Es ist richtig und längst überfällig, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzinhalte in sozialen Netzwerken genauer kontrollieren will. Finanztipps auf Instagram, WhatsApp oder Telegram sind kein harmloser Zeitvertreib. Wer Menschen dazu bewegt, Aktien, Kryptowährungen oder hochriskante Finanzprodukte zu kaufen, beeinflusst reale Entscheidungen über reales Geld.
Nach Angaben von BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch betrachten rund 60 Prozent der jüngeren Nutzer sozialer Medien Finfluencer sogar als gute Alternative zu einer professionellen Beratung. Genau deshalb darf sich die Aufsicht nicht darauf beschränken, Informationsbroschüren zu veröffentlichen und einige bekannte Influencer zu einem Gespräch nach Frankfurt einzuladen.
Die BaFin muss dort hinschauen, wo die Empfehlungen verbreitet, die Kontakte angebahnt und die Geschäfte abgeschlossen werden: vor allem auf Instagram, WhatsApp und Telegram.
Was ist überhaupt ein Finfluencer?
Der Begriff „Finfluencer“ setzt sich aus den englischen Wörtern Finance und Influencer zusammen. Gemeint sind Personen, die über soziale Medien Inhalte zu Geldanlage, Börse, Versicherungen, Krediten, Immobilien, Kryptowährungen oder persönlicher Finanzplanung verbreiten.
Das können sachkundige Fachleute sein, die komplizierte Themen verständlich erklären. Es können aber ebenso Personen sein, deren wichtigste Qualifikation aus einer großen Followerzahl, einer guten Kamera und der Fähigkeit besteht, vor einem gemieteten Sportwagen überzeugend aufzutreten.
Ein Finfluencer ist nicht automatisch ein zugelassener Anlageberater. Die Bezeichnung ist weder geschützt noch mit einem bestimmten Studium, einer Berufsausbildung oder einer behördlichen Prüfung verbunden. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA stellt ausdrücklich klar, dass auch Personen ohne Tätigkeit im Finanzsektor solche Inhalte veröffentlichen können. Wer jedoch personalisierte Empfehlungen erteilt, kann eine erlaubnispflichtige Anlageberatung erbringen. Auch öffentliche Kauf- oder Verkaufsempfehlungen können gesetzlichen Transparenz- und Offenlegungspflichten unterliegen. Der beliebte Zusatz „Keine Anlageberatung“ schützt nicht automatisch vor rechtlichen Konsequenzen.
Reichweite ist kein Ausbildungsnachweis
Das Kernproblem besteht darin, dass nur ein Teil der Finfluencer eine nachvollziehbare finanzwirtschaftliche, bankfachliche, juristische oder steuerliche Qualifikation erkennen lässt. Genaue Zahlen über die Ausbildung sämtlicher Finfluencer gibt es nicht – auch weil es weder eine einheitliche Berufsbezeichnung noch ein vollständiges Register gibt.
Auf Instagram kann sich grundsätzlich jeder innerhalb weniger Minuten zum Finanzexperten erklären. Für die entsprechende Selbstdarstellung braucht man weder eine Bankausbildung noch ein wirtschaftswissenschaftliches Studium, eine Erlaubnis der BaFin oder mehrjährige Erfahrung am Kapitalmarkt.
Die BaFin weist selbst darauf hin, dass unter den Finfluencern auch Personen mit unzureichendem Fachwissen oder fragwürdigen Motiven auftreten. Die ESMA warnt ebenfalls davor, Fachwissen vorzutäuschen und Produkte zu bewerben, die man selbst nicht ausreichend versteht.
Das bedeutet nicht, dass nur Menschen mit akademischem Abschluss über Geld sprechen dürfen. Manche Finfluencer leisten durchaus wertvolle Bildungsarbeit. Sie erklären Sparpläne, Kosten, Zinseszinseffekte oder grundlegende Börsenbegriffe verständlicher als manche Bankbroschüre.
