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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK zum BGH-Urteil gegen Uber-Mietwagen

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 (Az. I ZR 123/25) die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz bestätigt. Konkret ging es um über Uber X vermittelte Fahrten und die Frage, ob Mietwagen nach einem Auftrag unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

Wir haben darüber mit Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK gesprochen.

Herr Blazek, worum ging es in dem Verfahren konkret?

Im Kern ging es um die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagenunternehmen nach § 49 Personenbeförderungsgesetz. Danach müssen Mietwagen nach Abschluss einer Fahrt grundsätzlich zum Betriebssitz zurückkehren, sofern kein neuer Auftrag vorliegt.

Im konkreten Fall hatte eine Kölner Taxigenossenschaft geklagt, weil ein über Uber eingesetzter Mietwagen nach einer Fahrt offenbar weiter am Bahnhofsvorplatz stehen blieb, statt zurückzufahren. Der Bundesgerichtshof hat nun bestätigt, dass darin ein Wettbewerbsverstoß liegen kann.

Warum ist dieses Urteil so bedeutend?

Weil der BGH damit die bestehende Rechtslage nochmals sehr deutlich bestätigt hat. Die Rückkehrpflicht gilt weiterhin – auch im digitalen Zeitalter und auch für Plattformmodelle wie Uber X.

Das Urteil stärkt damit insbesondere das klassische Taxi-Gewerbe, das seit Jahren kritisiert, dass Mietwagenplattformen faktisch wie Taxis arbeiten würden, aber anderen Regeln unterliegen.

Uber hatte sich unter anderem auf europäisches Recht berufen. Warum hatte das keinen Erfolg?

Der BGH sagt ganz klar:
Im konkreten Fall lag kein grenzüberschreitender Sachverhalt vor. Deshalb sei die europäische Niederlassungsfreiheit hier gar nicht einschlägig gewesen.

Das ist juristisch sehr relevant. Der Bundesgerichtshof musste deshalb auch nicht prüfen, ob die deutsche Rückkehrpflicht möglicherweise gegen EU-Recht verstößt.

Ist die Rückkehrpflicht aus Ihrer Sicht überhaupt noch zeitgemäß?

Das ist natürlich politisch und wirtschaftlich umstritten.

Die einen sagen:
Die Regelung schützt das Taxi-Gewerbe und verhindert ein unkontrolliertes „Herumstehen“ von Mietwagen in Innenstädten.

Die anderen argumentieren:
Die Pflicht führe zu unnötigen Leerfahrten und passe nicht mehr zu modernen Mobilitätsplattformen.

Rechtlich hat der BGH jetzt aber erneut deutlich gemacht:
Der Gesetzgeber darf diese Regelung weiterhin aufrechterhalten. Auch verfassungsrechtliche Zweifel sieht das Gericht aktuell nicht.

Welche Folgen hat das Urteil jetzt für Mietwagenunternehmen und Plattformen wie Uber?

Die Folgen sind erheblich.

Mietwagenunternehmen müssen sehr genau darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Verstöße können nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche durch Konkurrenten auslösen.

Das Urteil zeigt außerdem:
Auch Plattformanbieter haften unter Umständen für das Verhalten ihrer Subunternehmer.

Bedeutet das Urteil jetzt einen Sieg für das Taxi-Gewerbe?

Zumindest juristisch ganz klar ja.

Der Bundesgerichtshof hat die Position der Taxiunternehmen deutlich gestärkt. Gleichzeitig zeigt die Entscheidung aber auch, dass die politische Diskussion über die Zukunft des Personenbeförderungsrechts sicherlich weitergehen wird.

Was raten Sie betroffenen Mietwagenunternehmen jetzt?

Sie sollten ihre Abläufe dringend überprüfen:

  • Dokumentation der Aufträge
  • GPS- und Standortdaten
  • Rückkehrprozesse
  • Schulung von Fahrern
  • Compliance im Plattformbetrieb

Denn nach diesem Urteil dürfte die Kontrolle solcher Vorgaben künftig noch intensiver werden.

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