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Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow: „Hier wird gezielt das Vertrauen in eine bekannte Bank missbraucht“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Herr Iwanow, die BaFin warnt aktuell vor gefälschten E-Mails, die angeblich im Namen der Sparda-Bank Hamburg verschickt werden. Was genau steckt dahinter?

Iwanow: Es handelt sich um eine klassische Betrugsmasche, bei der E-Mails mit der Endung „…@sparda-fingroup.com“ versendet werden. Darin wird Empfängern suggeriert, sie könnten angeblich verloren gegangene Anlegergelder zurückerhalten – wenn sie zuvor persönliche Ausweisdaten übermitteln. Das ist natürlich frei erfunden. Die echte Sparda-Bank Hamburg hat mit diesen E-Mails nichts zu tun. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch – und der ist strafbar.

Warum ist das besonders perfide?

Iwanow: Weil hier gezielt das Vertrauen in eine seriöse und bekannte Bank ausgenutzt wird. Viele Menschen glauben, dass eine Rückerstattung über ein sogenanntes „Treuhandkonto“ bei einer deutschen Bank seriös sein muss – und werden dadurch leichtgläubiger. Die Täter setzen auf genau diesen psychologischen Effekt.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für solche Warnungen durch die BaFin?

Iwanow: Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes. Die BaFin darf öffentlich vor Unternehmen oder Personen warnen, die ohne ihre Erlaubnis Finanzgeschäfte betreiben oder vortäuschen. In diesem Fall wird der Anschein erweckt, als würde die Sparda-Bank Hamburg ein reguliertes Rückzahlungsverfahren anbieten – was nicht stimmt.

Wie können sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor solchen Betrugsversuchen schützen?

Iwanow: Zunächst: Immer misstrauisch sein, wenn persönliche Daten wie Ausweiskopien, Passwörter oder Bankverbindungen per E-Mail abgefragt werden – selbst wenn der Absender „seriös“ aussieht. Man sollte bei Zweifeln direkt bei der echten Bank oder der BaFin nachfragen. Wichtig ist auch, die Unternehmensdatenbank der BaFin zu nutzen – dort kann jeder prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist.

Was sollten Betroffene tun, die bereits Daten preisgegeben haben?

Iwanow: Sofort Anzeige bei der Polizei erstatten – idealerweise beim Landeskriminalamt oder über die zentrale Onlinewache. Parallel sollten sie ihre Bank informieren und gegebenenfalls eine Sperrung von Konten oder Onlinezugängen veranlassen. Wenn Ausweisdaten betroffen sind, ist es auch sinnvoll, die zuständige Ausweisbehörde zu informieren.

Letzte Frage: Was raten Sie Anlegern generell im Umgang mit Finanzangeboten im Internet?

Iwanow: Augen auf und gesunden Menschenverstand walten lassen. Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meistens auch nicht. Gerade im Finanzbereich ist Skepsis keine Schwäche, sondern Selbstschutz.


Vielen Dank für das Gespräch, Herr Iwanow.

Iwanow: Sehr gerne.

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