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BaFin warnt vor Wealth Sprint Hub und mehreren Internetseiten

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor Angeboten von Wealth Sprint Hub. Nach Angaben der Behörde besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Das Angebot ist nach Erkenntnissen der BaFin derzeit über folgende Internetseiten erreichbar:

puurdy.com
padbergt.com
blaandda.com
assetplannerpro.com

Verbraucher sollten über diese Websites keine Konten eröffnen, keine Zahlungen leisten und keine persönlichen Daten oder Ausweiskopien übermitteln.

Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis beziehungsweise Zulassung der BaFin. Ob ein Unternehmen entsprechend zugelassen ist, kann in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht geprüft werden.

Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank oder den verwendeten Zahlungsdienstleister kontaktieren. Außerdem empfiehlt es sich, Zahlungsbelege, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern und Screenshots der Websites zu sichern und den Vorgang bei der Polizei sowie der BaFin zu melden.

Die Warnung wurde am 5. August 2026 veröffentlicht. Sie basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

BaFin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter warnen regelmäßig vor Finanzbetrug im Internet. Besonders vorsichtig sollten Anleger bei hohen Renditeversprechen, Zeitdruck, angeblichen Bonuszahlungen oder Aufforderungen zu weiteren Einzahlungen sein.

Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

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