko.

Sicherheit der Anlagen

Die Kapitalanlagen werden im Rahmen der MABA -Investitionsrichtlinien gemanagt. Die MABA garantiert die Sicherheit der Anlagen durch entsprechende interne Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen. Ein theoretischer Verlust von Anlagen kann nie ausgeschlossen werden.“

Da stellt man sich natürlich die Frage, was ein theoretischer Verlust ist?

Schaut man sich die Gesellschaft einmal an, dann ist das eine kleine GmbH mit einem Stammkapital von gerade einmal 25.000 Euro. Das Unternehmen besteht zudem erst seit rund vier Monaten. Und diesem Unternehmen sollen Sie nun bis zu 750.000 Euro anvertrauen? Übrigens geht das Geld der Anleger auf ein Konto der Commerzbank…

Wir in der Redaktion fragen uns natürlich auch, „wie das mit der Zinsgarantie für den Kunden geht und vor allem, wer der Garantiegeber dafür ist!?“

AGB des Unternehmens im Zusammenhang:

AGB

Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Leistungsumfang der MABA FinTech GmbH („MABA“)mit Sitz in München. Davon abweichende Individualvereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Beauftragung oder Entgegennahme von Leistungen gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser AGB.

Leistungen von MABA

MABA führt, verwaltet und betreut Kapitalanlagen von Anlegern und erbringt einen festen Zinssatz auf diese Kapitalanlagen in Form eines Sparkontos. MABA nutzt die Einlagen der Anleger, um Investitionsmittel Dritten zur Verfügung zu stellen und fordert dafür eine entsprechende Verzinsung. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden die Zinsen der Sparkonten der Anleger und alle anfallenden Kosten der MABA getragen.

Eröffnung eines Spar- bzw. Anlegerkontos

Mit der Übermittlung der persönlichen Informationen durch Absenden und SMS-TAN-Bestätigung eröffnet der Anleger ein Sparkonto bei der MABA. Erst mit der Überweisung einer ersten Anlagesumme auf das MABA -Konto bei der Commerzbank IBAN: DE80 7004 0041 0214 0861 00 unter Angabe der Sparkontonummer ist das Sparkonto aktiviert. Die Verzinsung beginnt mit dem Tag des Eingangs der Anlagesumme auf dem MABA – Konto. Der Anleger akzeptiert damit außerdem ausdrücklich die Bedingungen dieser AGB.

Mindestanlagesumme

Die Mindestanlagesumme beträgt 1.000,00 €. Wird die Mindestanlagesumme unterschritten, kann sich die MABA eine Kündigung des Sparkontos vorbehalten. Eine zusätzliche Einzahlung auf das Sparkonto bis zum Erreichen der maximalen Anlagesumme ist jederzeit möglich.

Maximale Anlagesumme

Die maximale Anlagesumme beträgt 750.000,00 €. Wird die Anlagesumme überschritten, behält sich die MABA vor, den übersteigenden Betrag an den Anleger zurück zu überweisen.

Überschreiten der maximalen Anlagesumme

Einer Überschreitung der maximalen Anlagesumme kann von der MABA zugestimmt werden. Auszahlungen der Anlagesumme, bzw. die Auszahlungsfristen der Anlagesumme oder Teile der Anlagesumme, bzw. die Kündigungsfristen werden jedoch auf 4 Monate festgelegt. Diese Sondervereinbarung bedarf immer der Schriftform.

Mindestlaufzeit

Das Sparkonto unterliegt eine Sperrfrist von 3 Monaten, beginnend mit der ersten Einzahlung auf das Konto der MABA bei der Commerzbank. Innerhalb der Sperrfrist kann keine Aus-, bzw. Teilauszahlung der Anlagesumme erfolgen. Nach der Sperrfrist ist eine tägliche Verfügbarkeit möglich. Es wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Auszahlungen der Zinserträge unterliegen keiner Sperrfrist.

Zinserträge und Änderung

Die MABA garantiert einen festen Zins auf Anlagen des Sparkontos von 5,25 % p.a.. Die Zinsen werden täglich/anteilig dem Sparkonto gutgeschrieben. Eine Verzinsung der Zinsen (Zinseszins) ist nicht möglich. Manipulationsversuche durch z.B. häufige Aus- und Einzahlungen, ziehen eine fristlose Kündigung des Sparkontos nach sich. Sofern die MABA den festen Zinssatz ändert, wird der Anleger entsprechend informiert und hat die Möglichkeit sein Sparkonto sofort zu kündigen. Kapitalanlage und Zinserträge werden dem Anleger überwiesen.

Zahlungsverkehr und Transaktionsgebühren

Der Zahlungsverkehr (wie Einzahlungen oder Auszahlungen) auf dem Sparkonto ist bis zu 5 Transaktionen pro Monat kostenfrei. Zusätzliche Transaktionen werden mit 10,00 € pro Transaktion berechnet.

