Landgericht Nürnberg-Fürth

Landgericht Nürnberg-Fürth

Geschädigtenmitteilung gem. § 111 i Absatz 4 StPO

16 KLs 213 Js 12058/16

Mit Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21.04.2017 wurde der Angeklagte Belsham Besong Enow wegen Urkundenfälschung in fünf Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Betrug in vier tateinheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren 2 Monaten verurteilt. Das Urteil ist seit dem 29.04.2017 rechtskräftig.

Mit Beschluss vom 21.04.2017 ordnete das Landgericht Nürnberg-Fürth die Beschlagnahme der Forderung des Belsham Besong Enow alias Francis Jean-Marie aus der Geschäftsbeziehung zu der Sparda Bank Nürnberg eG, Kontonummer 4655362, IBAN DE98 7609 0500 0004 6553 62, in Höhe von 18.576,30 € an.

Gemäß § 111i Abs. 4 StPO werden die Geschädigten darauf hingewiesen, dass sie die Möglichkeit haben, ihre Ersatzansprüche im Wege der Arrestvollziehung oder der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Die in dem Beschluss vom 21.04.2017 genannte Forderung bleibt für drei Jahre ab Rechtskraft des Urteils beschlagnahmt. Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf verlangt, dass jeder Geschädigte selbst aktiv wird und seine eventuellen Ersatzansprüche selbst geltend macht.

Nach Ablauf dieser Frist von drei Jahren nach Rechtskraft des Urteils treten zu Lasten der Geschädigten die in § 111i Abs. 5 StPO genannten Rechtsfolgen ein, d.h. der Staat erwirbt die oben genannte Forderung, soweit nicht die Geschädigten zwischenzeitlich wegen ihrer Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung verfügt haben oder nachweislich aus Vermögen befriedigt worden sind, das nicht beschlagnahmt oder im Wege der Arrestvollziehung gepfändet worden war. Die Ansprüche der Geschädigten gegen den Verurteilten bleiben hiervon jedoch unberührt. Auf den Wortlaut dieser Vorschrift wird verwiesen.

Diese Mitteilung erfolgt, da eine Mitteilung an die Verletzten mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Die Geschädigten befinden sich im Ausland, so dass die Mitteilungen im Wege der Rechtshilfe erfolgen müssten und Rechtshilfe ist insbesondere mit Afghanistan nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich.

 

Seyb, Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth

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