Die BaFin geht immer entschlossener gegen unerlaubte Finanzgeschäfte vor. Von Kontensperrungen über Hausdurchsuchungen bis hin zur Einsetzung von Abwicklern reichen ihre Maßnahmen. Warum das genau der richtige Weg ist und wie wichtig diese Eingriffe für einen funktionierenden Finanzmarkt sind, erklärt Rechtsanwalt Daniel Blazek.
Redaktion: Herr Blazek, die BaFin nutzt zunehmend ihre umfassenden Kompetenzen zur Verfolgung unerlaubter Finanzgeschäfte. Ist das nicht ein überzogener Eingriff in unternehmerische Freiheit?
Daniel Blazek: Ganz im Gegenteil. Die BaFin tut genau das, wozu sie gesetzlich verpflichtet ist – nämlich den Finanzmarkt und damit Anleger zu schützen. Wir reden hier nicht über unnötige Bürokratie, sondern über elementare Spielregeln: Wer Bankgeschäfte, Zahlungsdienste oder Investmentangebote betreiben will, braucht eine ausdrückliche Erlaubnis. Ohne sie ist das schlicht verboten. Diese Regelung schützt uns alle vor Betrug, Geldwäsche und wirtschaftlichem Schaden.
Redaktion: Was genau bedeutet „Erlaubnisvorbehalt“ in diesem Zusammenhang?
Blazek: Der Erlaubnisvorbehalt ist ein präventives Verbot. Das heißt: Ohne vorherige Genehmigung durch die BaFin dürfen bestimmte Geschäfte gar nicht erst angeboten werden – egal, ob man ein Start-up ist, ein Einzelunternehmer oder eine große Kapitalgesellschaft. Und das gilt auch dann, wenn diese Geschäfte aus dem Ausland heraus auf deutsche Kunden zielen. Der Markt soll sicher, vertrauenswürdig und transparent bleiben – deshalb ist dieses Prinzip so wichtig.
Redaktion: Kritiker sagen, die BaFin würde zu hart durchgreifen. Wie sehen Sie das?
Blazek: Wer so argumentiert, verkennt die Realität. Gerade im Bereich der unerlaubten Finanzgeschäfte erleben wir massive Schäden: Anleger verlieren Lebensersparnisse, ganze Familien geraten in finanzielle Not, nur weil sie auf illegale Angebote hereinfallen. Wenn die BaFin Geschäftsmodelle verbietet, Hausdurchsuchungen durchführt oder Zwangsgelder verhängt, dann ist das keine Härte, sondern notwendige Gefahrenabwehr. Diese Eingriffe sind rechtsstaatlich legitimiert und dienen dem Gemeinwohl.
Redaktion: Viele Betroffene sagen, sie hätten gar nicht gewusst, dass ihr Angebot einer Erlaubnis bedurft hätte…
Blazek: Auch das ist kein Freifahrtschein. Die Rechtslage ist klar – und das Argument „Unwissenheit“ schützt nicht vor Sanktionen. Wer Finanzdienstleistungen anbietet, trägt Verantwortung. Es gibt genügend öffentlich zugängliche Informationen, Beratungsmöglichkeiten und Leitfäden – auch von der BaFin selbst. Jeder, der ernsthaft im Finanzmarkt tätig sein will, muss sich diese Kenntnisse verschaffen.
Redaktion: Die BaFin kann nicht nur Betreiber, sondern auch sogenannte „Einbezogene“ belangen. Was heißt das konkret?
Blazek: Das ist ein wichtiger Punkt: Die Eingriffsbefugnisse der BaFin richten sich nicht nur gegen die Drahtzieher, sondern auch gegen all jene, die bewusst oder unbewusst an unerlaubten Geschäften beteiligt sind – sei es durch das Bereitstellen von Konten, Hosting von Webseiten oder Mitarbeit bei der Abwicklung. Das sendet ein klares Signal: Wer mit dubiosen Strukturen kooperiert, macht sich mitschuldig – und muss mit Konsequenzen rechnen.
Redaktion: Die BaFin kann bei Bedarf sogar Abwickler einsetzen, die die Geschäftsführung übernehmen. Ist das nicht ein drastisches Mittel?
Blazek: Drastisch ja – aber gerechtfertigt. Wenn ein Unternehmen sich weigert, ein unerlaubtes Geschäft freiwillig zu beenden, muss der Staat handeln. Die Einsetzung eines Abwicklers – meist ein erfahrener Rechtsanwalt – stellt sicher, dass bestehende Verträge ordnungsgemäß abgewickelt werden und kein weiterer Schaden entsteht. Das ist kein Machtmissbrauch, sondern gelebter Anlegerschutz.
Redaktion: Welche Rolle spielt hier die internationale Zusammenarbeit?
Blazek: Eine zentrale. Finanzgeschäfte machen nicht an Landesgrenzen Halt. Die BaFin arbeitet eng mit ausländischen Aufsichtsbehörden zusammen, um grenzüberschreitende Strukturen aufzudecken. Wenn beispielsweise jemand in Deutschland lebt, aber von hier aus unerlaubte Angebote in einem Drittstaat betreibt, kann die BaFin auf Ersuchen aktiv werden. Das ist essenziell, um globalen Finanzbetrug zu bekämpfen.
Redaktion: Und wie bewerten Sie die Veröffentlichung solcher Maßnahmen durch die BaFin?
Blazek: Positiv. Transparenz ist ein zentrales Mittel zur Prävention. Wenn die BaFin Maßnahmen auf ihrer Webseite veröffentlicht, können Anleger sich informieren, ob ein Anbieter bereits aufgefallen ist. Das hilft, schwarze Schafe frühzeitig zu erkennen und sich selbst zu schützen. Diese Veröffentlichungen schrecken auch Nachahmer ab.
Redaktion: Herr Blazek, Ihr Fazit?
Blazek: Die entschlossene Verfolgung unerlaubter Finanzgeschäfte durch die BaFin ist ein unerlässlicher Baustein für einen funktionierenden, vertrauenswürdigen Finanzmarkt. Es geht nicht darum, Unternehmertum zu behindern – sondern darum, seriöses Geschäftsgebaren zu fördern und Schaden von Anlegern und dem System insgesamt abzuwenden. Wer sich an die Regeln hält, hat nichts zu befürchten. Wer sie bricht, muss mit klaren Konsequenzen rechnen – und das ist auch gut so.
Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Blazek.
Blazek: Ich danke Ihnen.
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