Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime
Redaktion: Herr Reime, die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hat eine Warnung vor dem Anbieter Nummixo veröffentlicht. Wie ernst sollten Anleger eine solche Warnung nehmen?
Reime: Sehr ernst. Die FMA veröffentlicht solche Warnungen nicht leichtfertig. Wenn eine Aufsichtsbehörde öffentlich darauf hinweist, dass ein Anbieter nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, sollten bei Anlegern sämtliche Alarmglocken angehen.
Redaktion: Konkret teilt die FMA mit, dass Nummixo keine Berechtigung besitzt, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich anzubieten. Was bedeutet das?
Reime: Das bedeutet zunächst, dass das Unternehmen nach Auffassung der Behörde nicht über die erforderliche Zulassung verfügt, um bestimmte Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Für Anleger ist das deshalb relevant, weil sie sich in solchen Fällen außerhalb des regulierten und beaufsichtigten Finanzmarktes bewegen können.
Redaktion: Ist eine fehlende Zulassung automatisch ein Betrugsnachweis?
Reime: Nein. Das wäre juristisch unzulässig. Eine behördliche Warnung bedeutet nicht automatisch, dass ein Anbieter betrügerisch handelt. Sie bedeutet aber, dass die zuständige Behörde Anleger ausdrücklich auf ein erhebliches Risiko aufmerksam macht und Zweifel an der Zulässigkeit der angebotenen Dienstleistungen bestehen.
Redaktion: Was sollten Anleger tun, die bereits Geld an Nummixo überwiesen haben?
Reime: Zunächst Ruhe bewahren und sämtliche Unterlagen sichern. Dazu gehören Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, Chatverläufe, Vertragsunterlagen, Screenshots von Kundenkonten und sämtliche Kommunikationsnachweise.
Redaktion: Sollte man weiteres Geld einzahlen?
Reime: Nein. Wer von einer Aufsichtsbehörde gewarnt wird, sollte keinesfalls zusätzliche Gelder investieren, bevor die Situation vollständig geklärt ist. Besonders vorsichtig sollten Anleger werden, wenn plötzlich weitere Einzahlungen verlangt werden, etwa für angebliche Steuern, Freischaltungen, Gebühren oder Auszahlungen.
Redaktion: Viele Betroffene berichten häufig davon, dass Auszahlungen verzögert werden. Ist das ein Warnsignal?
Reime: Das kann ein Warnsignal sein. Wenn Auszahlungen nicht erfolgen und stattdessen immer neue Bedingungen gestellt werden, sollten Anleger sehr aufmerksam werden. Allerdings muss jeder Einzelfall gesondert geprüft werden.
Redaktion: Welche rechtlichen Schritte empfehlen Sie?
Reime: Zunächst sollte geprüft werden, wohin die Gelder tatsächlich geflossen sind. Danach kann bewertet werden, ob zivilrechtliche Ansprüche bestehen. Parallel kann eine Meldung bei den zuständigen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden sinnvoll sein. Wichtig ist vor allem, möglichst frühzeitig tätig zu werden.
Redaktion: Worauf sollten Anleger künftig achten?
Reime: Vor jeder Investition sollte geprüft werden, ob ein Anbieter über die erforderlichen Zulassungen verfügt. Die Datenbanken der Aufsichtsbehörden wie der FMA, der BaFin oder anderer europäischer Regulatoren sind öffentlich zugänglich. Wer dort nicht auftaucht oder sogar Gegenstand einer Warnung ist, sollte äußerst vorsichtig sein.
Redaktion: Ihr Fazit zur aktuellen Warnung?
Reime: Anleger sollten die Veröffentlichung der FMA als ernstzunehmenden Hinweis verstehen. Wer bereits investiert hat, sollte seine Unterlagen sichern und die Situation sorgfältig prüfen lassen. Wer noch nicht investiert hat, sollte vor einer Geldanlage zunächst klären, ob der Anbieter überhaupt berechtigt ist, die angebotenen Dienstleistungen zu erbringen.
Hinweis der Redaktion: Die FMA weist darauf hin, dass Nummixo keine Berechtigung besitzt, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich anzubieten. Die Veröffentlichung stellt keine Feststellung strafbarer Handlungen dar, sondern eine aufsichtsrechtliche Warnung der Behörde.
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