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Kanzleei Härting Berlin Rechtsanwälte der TGI AG was die wohl zu den staatsanwaltschaftlichen

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Offene Fragen an die Kanzlei Härting

Im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen rund um die TGI AG stellt sich aus unserer Sicht auch die Frage, wie die rechtlichen Vertreter des Unternehmens die jüngsten Maßnahmen der Aufsichts- und Ermittlungsbehörden bewerten.

Wir werden der Berliner Kanzlei Härting Rechtsanwälte, die in der Vergangenheit für die TGI AG tätig war beziehungsweise öffentlich mit dem Unternehmen in Verbindung gebracht wurde, einen ausführlichen Fragenkatalog zu den aktuellen Vorgängen übermitteln. Sollte uns eine Stellungnahme erreichen, werden wir diese selbstverständlich vollständig und unverändert veröffentlichen, damit sich unsere Leserinnen und Leser ein eigenes Bild machen können.

In der Vergangenheit haben wir bereits mehrfach Anfragen zu verschiedenen Themen rund um die TGI AG an die Kanzlei gerichtet. Diese Anfragen blieben nach unserer Wahrnehmung bislang unbeantwortet. Aus welchen Gründen keine Stellungnahme erfolgte, können wir nicht beurteilen.

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass eine renommierte Wirtschaftskanzlei wie Härting Rechtsanwälte Mandate sorgfältig prüft und ihre Mandanten umfassend berät. Gerade deshalb halten wir die Einschätzung der Kanzlei zu den aktuellen Entwicklungen für von besonderem Interesse.

Mit den jüngsten Maßnahmen der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein sowie den bekannt gewordenen Ermittlungen der zuständigen Behörden sind zahlreiche neue Fragen entstanden. Diese betreffen nicht nur die TGI AG selbst, sondern auch die rechtlichen und regulatorischen Hintergründe des Geschäftsmodells.

Diesen Fragen werden wir weiterhin nachgehen. Dabei wird es auch darum gehen, welche rechtlichen Bewertungen und Empfehlungen im Verlauf der vergangenen Jahre erfolgt sind und wie die aktuellen Entwicklungen aus Sicht der beteiligten Akteure eingeordnet werden.

Selbstverständlich gilt dabei für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Die laufenden Verfahren und Ermittlungen sind nicht abgeschlossen, und derzeit liegen keine rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen vor.

Umso wichtiger erscheint es uns, dass die offenen Fragen transparent beantwortet werden. Wir werden deshalb den Dialog mit allen Beteiligten suchen – auch mit der Kanzlei Härting – und über eingehende

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