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Interview mit Rechtsanwalt Hans Witt aus Heidelberg zum Thema: Warnung der BaFin vor „DigitalBanking“

Pacholek-cz (CC0), Pixabay
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Redaktion: Herr Witt, die BaFin hat erneut vor Angeboten des Unternehmens „DigitalBanking“ gewarnt, diesmal auch mit Bezug auf die Website digitalbanking.cc. Was bedeutet das konkret für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Hans Witt: Die erneute Warnung der BaFin ist sehr ernst zu nehmen. Es besteht der konkrete Verdacht, dass über diese Plattform ohne gesetzlich erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. Das bedeutet: Wer dort investiert oder Verträge abschließt, handelt auf eigenes Risiko – ohne den Schutz, den regulierte Anbieter gewährleisten müssen.

Redaktion: Welche Konsequenzen kann es für Nutzerinnen und Nutzer haben, wenn sie sich auf solche Angebote einlassen?

Hans Witt: Die Risiken sind hoch. Zum einen droht der Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Zum anderen machen sich Personen, die beispielsweise als Vermittler tätig werden oder Gelder weiterleiten, möglicherweise sogar selbst strafbar – etwa wegen Beihilfe zum unerlaubten Betreiben von Finanzdienstleistungen. Auch eine zivilrechtliche Haftung gegenüber Geschädigten ist denkbar.

Redaktion: Woran erkennt man denn, ob ein Anbieter wie DigitalBanking seriös und zugelassen ist?

Hans Witt: Der wichtigste Schritt ist der Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin. Dort sind alle in Deutschland zugelassenen Institute und Dienstleister aufgeführt. Wenn ein Unternehmen nicht in dieser Datenbank erscheint, sollte man unbedingt Abstand nehmen. Zudem sollte man auf bestimmte Warnzeichen achten: fehlende Impressumsangaben, übertriebene Renditeversprechen, aggressive Werbung in sozialen Medien oder Kontaktaufnahme über Messenger-Dienste.

Redaktion: Welche rechtlichen Schritte können Betroffene einleiten, wenn sie bereits Geld an DigitalBanking überwiesen haben?

Hans Witt: In solchen Fällen ist schnelles Handeln gefragt. Zunächst sollte man Anzeige bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Darüber hinaus können Geschädigte versuchen, über ihre Bank Rücküberweisungen einzuleiten – was allerdings nur in Ausnahmefällen gelingt. Parallel ist es sinnvoll, sich anwaltlich beraten zu lassen, insbesondere wenn größere Summen im Spiel sind.

Redaktion: Die BaFin verweist auf § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Was regelt dieser Paragraph?

Hans Witt: Dieser Paragraph gibt der BaFin das Recht, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass jemand ohne erforderliche Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt. Solche Warnungen sind wichtig, um Verbraucher präventiv zu schützen und illegale Anbieter frühzeitig bekannt zu machen.

Redaktion: Abschließend: Was raten Sie Verbraucherinnen und Verbrauchern ganz grundsätzlich beim Thema Online-Investments?

Hans Witt: Gesundes Misstrauen ist der beste Schutz. Kein seriöser Anbieter verspricht schnelle Gewinne ohne Risiko. Wer investieren möchte, sollte sich gut informieren, unabhängige Quellen nutzen – und im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig kritisch nachfragen. Die BaFin bietet übrigens auf ihrer Website eine eigene Rubrik „Finanzbetrug erkennen“. Dort finden sich regelmäßig aktualisierte Warnungen und praktische Hinweise.

Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Witt.

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