Jena: AC Assets GmbH vertr.d.d. GF A. Schmidt AG – Insolvent

Über das Vermögen d. AC Assets GmbH vertr.d.d. GF A. Schmidt AG Jena, HRB 505834, Otto Schott-Str. 13,  07745 Jena wird heute, am 09.04.2015, um 12:00 Uhr das Sekundärinsolvenzverfahren gemäß §§ 16 ;  356 InsO wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Am 15.07.2014 wurde
bzgl. der AC Assets GmbH Niederlassung Österreich durch das Landesgericht Krems an  der Donau unter Az.: 9 S 27/14i ein Konkursverfahren (Hauptinsolvenzverfahren) im  Sinne der EuInsVO eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Edmund Kitzler, Stadtplatz 43, A-3950 Gmünd zum Masseverwalter (Hauptinsolvenzverwalter) bestellt. Dem Schuldner  wird gemäß § 80 InsO verboten, sein inländisches Vermögen zu verwalten und über sein
inländisches Vermögen zu verfügen. Zum Insolvenzverwalter des  Sekundärinsolvenzverfahrens wird gemäß § 27 InsO ernannt: Frau Rechtsanwältin K.
Fleissner, Humboldt Straße 24, 07743 Jena. Der nach § 139 InsO maßgebliche Insolvenzantrag ist beim Insolvenzgericht am 03.12.2014 eingegangen.

Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 15.05.2015 bei dem Insolvenzverwalter in 2-facher Ausfertigung unter Beifügung der die For-derungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Termin zur Gläubigerversammlung (Be-richtstermin) wird bestimmt auf Mittwoch, 24.06.2015, 11:05 Uhr, R. 301, Haus 5,  Justizzentrum Gera, R.-Diener-Str. 1. Der Termin dient der Berichterstattung des Verwalters über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihrer Ursachen sowie zur  Beschlussfassung gemäß §§ 57, 66, 68, 79, 100, 101, 149, 157, 160, 162, 163, 207, 271
InsO. Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung für
Entscheidungen gem. § 160 InsO als erteilt. Termin zur Gläubigerversammlung
(Prüfungstermin) wird bestimmt auf Mittwoch, 24.06.2015, 11:05 Uhr, R. 301, Haus 5,
Justizzentrum Gera, R.-Diener-Str. 1. Der Termin dient der Forderungsprüfung gemäß §
176 InsO. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt. Alle Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben,
werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den
Verwalter. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des
Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht
wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Diese
ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Str. 1,
07545 Gera schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Soweit
die Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt gemacht
wurde, beginnt die Notfrist spätestens zwei Tage nach Bekanntmachung. Erfolgte die
Zustellung früher, ist dieser Zeitpunkt maßge-bend. Die Beschwerdeschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklä-rung enthalten, dass
Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet
werden.
Amtsgericht Gera

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