Daueraufträge

Um eine regelmäßige Auszahlung der Zinserträge zu ermöglichen, kann ein Dauerauftrag für diese Zinserträge eingerichtet werden. Eine Auszahlung kann monatlich, vierteljährlich (01.01./01.04./01.07./01.10.), halbjährlich (01.01./01.07.) oder jährlich (01.01.) erfolgen. Die Auszahlung kann als fester Betrag angegeben werden bzw. das maximale der Zinserträge umfassen.

Gebühren des Anlegerkontos

Es werden von der MABA keine Gebühren erhoben. Die Eröffnung und das Führen des Sparkontos sind gebührenfrei. Transaktionsgebühren werden von der MABA nicht, bzw. erst ab mehr als 5 Transaktionen pro Monat erhoben.

Dauer von Auszahlungen

Auszahlungsaufträge können nach Ablauf der Sperrfrist jederzeit vorgenommen werden. Auszahlungsaufträge müssen getrennt nach Zinskonto und Anlagekonto durchgeführt werden. Die Gutschrift auf dem angegebenen Konto des Anlegers erfolgt innerhalb von maximal 3 Werktagen.

Kündigung durch den Anleger

Der Anleger kann sein Sparkonto jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Eine Auszahlung des Anlageguthabens (Kapitalanlage und Zinserträge) erfolgt innerhalb von maximal 3 Werktagen.

Kündigung durch MABA

Bei einer Kündigung des Sparkontos durch die MABA, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. Eine fristlose Kündigung des Anlagekontos aufgrund eines wichtigen Grundes ist zulässig. In jedem Fall werden die Kapitalanlage und der bis dahin erwirtschaftete Zins an den Anleger ausbezahlt.

Mitwirkungspflichten und Haftung des Anlegers

Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten des Anlegers erfolgt über die von der MABA online bereitgestellten Formulare, bzw. Eingabefelder der entsprechenden Onlineseiten. Der Anleger ist selbst für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm eingegebenen und übermittelten Daten und Angaben verantwortlich. Für die Folgen unvollständiger oder unrichtiger Angaben haftet die MABA in keinem Falle. MABA wird im Rahmen der Zumutbarkeit auf die Korrektur von unvollständigen oder unrichtigen Daten hinwirken. Im Falle bewusst falscher Angabe von Daten ist MABA berechtigt, den Anleger auszuschließen und das Sparkonto zu kündigen. Vorstehendes gilt für die Übermittlung von Daten auf anderem mit der MABA vereinbartem Wege gleichermaßen.

Beratung

MABA selbst erbringt ausdrücklich keine Beratungsleistung zu den angebotenen Leistungen.

Risikohinweis

Der von der MABA angebotene Leistungsumfang richtet sich ausschließlich an erfahrene Interessenten und Anleger, die ausdrücklich auf eine individuelle Beratung zu Möglichkeiten, Chancen und Risiken verschiedener Anlageformen verzichten. Trotz einer sorgfältigen Verwaltung und Prüfung der Anlagen der MABA besteht ein Minimalrisiko.

Sicherheit der Anlagen

Die Kapitalanlagen werden im Rahmen der MABA -Investitionsrichtlinien gemanagt. Die MABA garantiert die Sicherheit der Anlagen durch entsprechende interne Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen. Ein theoretischer Verlust von Anlagen kann nie ausgeschlossen werden.

Datenschutz und Auskünfte

Die MABA verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle anlegerbezogenen Tatsachen und Wertungen, von denen sie Kenntnis erlangt. Die MABA erhebt, verwendet, verarbeitet und nutzt die im Zusammenhang mit der Sparkontoeröffnung, Sparkontoführung, Einzahlungen oder Überweisungen bekanntwerdenden Daten und Anfragen der Anleger ausschließlich für die Leistungserbringung der MABA. Der Anleger wird in Übereinstimmung mit geltenden Datenschutzgesetzen darauf hingewiesen, dass MABA Daten, Informationen und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung der Leistungen der MABA verarbeitet. MABA beachtet jederzeit das Datenschutzgesetz und behandelt alle Daten streng vertraulich. Informationen über den Anleger, dessen Zinserträge, Anlagesumme oder Sparguthaben wird die MABA nur dann weitergeben, wenn gerichtliche Anordnungen dies gebieten oder der Anleger zur Erteilung einer Auskunft eingewilligt hat.

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die MABA wird in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform und werden den Anlegern über die Mitteilungsmöglichkeiten seines Sparkontos mitgeteilt. Der Anleger kann durch Kündigung seines Kontos etwaigen Änderungen innerhalb von 4 Wochen widersprechen.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Zwischen dem Anleger und der MABA gilt die Anwendbarkeit von EU Recht als vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. MABA kann bei Klagen und Streitigkeiten jedoch auch jedem anderen zuständigen Gericht zustimmen.

