Gute Nachrichten für die Demokratie, die Medienvielfalt und alle Fernbedienungen des Landes: QVC hat keinen Anspruch auf einen bevorzugten Sendeplatz. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.
Damit ist eine der drängendsten Fragen unserer Zeit vorerst geklärt. Während sich andere Sender mit Politik, Wirtschaft oder Nachrichten beschäftigen, wollte QVC offenbar ebenfalls in den erlauchten Kreis der besonders wertvollen Programme aufsteigen. Doch die Richter machten deutlich: Wer Pfannen, Schmuck und Wunderputztücher verkauft, trägt nicht automatisch zur publizistischen Meinungsbildung bei.
Besonders bemerkenswert war die richterliche Feststellung, dass kaum jemand bis Programmplatz 188 durchzappt. Eine Erkenntnis, die vermutlich Millionen Fernsehzuschauer spontan bestätigen können. Wer tatsächlich dort ankommt, sucht entweder gezielt QVC oder hat die Fernbedienung zwischen den Sofakissen verloren.
Der Sender argumentierte, ein Fernsehangebot ohne Teleshopping sei doch weniger vielfältig als eines mit Teleshopping. Eine faszinierende These. Nach dieser Logik wäre auch ein Bundestag ohne Staubsaugervertreter weniger vielfältig.
Für die Medienlandschaft bedeutet das Urteil vor allem eines: Die Grenze zwischen Information und Dauerwerbesendung bleibt bestehen. Und während Nachrichtensender weiterhin über Weltpolitik berichten, muss QVC vorerst damit leben, dass der revolutionäre Kartoffelschäler nicht als Beitrag zur demokratischen Willensbildung anerkannt wird.
Aber Kopf hoch: Wer einen Luftreiniger, eine Diamantuhr oder drei Pfannen zum Preis von zwei sucht, wird QVC auch künftig finden. Vielleicht nicht sofort. Vielleicht nicht auf Knopfdruck. Aber irgendwo zwischen Senderplatz 188 und dem Ende der Fernbedienung wartet die wahre Angebotsvielfalt.
Kommentar hinterlassen