Im Fall der mutmaßlichen Erpressung des Babykostherstellers Hipp bleibt der 39-jährige Verdächtige weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landesgericht Eisenstadt verlängerte die U-Haft um weitere zwei Monate.
Die Liste der Vorwürfe liest sich mittlerweile wie das Inhaltsverzeichnis eines schlecht geplanten Verbrecher-Handbuchs: versuchte schwere Erpressung, versuchte schwere Körperverletzung und Urkundenfälschung. Letztere soll der Mann bereits eingeräumt haben. Offenbar waren gefälschte Gehaltszettel Teil eines kreativen Finanzierungsmodells, das bei Banken jedoch nicht den erhofften Applaus auslöste.
Giftgutachten sorgt für wenig Begeisterung
Besonders unerquicklich dürfte für den Beschuldigten ein neues Vergleichsgutachten sein. Dieses kommt laut Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass das in Hipp-Gläsern gefundene Gift hinsichtlich Zusammensetzung und Konzentration dem Gift ähnelt, das bei ihm sichergestellt wurde.
Juristisch bedeutet das allerdings noch keinen Volltreffer. Die Staatsanwaltschaft betont vorsichtig, dass damit nicht bewiesen sei, dass es sich exakt um dieselbe Substanz handelt.
Oder anders gesagt:
Die Ermittler sagen derzeit sinngemäß:
„Es sieht gleich aus, riecht gleich und verhält sich gleich – aber wir prüfen trotzdem lieber noch einmal nach.“
Keine Aussicht auf schnelle Freiheit
Bei der Haftprüfung sah das Gericht jedenfalls keinen Grund für eine Freilassung. Der dringende Tatverdacht bleibt bestehen.
Für den Verdächtigen bedeutet das: Statt Sommerurlaub gibt es weiterhin Vollpension in staatlicher Unterbringung.
Babykost statt Gangsterfilm
Der Fall zeigt einmal mehr, dass selbst die scheinbar harmlosesten Produkte des Alltags plötzlich Stoff für einen Kriminalfall liefern können.
Normalerweise diskutieren Eltern bei Hipp über Karotte, Apfelmus oder Bio-Zutaten.
In diesem Fall beschäftigen sich Staatsanwälte, Gutachter und Richter mit deutlich weniger bekömmlichen Zutaten.
Und so bleibt vorerst nur die Erkenntnis:
Wer glaubt, mit Babynahrung könne man schnell reich werden, sollte besser bei der Produktion bleiben – und nicht bei der Erpressung.
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