Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Finanzanbietern, die in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis tätig sind.
Wer Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich eine Zulassung der BaFin. Dennoch treten immer wieder Unternehmen und unbekannte Betreiber auf, die entsprechende Angebote ohne behördliche Erlaubnis unterbreiten.
Verbraucher sollten deshalb vor einer Geldanlage sorgfältig prüfen, ob der jeweilige Anbieter tatsächlich von der BaFin zugelassen ist. Eine entsprechende Kontrolle ist über die Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht möglich.
Besondere Vorsicht ist bei Angeboten geboten, die mit hohen Renditen, angeblich sicheren Gewinnen, starkem Zeitdruck oder Vorauszahlungen werben. Professionell gestaltete Websites und vermeintliche Lizenzangaben sind kein verlässlicher Nachweis für die Seriosität eines Anbieters.
Wer bereits Geld überwiesen oder persönliche Daten übermittelt hat, sollte unverzüglich seine Bank informieren, sämtliche Unterlagen und Nachrichten sichern und Anzeige bei der Polizei erstatten.
BaFin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter warnen regelmäßig vor Finanzbetrug im Internet. Die Mitteilung der BaFin vom 5. August 2026 stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
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