Karsten Karl Hermann Brucks – Maßnahmen der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, Rheinbahnstr. 1, 41063 Mönchengladbach, Aktenzeichen 130 Js 324/15, gegen den Beschuldigten Karsten Karl Hermann Brucks, geb. am 06.09.1973 in Kempen, wohnhaft Beuthener Straße 25, 41844 Wegberg, wegen Betrugs u.a. wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 74.543,92 € des Amtsgerichts Bochum vom 25.02.2015 (64 Gs 702/15) gegen den Arrestschuldner Karsten Karl Hermann Brucks die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.

Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.

Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Im Übrigen wird auf die §§ 111d ff. Strafprozessordnung, §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Aufstellung des gesicherten Vermögenswertes:

Konto Targobank BLZ: 300 209 00, Kontonummer: 5340239272; gemäß Drittschuldnererklärung vom 28.02.2015 besteht eine gepfändete Guthabenforderung in Höhe von 16,07 €

Konto Norisbank BLZ: 100 777 77, Kontonummer: 3127826; gemäß Drittschuldnererklärung vom 04.03.2015 besteht eine gepfändete Guthabenforderung in Höhe von 691,01 €

 

Hoch, Staatsanwalt

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