[diebewertung.de]
Herr Reime, die BaFin hat gegen „Tree Life Invest“ ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen und sogar Zwangsgelder angedroht. Worum geht es in diesem Fall konkret?
[Jens Reime]
Im Kern geht es darum, dass die BaFin derzeit überprüft, ob „Tree Life Invest“, die unter dem Namen Grüne Sachwerte GmbH mit Sitz in Langen (Hessen) firmiert, möglicherweise ohne die erforderliche Genehmigung Vermögensanlagen öffentlich anbietet. Um dies aufzuklären, hat die BaFin mit Schreiben vom 10. März 2025 umfassende Auskünfte und Unterlagen angefordert. Da das Unternehmen bislang weder die verlangten Informationen vorgelegt noch Unterlagen eingereicht hat, wurden nun Zwangsgelder angedroht, um die Mitwirkung zu erzwingen.
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Warum ist der Verkaufsprospekt bei solchen Angeboten so entscheidend?
[Jens Reime]
Der Verkaufsprospekt ist ein zentrales Verbraucherschutzinstrument. Er enthält alle wesentlichen Informationen über die Vermögensanlage: also unter anderem die Beschreibung des Produkts, die Chancen, Risiken, Kostenstrukturen und die Beteiligten. Ohne diesen geprüften Prospekt wissen die Anleger letztlich nicht, worauf sie sich einlassen. Das Vermögensanlagengesetz verpflichtet Anbieter daher, vor dem öffentlichen Angebot einen Verkaufsprospekt erstellen zu lassen, der von der BaFin geprüft und gebilligt wird.
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Gibt es denn Ausnahmen von dieser Prospektpflicht?
[Jens Reime]
Ja, durchaus. Das Vermögensanlagengesetz enthält bestimmte Ausnahmeregelungen. Beispielsweise wenn sich ein Angebot nur an einen sehr begrenzten Personenkreis richtet oder ausschließlich an professionelle Anleger. Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, ist aktuell nicht bekannt. Genau deshalb fordert die BaFin auch die entsprechenden Informationen an. Das ist ein üblicher Schritt in solchen Prüfverfahren.
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Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass es keine Verbindung zwischen der Grüne Sachwerte GmbH in Langen und einer ähnlich klingenden Firma in Bremen gibt. Warum ist diese Unterscheidung wichtig?
[Jens Reime]
Weil es ansonsten sehr leicht zu Verwechslungen kommen kann. Gerade im Finanzsektor spielt der Ruf eines Unternehmens eine enorme Rolle. Wenn Namen nahezu identisch sind, besteht das Risiko, dass Dritte von einer Verbindung oder sogar Identität ausgehen. Die BaFin schafft hier Klarheit, um Verwechslungen von vornherein zu vermeiden. Anleger sollen genau wissen, mit welchem Anbieter sie es zu tun haben.
[diebewertung.de]
Was bedeutet es, dass das Auskunfts- und Vorlageersuchen bereits bestandskräftig ist?
[Jens Reime]
Das bedeutet, dass die Gesellschaft gegen den Verwaltungsakt keine Rechtsmittel mehr einlegen kann. Die Pflicht zur Auskunft besteht damit endgültig. Kommt das Unternehmen der Aufforderung weiterhin nicht nach, kann die BaFin die angedrohten Zwangsgelder festsetzen und auch vollstrecken.
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Welche weiteren Konsequenzen könnte „Tree Life Invest“ treffen, wenn weiterhin keine Auskünfte erteilt werden?
[Jens Reime]
Zunächst einmal drohen empfindliche Zwangsgelder, um die Mitwirkung zu erzwingen. Bei anhaltender Weigerung könnte die BaFin weitere Maßnahmen ergreifen, wie etwa Untersagungsverfügungen oder öffentliche Warnungen. Kommen strafrechtlich relevante Verstöße hinzu, könnte auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Zudem entsteht natürlich ein erheblicher Reputationsschaden, der das Geschäft des Unternehmens nachhaltig belasten kann.
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Was raten Sie Anlegerinnen und Anlegern, die auf Angebote solcher Anbieter stoßen?
[Jens Reime]
Anleger sollten sehr genau prüfen, ob für die jeweilige Vermögensanlage ein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt existiert. Diese sind öffentlich abrufbar. Sollte kein Prospekt vorliegen, sollten Anleger äußerste Vorsicht walten lassen. Gerade bei Angeboten mit vermeintlich hohen Renditen und unklaren Informationen ist besondere Skepsis geboten. Im Zweifel sollte man sich immer frühzeitig fachkundig beraten lassen.
[diebewertung.de]
Herr Reime, herzlichen Dank für Ihre fundierte Einschätzung.
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