Handelsplattform bit-times.net: BaFin ermittelt gegen Betreiber

Published On: Freitag, 30.09.2022By Tags:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Plattform bit-times.net keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website bit-times.net sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Dem Internetauftritt können weder ein Impressum noch die Rechtsform oder eine vollständige Anschrift des Unternehmsitzes entnommen werden. Den Geschäftsbedingungen zufolge handelt es sich um ein mongolisches Unternehmen, für maßgeblich wird aber die chinesische Sprachversion der Website erklärt. Die Kontaktaufnahme erfolgt über Social Media, die Anlegerinnen und Anleger werden zuerst in private Gespräche verwickelt. Erst im Laufe der Zeit, wenn das Vertrauen aufgebaut ist, werden Anleger auf „Berater“ der Plattform verwiesen.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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