Aktenzeichen: 404 IN 1244/26
Für die Leipziger Softwarefirma Deskcenter AG hat das Amtsgericht Leipzig die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der entsprechende Beschluss wurde am 24. Juni 2026 um 10:15 Uhr erlassen.
Die Deskcenter AG mit Sitz in der Arthur-Hoffmann-Straße 175 in Leipzig ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 23096 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Vorstände Michael Bölk und Martin Alexander Schaletzsky.
Insolvenzgericht bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stephan Thiemann von der Kanzlei PLUTA Rechtsanwalts GmbH mit Sitz in Leipzig bestellt.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sollen die Vermögenswerte des Unternehmens gesichert und die Interessen der Gläubiger geschützt werden.
Verfügungen nur noch mit Zustimmung möglich
Das Gericht hat einen sogenannten allgemeinen Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Das bedeutet, dass Verfügungen über Vermögenswerte der Deskcenter AG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Dr. Stephan Thiemann wird nun die wirtschaftliche Situation des Unternehmens prüfen, die Unternehmensführung überwachen sowie das vorhandene Vermögen sichern und erhalten.
Vollstreckungen vorläufig gestoppt
Darüber hinaus wurden laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft vorläufig eingestellt. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind bis auf Weiteres nicht zulässig, soweit keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, Bankguthaben und Forderungen für die Insolvenzmasse zu sichern sowie Auskünfte bei Banken, Behörden, Sozialversicherungsträgern und weiteren Institutionen einzuholen.
Prüfung der wirtschaftlichen Lage läuft
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens verbunden. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und welche Fortführungs- oder Sanierungsmöglichkeiten bestehen.
Die Entscheidung wurde durch das Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 404 IN 1244/26 veröffentlicht.
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