In dem Bericht setzt sich Edelmetallexperte Benedikt Hausler kritisch mit dem Geschäftsmodell der liechtensteinischen TGI AG auseinander. Anlass sind Maßnahmen und Warnungen der deutschen Finanzaufsicht BaFin sowie der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA).
Im Mittelpunkt steht das sogenannte Rabattmodell der TGI AG. Kunden zahlen Geld für Gold ein, erhalten das Edelmetall jedoch erst nach einer längeren Wartezeit. Dafür werden ihnen Rabatte beziehungsweise Vergünstigungen von bis zu 72 Prozent in Aussicht gestellt. Die Höhe der Vergünstigung soll dabei von der Dauer des Lieferaufschubs abhängen.
Nach Auffassung der BaFin handelt es sich bei diesem Modell nicht um einen klassischen Goldkauf, sondern möglicherweise um eine regulierte Vermögensanlage. Deshalb hat die Behörde den öffentlichen Vertrieb bestimmter Angebote in Deutschland untersagt. Die Aufsichtsbehörden kritisieren insbesondere fehlende Prospekte und mögliche Verstöße gegen das Vermögensanlagengesetz.
Hausler betont mehrfach, dass er die TGI AG nicht als unseriös bezeichnen wolle. Er verweist jedoch auf zahlreiche offene Fragen, die aus seiner Sicht Anleger kritisch hinterfragen sollten. So sei unklar, wie die außergewöhnlich hohen Rabatte wirtschaftlich erzielt werden können und welche konkreten Rohstoffquellen und Partnerschaften hinter den Versprechungen stehen. Auch Verbraucherschützer hätten auf fehlende Nachweise und mangelnde Transparenz hingewiesen.
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft das Eigentum am Gold. Bei einem klassischen Goldkauf geht das Eigentum unmittelbar auf den Käufer über. Beim TGI-Modell befindet sich das Gold nach Darstellung Hauslers teilweise noch in der Förderung beziehungsweise Lieferkette. Dadurch entstehe ein erhebliches Drittparteien- und Ausfallrisiko. Sollte das Unternehmen wirtschaftliche Probleme bekommen, stelle sich die Frage, wie Anleger ihre Ansprüche durchsetzen könnten.
Darüber hinaus weist Hausler auf die Bedeutung von Transparenz, Eigentumsnachweisen und anerkannten Qualitätsstandards wie der LBMA-Zertifizierung hin. Anleger sollten genau prüfen, ob sie tatsächlich physisches Gold erwerben oder lediglich einen Anspruch auf eine spätere Lieferung erhalten.
Als Fazit kommt der Autor zu dem Schluss, dass das TGI-Modell erhebliche Fragen hinsichtlich Regulierung, Transparenz und Risikostruktur aufwirft. Anleger sollten sich nach seiner Auffassung intensiv mit den Warnungen der Aufsichtsbehörden beschäftigen und die offenen Fragen gegenüber dem Unternehmen klären, bevor sie investieren.
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