Der Facebook-Konzern Meta muss sich mit seinem Kommunikationsdienst Messenger weiterhin an die verschärften EU-Regeln für große Digitalkonzerne halten. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg bestätigte nun die Einstufung des Dienstes als sogenannter „Gatekeeper“.
Damit unterliegt der Messenger den Vorgaben des europäischen Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act/DMA). Die Regeln sollen die Marktmacht großer Internetplattformen begrenzen und faireren Wettbewerb ermöglichen.
Die EU-Kommission hatte Meta bereits 2023 als besonders mächtigen Internetkonzern eingestuft. Hintergrund ist die große Reichweite verschiedener Dienste des Unternehmens, die als wichtige Zugänge zu Millionen von Nutzern gelten.
Teilweise erfolgreich war Meta allerdings mit seiner Klage gegen die Einstufung des Online-Marktplatzes „Marketplace“. Dieser steht inzwischen ohnehin nicht mehr auf der entsprechenden EU-Liste.
Der Konzern hatte sich gegen die Aufnahme sowohl von Messenger als auch Marketplace gewehrt, akzeptierte die Entscheidung der EU-Kommission jedoch nur teilweise.
Für Meta bedeutet das Urteil nun, dass der Messenger weiterhin strengeren europäischen Vorgaben bei Wettbewerb, Datennutzung und Plattformzugang unterliegt.
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