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Vorläufiges Insolvenzverfahren über SSI-Immobilienmanagement GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Für die SSI-Immobilienmanagement GmbH aus Burbach ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht Siegen ordnete am 3. Juni 2026 unter dem Aktenzeichen 25 IN 122/26 entsprechende Sicherungsmaßnahmen an.

Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9213 eingetragen und wird von Geschäftsführer Hans-Martin Diehl vertreten. Zum Geschäftszweck der Gesellschaft gehören laut Registereintrag der Erwerb, die Modernisierung, die Errichtung sowie die Verwaltung von Immobilien.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer aus Düsseldorf bestellt.

Das Gericht ordnete zugleich einen sogenannten Zustimmungsvorbehalt an. Das bedeutet, dass die Gesellschaft ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen darf.

Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, weiterhin direkt an die SSI-Immobilienmanagement GmbH zu zahlen. Zahlungen dürfen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen erfolgen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Zusätzlich wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen vorläufig gestoppt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.

Mit der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens prüft das Gericht nun insbesondere, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Gleichzeitig sollen die Vermögenswerte der Gesellschaft gesichert und eine Benachteiligung einzelner Gläubiger verhindert werden.

Für Geschäftspartner, Kunden und mögliche Gläubiger dürfte die Entwicklung nun von erheblicher Bedeutung sein. Betroffene sollten aktuelle Informationen des Insolvenzgerichts und des vorläufigen Insolvenzverwalters aufmerksam verfolgen.

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