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Vorläufiges Insolvenzverfahren über Wohnplan Wohnbesitz- und Vermietungs GmbH & Co. KG angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Osnabrück hat am 3. Juni 2026 unter dem Aktenzeichen 38 IN 21/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Wohnplan Wohnbesitz- und Vermietungs GmbH & Co. KG angeordnet.

Das Unternehmen mit Sitz in der Heinrich-Heine-Straße in Osnabrück ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück eingetragen und im Bereich Wohnbesitz sowie Immobilienvermietung tätig.

Vertreten wird die Gesellschaft durch Geschäftsführer Alexander Ehrmanntraut sowie Geschäftsführerin Elena Rajchert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Georg Schloenbach aus Bünde.

Mit der gerichtlichen Entscheidung dürfen Verfügungen der Gesellschaft über Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Ziel dieser Maßnahme ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern und eine Benachteiligung einzelner Gläubiger zu verhindern.

Gleichzeitig wurden Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten.

Das Insolvenzgericht prüft nun im weiteren Verlauf insbesondere, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück eingesehen werden.

Gegen die Entscheidung ist unter bestimmten Voraussetzungen die sofortige Beschwerde möglich. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen.

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