Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung einer Online-Konsultation in den Genehmigungsverfahren − zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Grohnde (KWG) gemäß § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes sowie − zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einer Transportbereitstellungshalle für radioaktive Abfälle und Reststoffe gemäß § 12 des Strahlenschutzgesetzes und zum Bauantrag gemäß § 64 der Niedersächsischen Bauordnung zur Errichtung eines Lagers für radioaktive Abfälle und Reststoffe am Standort Grohnde

Land Niedersachsen

Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
zur Durchführung einer Online-Konsultation
in den Genehmigungsverfahren
− zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Grohnde (KWG)
gemäß § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes
sowie
− zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einer Transportbereitstellungshalle
für radioaktive Abfälle und Reststoffe
gemäß § 12 des Strahlenschutzgesetzes und zum Bauantrag
gemäß § 64 der Niedersächsischen Bauordnung
zur Errichtung eines Lagers für radioaktive Abfälle und Reststoffe am Standort Grohnde

Vom 29. Juli 2021

Gemäß § 4 Absatz 1 und § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428) geändert worden ist, wird auf Folgendes hingewiesen:

Gemäß § 5 Absatz 2 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBI. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. S. 353) geändert worden ist, findet an Stelle eines Erörterungstermins eine ersatzweise Online-Konsultation statt. Die Online-Konsultation im Rahmen der Genehmigungsverfahren der PreussenElektra GmbH, Tresckowstraße 5, 30457 Hannover, zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Grohnde gemäß § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194) geändert worden ist, sowie zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einer Transportbereitstellungshalle für radioaktive Abfälle und Reststoffe gemäß § 12 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194) geändert worden ist, und zum Bauantrag gemäß § 64 der Niedersächsischen Bauordnung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. November 2020 (Nds. GVBl. S. 384) geändert worden ist, zur Errichtung eines Lagers für radioaktive Abfälle und Reststoffe am Standort Grohnde, wird im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den folgenden Tageszeitungen

in der Deister- und Weserzeitung
in den Pyrmonter Nachrichten,
in der Schaumburger Zeitung,
in der Neuen Deister-Zeitung
im Täglichen Anzeiger.

in der jeweiligen Ausgabe vom 15. September 2021 bekannt gemacht.

Hannover, den 29. Juli 2021

Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Im Auftrage
Spengel

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