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Insolvenzverfahren eröffnet: Vorläufiger Insolvenzverwalter bei apollo corporate finance GmbH bestellt

geralt (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 810 IN 1021/26 A-77-

Beim Amtsgericht Frankfurt am Main ist im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der apollo corporate finance GmbH Chartered Surveyors ein wichtiger Schritt erfolgt. Mit Beschluss vom 23. Juni 2026 hat das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Großen Eschersheimer Straße 13 in Frankfurt am Main gilt derzeit als führungslos. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 95514 eingetragen.

Nach dem Beschluss des Gerichts dürfen Verfügungen der Schuldnerin ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gesichert wird.

Dr. Andreas Kleinschmidt übernimmt vorläufige Verwaltung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt von der White & Case Insolvenz GbR in Frankfurt am Main bestellt. Er wird nun die wirtschaftliche Situation des Unternehmens prüfen und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.

Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die Sicherung vorhandener Vermögenswerte sowie die Analyse der finanziellen Lage der Gesellschaft.

Komplexe Gesellschafterstruktur

Die apollo corporate finance GmbH Chartered Surveyors wird gesellschaftsrechtlich über die apollo real estate service GmbH & Co. KG gehalten. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die apollo real estate holding GmbH. Als Geschäftsführer der Holding sind Paola Fruttuoso, Andreas Krone und Dr. Marcel Crommen eingetragen.

Bedeutung für Gläubiger

Für Gläubiger bedeutet die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zunächst, dass die Vermögenslage des Unternehmens unter gerichtlicher Aufsicht geprüft wird. Ob das Verfahren tatsächlich eröffnet wird, entscheidet das Amtsgericht Frankfurt am Main nach Abschluss der vorläufigen Prüfungen.

Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters beginnt regelmäßig die Phase der Bestandsaufnahme. Dabei wird untersucht, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen und welche Sanierungs- oder Abwicklungsmöglichkeiten bestehen.

Der Beschluss wurde am 23. Juni 2026 durch das Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 1021/26 A-77- erlassen.

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