Startseite Allgemeines Insolvenzverfahren gegen EmmySoft GmbH eröffnet – Amtsgericht Düsseldorf bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter
Allgemeines

Insolvenzverfahren gegen EmmySoft GmbH eröffnet – Amtsgericht Düsseldorf bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Für die Düsseldorfer EmmySoft GmbH wurde ein Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet. Das geht aus einer aktuellen Bekanntmachung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.

Unter dem Aktenzeichen 501 IN 118/26 ordnete das Gericht am 28. Mai 2026 um 17:18 Uhr erste Sicherungsmaßnahmen nach der Insolvenzordnung an.

Betroffen ist die:

EmmySoft GmbH
Bremer Straße 67
40221 Düsseldorf

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 95063.

Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer:

  • Christian-Horst Rampelt
  • Patricia Meffert
  • Christoph Meffert

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Das Amtsgericht Düsseldorf bestellte Rechtsanwalt Dr. David Georg zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Seine Kanzlei befindet sich am:

Ehrenhof 3
40479 Düsseldorf

Mit der Entscheidung schränkt das Gericht die Verfügungsmöglichkeiten des Unternehmens erheblich ein.

Künftig sind Verfügungen über Vermögensgegenstände der EmmySoft GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zahlungen dürfen nicht mehr an die Gesellschaft erfolgen

Zudem untersagte das Gericht sogenannten Drittschuldnern – also Kunden oder Geschäftspartnern mit offenen Zahlungsverpflichtungen – weitere Zahlungen direkt an die EmmySoft GmbH.

Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt:

  • Bankguthaben einzuziehen,
  • Forderungen geltend zu machen
  • und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Geschäftspartner wurden ausdrücklich aufgefordert, diese Anordnung zu beachten.

Was bedeutet das Verfahren?

Die Anordnung markiert die erste Phase eines möglichen Insolvenzverfahrens. In dieser sogenannten Insolvenzeröffnungsphase prüft das Gericht unter anderem:

  • ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt,
  • ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist,
  • und ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters dient vor allem dazu, Vermögenswerte zu sichern und einen ungeordneten Abfluss von Geldern zu verhindern.

Ob es zu einer vollständigen Insolvenzeröffnung kommt, ist derzeit noch offen.

Aktenzeichen: 501 IN 118/26
Gericht: Amtsgericht Düsseldorf
Datum der Anordnung: 28.05.2026

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

BaFin warnt vor protrader-finanz.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten über die Internetseite protrader-finanz.de...

Allgemeines

Marlon B. James ist tot – Eine Stimme der Söhne Mannheims ist verstummt

Der frühere Söhne-Mannheims-Musiker Marlon B. James ist im Alter von 60 Jahren...

Allgemeines

DAX stabilisiert sich zum Wochenschluss – doch die Nervosität bleibt

Zum Ende einer schwachen Börsenwoche versucht der deutsche Aktienmarkt am Freitag eine...

Allgemeines

Bundestag streitet über Haushalt, Sicherheit und Deutschlands Rolle in der Welt

In der 92. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. September 2026 stand...