Startseite Allgemeines Kein Sterbegeld laut Grundgesetz
Allgemeines

Kein Sterbegeld laut Grundgesetz

Teilen

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte heute einen Beschluss, nachdem die stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes für Angestellte des öffentlichen Dienstes mit dem Grundgesetz vereinbar.

Als die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) in finanzielle Schieflage geriet, wurde die Satzung geändert. Dabei wurde auch das Sterbegeld ab dem Jahr 2002 stufenweise abgeschafft, seit 2008 entfällt es ganz. Hiergegen klagte ein 1937 geborener Rentner, weil es sich um eine unzulässige rückwirkende Änderung handele.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde einstimmig per Kammerbeschluss nicht an. Der stufenweise Wegfall des Sterbegeldes habe außerdem der finanziellen Konsolidierung gedient und sei deshalb erforderlich gewesen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Marius Borg Høiby bleibt in Haft – Berufungsgericht kippt Freilassungsentscheidung

Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Høiby, muss bis zur...

Allgemeines

Interne Prüfung enthüllt: Colorado zahlte Deion Sanders zu viel – und das Bowl-Spiel wurde zum Millionengrab

Eine interne Untersuchung der University of Colorado hat erhebliche finanzielle Fehler rund...

Allgemeines

Olympia 2028: Erst Gold, dann Gentest

Die Olympischen Spiele waren einmal ein Fest des Sports. Künftig könnten sie...

Allgemeines

Ärger um WM-Tickets: Texas ermittelt gegen FIFA

Wenige Tage vor dem Start der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 gerät die FIFA erneut...