Stand: München, den 06.09.2018

Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 243437 Bekannt gemacht am: 12.09.2018 02:08 Uhr
In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Neueintragungen
11.09.2018
HRB 243437: MABA FinTech GmbH, München, Elisabethplatz 1, 80796 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2018. Geschäftsanschrift: Elisabethplatz 1, 80796 München. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Betrieb von Webseiten und Bereitstellung individueller und interaktiver Onlinekundenkonten in Verbindung mit internen Datenbanken zu Verwaltungszwecken, sowie Erbringung aller damit in Zusammenhang stehenden Service- und Dienstleistungen. Geschäfte, die einer Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde bedürfen, werden nicht getätigt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bargholz, Andrea, München, *11.12.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

9 Comments

  1. Peter Petersen Sonntag, 20.01.2019 at 21:43 - Reply

    BAFIN —- pennen die dort nur noch???
    Ein ???? System als dieses ist zZ kaum vorstellbar, da frage ich mich, wieso ist so etwas denn in dieser BRD erlaubt??????????????????????? Wen wundert es da noch, dass andere polit. Parteien in der BRD das Ruder übernehmen?

  2. Ichbindoch nichtBlöd Montag, 14.01.2019 at 09:12 - Reply

    Meine Güte, wer fällt denn heuer noch auf solch eine Schwachsinn von > 5% Rendite herein?
    Oder gibt es tatsächlich noch Gier frisst Hirn?
    Es ist schon traurig genug, dass TV-Sender ihre Werbung abspulen…hoppela die kassieren dafür anständig, da dürfen auch schon mal „Verbrecher“ werben.

    • Carsten Mittwoch, 23.01.2019 at 13:33 - Reply

      Das ist m.E. auch ein großer taktischer Fehler. 2 oder 2,5 Prozent hätten vielleicht noch einige geglaubt, aber 5,25 Prozent können nur die „doofsten“ für seriös halten – und die haben meistens nicht allzu viel Geld zum anlegen…

  3. Riesselmann Herbert Mittwoch, 09.01.2019 at 21:10 - Reply

    Auf ein Commerzbank-Konto ? Ich glaube, diese Bank muss man wechsen !! Wo bleibt denn – bei dieser Werbung – die BaFin ? Eine Frechheit/Falle für gutgläubige Anleger !

  4. Siehe Emirat AG Dienstag, 08.01.2019 at 19:43 - Reply

    Die personelle Verflechtung mit der Emirat AG in der Person Andrea Bargholz, die Diskrepanz zwischen Werbeaussage und AGB lässt nur einen Schluss zu: Schnellballsystem, stinkt zum Himmel, Hände weg.

  5. kritikeron Montag, 07.01.2019 at 17:48 - Reply

    Das ist schon starker Tobak wie dieses Unternehmen wirbt. Frechheit siegt, scheint hier die Devise zu sein. BaFin übernehmen sie.

  6. InvestmentFuchs Montag, 07.01.2019 at 17:27 - Reply

    Habe die Werbung vor 1h bei Welt/N24 gesehen.
    Sehr verlockend in der heutigen Zeit wo die Zinsen Dank EZB manipuliert sind. Äußerst suspekt.
    Auch Banken müssen ja das Geld verdienen, welches sie an din Kunden wieder ausschütten.
    Wenn man hier investiert, sollte man auf das Geld verzichten können.
    Wie bei Aktien. Hier sollte man es die nächsten Jahre nicht benötigen und es besteht je nach dem in welche man investiert das Risiko des Totalverlustes. (Bei spekulativen Werten) Chance/Risiko-Verhältnis
    Aber bei DAX – Unternehmen kann man sich relativ sicher, daß es sie auch noch in 5 Jahren gibt.
    Bei BASF (Kurs heute 62€ )gibt heute eine Dividende für 2018 von ca.5%. Das Unternehmen gibt es seit 150 Jahren und es wird es auch in 10 Jahren noch geben.
    Da ist das doch sicherer.

  7. aufmerksamerkunde Montag, 07.01.2019 at 14:42 - Reply

    Maba hat nichts mit der FinTech Group AG zu tun und verfügt somit auch über keine BaFin-Lizenz, ergo: keine deutsche/europäische Einlagensicherung… Maba wirbt mit 5,25% Zinsen auf der Basis von Kreditgeschäften „im Raum München“ (Auskunft der Hotline).
    Maba ist eine GmbH (laut Auskunft im Rahmen einer Genossenschaft), d.h.im Falle von Zahlungsschwierigkeiten sind die 1000€ Mindestanlagesumme fürs „Sparkonto“ futsch!
    Ebenfalls unschlüssig ist, dass sie mit geringen laufenden Kosten werben, auf der anderen Seite bei TLC im Fernsehen Werbung für ihr Finanzprodukt machen.
    Auch gibt es keinen Zinseszins aufs Guthaben.
    Vorsicht also bei hohem Zinsversprechen, das kann sich jederzeit ändern, sobald die Unternehmenskalkulation nicht aufgeht!

  8. maba.net - Seriose Zweifel Montag, 07.01.2019 at 08:06 - Reply

    Ist das nicht Bankgeschäft nach dem KWG? Hier sollte die BaFin bzw. die Bundesbank den Sachverhalt gesondert prüfen? Hat jemand Erfahrung mit der Firma und/oder den handelnden Personen?

Leave A Comment

Nach oben