Die iFunded AG aus Berlin hat eine wichtige rechtliche Niederlage erlitten: Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass ein Beschluss zur Kapitalerhöhung, der auf der Hauptversammlung im September 2025 gefasst wurde, ungültig ist.
Konkret ging es darum, das Grundkapital des Unternehmens deutlich zu erhöhen – von rund 2,18 Millionen Euro auf bis zu 6,51 Millionen Euro. Dafür sollten neue Aktien ausgegeben werden. Dieser Plan kann nun in der beschlossenen Form nicht umgesetzt werden.
Das Urteil hat mögliche Auswirkungen auf die Finanzierungsstrategie von iFunded, da die geplante Kapitalaufnahme vorerst blockiert ist. Das Unternehmen prüft jedoch bereits alternative Wege, um die Kapitalerhöhung dennoch in ähnlicher Form umzusetzen, etwa über bereits genehmigtes Kapital.
Außerdem wird geprüft, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird.
Andere Beschlüsse der Hauptversammlung bleiben von der Entscheidung unberührt.
Was macht iFunded überhaupt?
iFunded ist eine Investment- und Crowdinvesting-Plattform für Immobilien.
Das bedeutet konkret:
- Das Unternehmen ermöglicht es privaten Anlegern, sich mit vergleichsweise kleinen Beträgen an Immobilienprojekten zu beteiligen.
- Statt selbst eine Immobilie zu kaufen, investieren Anleger gemeinsam in Projekte (z. B. Wohn- oder Gewerbeimmobilien).
- Im Gegenzug erhalten sie Zinsen oder Gewinnbeteiligungen.
Kurz gesagt:
👉 iFunded verbindet Immobilienentwickler, die Kapital brauchen, mit Investoren, die ihr Geld anlegen wollen.
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