Problematisch wird es jedoch, wenn persönliche Erfahrungen als allgemeingültige Finanzberatung verkauft werden, Risiken nur im Kleingedruckten erscheinen und der eigentliche Verdienst nicht aus erfolgreichen Investments, sondern aus Provisionen, Partnerlinks, Kursverkäufen und bezahlten Empfehlungen stammt.
Ein schickes Video ersetzt keine Qualifikation. Zehntausend Likes sind kein Sachkundenachweis. Und ein Sportwagen im Hintergrund ist noch keine testierte Vermögensaufstellung.
Instagram ist häufig nur der Eingang
Die BaFin sollte Instagram besonders genau beobachten. Dort beginnt häufig die sogenannte Kundenreise.
Zunächst erscheint ein kurzes Video mit einer Erfolgsgeschichte: finanzielle Freiheit mit 30, mehrere Tausend Euro passives Einkommen oder angeblich sichere Gewinne durch eine bislang unbekannte Kryptowährung. Anschließend sollen Interessierte einen Kommentar hinterlassen, einem Link folgen oder eine private Nachricht schicken.
Von dort geht es häufig weiter zu WhatsApp oder Telegram. Dort können Anbieter abgeschirmte Gruppen betreiben, Nachrichten kurzfristig löschen und vermeintlich exklusive Tipps verbreiten. Nutzer sehen angebliche Gewinne anderer Gruppenmitglieder, erhalten Zeitdruck und werden zu Brokern, Kryptoplattformen oder dubiosen Handelsangeboten weitergeleitet.
Die BaFin warnt bereits ausdrücklich vor Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram. Angebliche Finanzprofis werben in sozialen Netzwerken für Chatgruppen, versprechen Börsenwissen und verbreiten dort konkrete Aktien- oder Kryptotipps. In einzelnen Fällen veröffentlichte die Behörde auch Warnungen vor bestimmten WhatsApp- und Telegram-Gruppen.
Gerade geschlossene Gruppen sind für die Aufsicht schwieriger zu beobachten als öffentlich zugängliche Beiträge. Die entscheidende Empfehlung steht oft nicht im sichtbaren Instagram-Video, sondern erfolgt später im privaten Chat. Genau dort muss eine wirksame Überwachung ansetzen.
Viele Akteure sitzen nicht in Deutschland
Hinzu kommt das grenzüberschreitende Problem. Ein deutschsprachiger Instagram-Kanal muss nicht aus Deutschland betrieben werden. Hinter einem Profil können Personen, Agenturen oder Finanzanbieter sitzen, deren tatsächlicher Aufenthaltsort und Unternehmenssitz kaum erkennbar sind.
Manche werben gezielt um deutsche Kunden, während sie selbst aus einem anderen EU-Staat oder einem Drittstaat tätig sind. Andere verwenden Briefkastenanschriften, wechselnde Gesellschaften oder Konten im Ausland. Für Anleger wird es dann erheblich schwieriger, Verantwortliche festzustellen und Ansprüche durchzusetzen. Die BaFin weist allgemein darauf hin, dass die Geltendmachung von Forderungen im Ausland sehr aufwendig sein kann.
Die Aufsicht darf sich daher nicht nur mit Finfluencern beschäftigen, die bereitwillig zu einer Veranstaltung nach Frankfurt kommen. Gerade die problematischen Akteure werden dort vermutlich nicht in der ersten Reihe sitzen.
Erforderlich sind eine enge Zusammenarbeit mit anderen europäischen Aufsichtsbehörden, schnelle Meldewege zu den Plattformbetreibern und konsequente Maßnahmen gegen Accounts, die unerlaubte Finanzdienstleistungen bewerben. Die grenzüberschreitende Verbreitung über soziale Netzwerke macht eine abgestimmte europäische Aufsicht unverzichtbar. Die ESMA betont bereits, dass auch öffentliche Empfehlungen in sozialen Medien den europäischen Marktmissbrauchsregeln unterliegen können.
Nicht nur die Finfluencer, sondern auch ihre Auftraggeber kontrollieren
Besonders richtig ist die Ankündigung der BaFin, auch die Auftraggeber genauer zu prüfen. Viele Finfluencer handeln nicht aus reiner Begeisterung für ein Finanzprodukt. Sie werden bezahlt, erhalten Provisionen für vermittelte Kunden oder profitieren über Partnerlinks von Kontoeröffnungen und Käufen.
