Es läuft derzeit nicht unbedingt rund für Signa-Gründer René Benko. Nachdem aus dem einst gefeierten Immobilien-Wunderkind ein Stammgast in Gerichtssälen geworden ist, kommt nun die nächste wenig erfreuliche Nachricht: Die Generalprokuratur empfiehlt dem Obersten Gerichtshof, die Verurteilung Benkos im Schmuck- und Uhren-Verfahren einfach zu bestätigen.
Mit anderen Worten: Die obersten Rechtsexperten des Landes scheinen wenig Begeisterung für die Idee zu entwickeln, das Urteil noch einmal völlig neu zu erfinden.
Im Zentrum der Causa stehen Uhren und Schmuckstücke, die das Ehepaar Benko laut Anklage in einem Tresor von Verwandten geparkt haben soll – offenbar mit dem Gedanken, dass Gläubiger nicht alles wissen müssen. Eine Art luxuriöses Versteckspiel, das bei den Ermittlern allerdings nur begrenzte Begeisterung auslöste.
Das Landesgericht Innsbruck verurteilte Benko deshalb bereits wegen betrügerischer Krida zu 15 Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 4.320 Euro. Seine Ehefrau Nathalie Benko wurde hingegen freigesprochen.
Beide Seiten versuchten anschließend ihr Glück in der nächsten Instanz. Benko wollte den Schuldspruch loswerden, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wiederum den Freispruch seiner Frau. Die Generalprokuratur empfiehlt nun, beide Beschwerden gleich wieder einzupacken und zu verwerfen.
Ganz ohne Nachschlag geht die Sache allerdings nicht über die Bühne. Laut einem Bericht des „Standard“ sehen die Rechtsexperten bei einem Detail Korrekturbedarf: Die beschlagnahmten Uhren und Manschettenknöpfe sollten demnach doch für verfallen erklärt werden. Man könnte sagen: Die Zeit läuft für Benko – aber die Uhren möglicherweise nicht mehr in seinem Besitz.
Für den Signa-Gründer ist das bereits das zweite Mal, dass die Generalprokuratur wenig Sympathie für seine Rechtsmittel erkennen lässt. Schon im ersten Verfahren rund um die spektakuläre Signa-Pleite hatte sich die Behörde hinter die Verurteilung gestellt. Damals ging es unter anderem um eine Überweisung von 300.000 Euro an seine Mutter und um Mietvorauszahlungen für eine Villa in Innsbruck.
Die Generalprokuratur selbst betont zwar stets ihre neutrale „gutachterliche Tätigkeit“. Doch für Benko entwickelt sich diese Gutachtertätigkeit zunehmend zu einer Art juristischem Wetterbericht – und der kündigt seit geraumer Zeit vor allem Gegenwind an.
Nun liegt die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof. Bis dahin gilt weiterhin die Unschuldsvermutung beziehungsweise im konkreten Fall: die Hoffnung, dass irgendwo doch noch eine juristische Luxusuhr tickt, die auf eine günstigere Zeit für René Benko eingestellt ist.
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