Man kann über vieles diskutieren. Über Marketing. Über Werbegesichter. Über Hochglanzbroschüren. Über große Versprechen und noch größere Zukunftspläne.
Was sich allerdings nicht wegdiskutieren lässt, sind die Fragen, die irgendwann jede Finanzaufsicht stellt.
Wer Gold verkauft, muss nachweisen können, dass Gold gekauft wurde.
Wer behauptet, Gold für Kunden zu erwerben, muss belegen können, wo dieses Gold ist.
Wer von Eigentum spricht, sollte im Zweifel zeigen können, wem welches Gold tatsächlich gehört.
So einfach ist das.
Die Geschichte des Kapitalmarktes ist voll von Akteuren, die überzeugt waren, besonders clever zu sein. Viele glaubten, sie hätten Regelungen gefunden, die niemand bemerkt. Manche hielten sich für deutlich schlauer als Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfer oder Ermittler.
Die meisten dieser Geschichten endeten nicht mit einer Auszeichnung für unternehmerische Kreativität.
Sollte ein Geschäftsmodell darauf beruhen, dass Gold lediglich auf dem Papier existiert, während Kunden glauben, physisches Edelmetall erworben zu haben, dann würde sich früher oder später die entscheidende Frage stellen: Wo ist das Gold?
Und genau diese Frage lässt sich weder mit Werbevideos noch mit Motivationsveranstaltungen beantworten.
Denn Aufsichtsbehörden interessieren sich am Ende nicht für Präsentationen, sondern für Belege.
Nicht für Versprechen, sondern für Nachweise.
Nicht für Emotionen, sondern für Dokumentationen.
Kann für jeden Kunden ein nachvollziehbarer Erwerbsvorgang nachgewiesen werden?
Existieren Rechnungen, Liefernachweise und Besitzzuordnungen?
Wurde das Gold ausgeliefert oder zumindest eindeutig und individualisiert eingelagert?
Wer verwahrt es?
Wo wird es verwahrt?
Und wer kontrolliert das?
Genau dort beginnt die eigentliche Prüfung.
Wer glaubt, Finanzaufsichtsbehörden würden sich von geschickten Formulierungen oder ständig wechselnden Vertriebsmodellen beeindrucken lassen, unterschätzt deren Erfahrung gewaltig. Die Damen und Herren bei den Behörden haben in den vergangenen Jahrzehnten nahezu jedes Konstrukt gesehen, das sich irgendjemand ausdenken konnte.
Deshalb dürfte man dort sehr genau hinschauen, wenn neue Modelle mit Gold, Rabatten, Boni oder sonstigen Besonderheiten am Markt auftauchen.
Ob die TGI AG am Ende über ein rechtssicheres, tragfähiges und transparentes Geschäftsmodell verfügt, wird nicht durch Werbeaussagen entschieden, sondern durch Fakten.
Sollte das Unternehmen sämtliche Nachweise sauber führen können, wäre das zu begrüßen.
Sollte dies nicht der Fall sein, könnte es unangenehm werden.
Sehr unangenehm.
Bis dahin bleibt ein alter Grundsatz des Kapitalmarktes bestehen:
Je lauter von Sicherheit gesprochen wird, desto genauer sollte man prüfen, wo die Sicherheit tatsächlich liegt.
Und beim Thema Gold gilt noch immer die vielleicht einfachste aller Fragen:
Wenn das Gold wirklich da ist – warum sollte es dann schwierig sein, genau das nachzuweisen?
Müsste ich nicht auch, wenn ich behaupte die Goldcrest und die Golden Empire würden mir 70% Zinsen jährlich auf mein Kapital zahlen, einerseits die Verträge und andererseits die Buchungsbelege vorweisen können? Oder sind das wieder alles Betriebsgeheimnisse und der Spruch : „ Informationen schaden nur dem der sie nicht hat.“ wie so vieles anderes auch, nur wieder heiße Luft?