Solche wirtschaftlichen Interessen müssen klar und gut sichtbar offengelegt werden. Ein verstecktes Kürzel am Ende eines langen Textes reicht nicht. Die ESMA fordert, bezahlte Partnerschaften, eigene Beteiligungen und sonstige Interessenkonflikte deutlich kenntlich zu machen. Tatsachen müssen von persönlichen Einschätzungen getrennt und Risiken angemessen dargestellt werden.
Besonders kritisch ist es, wenn regulierte Unternehmen reichweitenstarke Personen einsetzen, um hochriskante Produkte in jugendlicher und scheinbar persönlicher Sprache zu vermarkten. Ein Unternehmen darf seine regulatorischen Pflichten nicht dadurch umgehen, dass es die Werbung an einen Influencer auslagert.
Wer den Auftrag erteilt, den Text vorgibt, Provisionen zahlt oder Empfehlungslinks bereitstellt, muss ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden.
Aufklärung reicht nicht aus
Die von der BaFin angekündigte Verbraucheraufklärung ist sinnvoll. Junge Anleger müssen lernen, zwischen Finanzbildung, Werbung und erlaubnispflichtiger Beratung zu unterscheiden.
Doch Warnhinweise allein werden das Problem nicht lösen. Menschen lassen sich nicht deshalb von Finfluencern überzeugen, weil ihnen Informationen fehlen. Sie lassen sich überzeugen, weil soziale Medien Vertrauen, Nähe und Erfolg suggerieren.
Der Finfluencer erscheint täglich im eigenen Smartphone, spricht die Sprache seiner Follower und zeigt scheinbar sein Privatleben. Ein Bankberater ist dagegen eine fremde Person am Schreibtisch. Diese emotionale Nähe macht die Werbung so wirksam und zugleich so gefährlich.
Die BaFin sollte deshalb nicht nur informieren, sondern aktiv überwachen:
- öffentliche Finanzwerbung auf Instagram und anderen reichweitenstarken Plattformen systematisch auswerten,
- geschlossene WhatsApp- und Telegram-Gruppen im rechtlich zulässigen Rahmen untersuchen,
- Auftraggeber und Provisionsmodelle offenlegen lassen,
- unerlaubte Anlageberatung und Vermittlung konsequent verfolgen,
- stärker mit ausländischen Behörden und Plattformbetreibern zusammenarbeiten,
- und Warnungen schnell, verständlich und über dieselben sozialen Netzwerke verbreiten.
Fazit
Dass die BaFin Finfluencer genauer unter die Lupe nehmen will, ist richtig. Zusätzliche Gesetze sind möglicherweise tatsächlich nicht das dringendste Problem. Schon heute gelten Regeln für Werbung, Anlageempfehlungen, Interessenkonflikte, Marktmanipulation und erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen. Entscheidend ist, dass diese Regeln auch in der digitalen Wirklichkeit durchgesetzt werden.
Dazu muss die Aufsicht raus aus der reinen Behördenperspektive und hinein in die Welt der Reels, Direktnachrichten und geschlossenen Chatgruppen.
Denn der moderne Anlagevertrieb beginnt nicht mehr unbedingt in einer Bankfiliale. Er beginnt mit einem Instagram-Video, führt über eine WhatsApp-Nachricht und endet möglicherweise in einer Telegram-Gruppe bei einem Anbieter, der weder eine deutsche Erlaubnis noch einen greifbaren Sitz besitzt.
Finfluencer können Finanzwissen vermitteln. Wer aber Geldempfehlungen abgibt, Provisionen kassiert und das Vertrauen junger Menschen nutzt, darf sich nicht hinter einem Smartphone, einem ausländischen Wohnsitz oder dem Satz „Das ist keine Anlageberatung“ verstecken.
Reichweite verpflichtet – besonders dann, wenn es um das Geld anderer Menschen geht.
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