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Lombardium

geralt (CC0), Pixabay
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Wir hatten das Thema in einem Artikel kurz angeschnitten. Nun haben uns User gefragt, was überhaupt mit den sichergestellten Pfändern ist? Das wissen wir nicht. Wir haben desöfteren versucht eine Liste zu bekommen, was man da alles sichergestellt hat bei der damaligen Razzia bei Lombardium.

Üblich ist es eigentlich, wenn man hier seriös vorgeht, dass man hier eine Liste aller sichergestellten Vermögenswerte veröffentlicht. Üblicherweise geschieht dies im Bundesanzeiger, wie auch zum Beispiel im Vorgang S&K. Diese Liste ist auch heute noch im Bundesanzeiger auffindbar.

Ob die sichergestellten Vermögenswerte dann überhaupt einen Wert hatten und ob diese möglicherweise schon verwertet sind, wissen wir leider auch nicht. Der Insolvenzverwalter hat sich da immer sehr bedeckt gehalten.

Was wir wissen ist aber, dass es derzeit Rückforderungen des Insolvenzverwalters gibt, die teilweise sogar auf dem Klageweg eingebracht werden sollen. Hier geht es eben genau um die Auszahlungen, die nach Meinung des Insolvenzverwalters aber nicht Rechtens waren, da eben ein Schneeballsystem vorlag. Wie wir erfahren haben, soll dies auch das Ergebnis der bisherigen polizeilichen Ermittlungen sein.

2 Kommentare

  • Hallo. Angefochten wurde auch die von der Insolvenzschuldnerin direkt für den jeweiligen Anleger an das FA abgeführten Kapitalertragsteuer. Das steht im Anfechtungsschreiben. Insoweit wurde auf eine Verpflichtung des jeweiligen Anlegers geleistet, ohne dass diese Zahlung direkt in sein Vermögen ging (sondern an das Finanzamt). Mit freundlichen Grüßen DB

  • Rechtsanwalt Dr. Sieprath hat von der IG Lombard ca. 1000 Mandanten bekommen, die Rückforderungen der ausgezahlt und Zinsen und der Einlagen des Insolvenzverwalters gehen natürlich auch an diesen. Da ich ebenfalls Mandant bin, habe ich mir die Mühe gemacht, die Forderung des Insolvenzverwalters an mich zu überprüfen und festgestellt, dass diese Forderungen teilweise unkorrekt sind also die Zahlen ( insbesondere von 2013 und 2015) stimmen nicht oder es sind Forderungen dabei, die gar nicht geflossen sind. Es ist also wichtig, dass jeder seine Rückzahlungsforderungen überprüft mit den Eingängen auf seinem Konto. Dies sollte der Rechtsanwalt bzw. die IG Lombard ihren Mitgliedern unbedingt mitteilen.

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