Green City Energy Aktiengesellschaft – wir nennen das eine Desasterbilanz meine Damen und Herren!

Natürlich kann man einen NICHT DURCH KONZERNEIGENKAPITAL GEDECKTEN FEHLBETRAG von 15.852.544,70 nicht mehr „schön reden“.

Bedenkt man dann noch, dass sich dieser Fehlbetrag in der Bilanz um mehr als 100% innerhalb nur eines Jahres gesteigert hat, dann muss man sicherlich schon mal über die Geschäftsführung des Unternehmens nachdenken dürfen.

Klar, sagen Sie, es ist ja eine veraltete Bilanz aus dem Jahre 2016. Richtig, aber eine andere Bilanz wurde bis zum heutigen Tage nicht im Unternehmensregister veröffentlicht vom Unternehmen.

Die Gründe dafür kennen wir nicht, wissen aber also auch nicht, ob sich die wirtschaftliche Unternehmenslage nun verbessert hat oder möglicherweise sogar noch „mieser“ geworden ist. Nicht, das das Unternehmen dann möglicherweise ein „Fass ohne Boden“ ist.

Green City Energy Aktiengesellschaft

München

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz zum 31. Dezember 2016

AKTIVA

31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.976.350,51 820
2. Firmenwert 2.557.696,02 585
4.534.046,53 1.405
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.009.501,16 3.577
2. technische Anlagen und Maschinen 95.543.212,31 63.802
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 393.040,93 357
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 15.067.334,66 16.123
118.013.089,06 83.859
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 289.140,66 288
2. Beteiligungen 357.145,92 378
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.840.039,08 4.198
4. Anteile an assoziierten Unternehmen 1.835.379,84 1.877
5. Genossenschaftsanteile 123.025,00 123
6. Wertpapiere des Anlagevermögens 6.658,13 4
7.451.388,63 6.868
129.998.524,22 92.132
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 552.568,61 331
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 5.962.236,28 5.275
3. fertige Erzeugnisse und Waren 13.788,67 24
4. geleistete Anzahlungen 548,10 2
6.529.141,66 5.632
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.175.885,94 8.723
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 86.881,23 136
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 226.652,00 241
4. sonstige Vermögensgegenstände 24.644.743,42 16.052
38.134.162,59 25.152
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 7.408.675,01 9.372
52.071.979,26 40.156
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 852.617,76 894
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 2.568.904,61 2.121
E. NICHT DURCH KONZERNEIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 15.852.544,70 6.339
201.344.570,55 141.642

PASSIVA

31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital 916.364,00 270
2. abzgl. rechnerischer Wert eigener Anteile -19.914,66 -103
896.449,34 167
II. Genussrechtskapital 0,00 3.630
III. Kapitalrücklage 3.317.744,00 0
IV. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 21.801,00 22
2. andere Gewinnrücklagen 0,00 258
21.801,00 280
V. Bilanzverlust -30.273.353,53 -19.277
VI. Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen 616.976,00
VII. Genussrechtskapital von Tochterunternehmen 9.734.435,00 8.115
VIII. Anteile anderer Gesellschafter -461.356,41 -92
IX. Passiver Unterschiedsbetrag 294.759,90 838
-15.852.544,70 -6.339
X. Nicht durch Konzerneigenkapital gedeckter Fehlbetrag 15.852.544,70 6.339
0,00 0
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 197.430,08 377
2. sonstige Rückstellungen 2.217.846,39 1.749
2.415.276,47 2.126
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Genussrechtskapital 3.650.000,00 0
2. Anleihen 90.728.685,17 62.932
davon konvertibel: EUR 0,00 (Vj. TEUR 0)
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.321.169,16 3.221
4. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 84.286.526,19 56.618
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.852.645,23 5.698
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 109.313,70 62
7. sonstige Verbindlichkeiten 10.446.525,56 10.956
davon aus Steuern: EUR 1.641.861,84 (Vj. TEUR 1.240)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 37.141,75 (Vj. TEUR 45)
198.394.865,01 139.487
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 534.429,07 29
201.344.570,55 141.642

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016

2016
EUR
EUR 2015
TEUR
1. Umsatzerlöse 21.811.593,26 16.781
2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 677.071,03 411
3. andere aktivierte Eigenleistungen 9.289.288,21 4.368
4. sonstige betriebliche Erträge 2.417.079,67 1.798
34.195.032,17 23.358
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -1.283.197,95 -1.355
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -13.738.584,84 -8.752
-15.021.782,79 -10.107
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -6.163.930,65 -5.628
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -1.192.650,92 -1.065
davon für Altersversorgung: EUR 87.710,88 (Vj. TEUR 42)
-7.356.581,57 -6.693
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen -5.063.239,72 -3.047
8. sonstige betriebliche Aufwendungen -11.058.227,46 -8.150
-4.304.799,37 -4.639
9. Erträge aus Beteiligungen 2.350,00 20
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 0,00 (Vj. TEUR 17)
10. Erträge aus anderen Wertpapieren 260 0
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 0,00 (Vj. TEUR 0)
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.049.830,35 625
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 3.680,00 (Vj. TEUR 4)
12. Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen -41.748,33 -416
13. Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -500 0
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -6.351.042,19 -3.940
davon an verbundene Unternehmen: EUR 5.500,00 (Vj. TEUR 0)
-5.340.850,17 -3.711
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 554.477,06 977
16. Konzernergebnis nach Steuern -9.091.172,48 -7.373
17. sonstige Steuern -71.391,34 -8
18. Vergütung für Genussrechtskapital -326.434,89 -3.035
0
19. Jahresfehlbetrag vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter -9.488.998,71 -10.416
20. auf Anteile anderer Gesellschafter entfallender Ergebnisanteil 369.305,62 61
21. Konzernjahresfehlbetrag -9.119.693,09 -10.355
22. Entnahme aus dem Genussrechtskapital 0 89
23. Einstellung in andere Gewinnrücklagen -281.016,37 0
24. Verlustvortrag -19.276.854,65 -9.843
25. Anpassung des Verlustvortrags durch Konsolidierungseffekte -1.595.789,42 840
26. Einstellung in die gesetzliche Rücklage 0 -8
27. Bilanzverlust -30.273.353,53 -19.277

Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr 2016

I. Allgemeine Angaben zum Konzern

II. Zugrunde liegende rechtliche Vorschriften

III. Konsolidierungskreis

IV. Konsolidierungsgrundsätze

V. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

VI. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

2. Finanzanlagen

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

4. Guthaben bei Kreditinstituten

5. Rechnungsabgrenzungsposten

6. Eigenkapital

7. Angabe nach § 160 Absatz 1 Nr. 2 AktG über eigene Anteile

8. Angabe nach § 285 Nr. 15a HGB über Genussrechtskapital

a. Genussrechte IV Tranche A

b. Genussrechtskapital von Tochterunternehmen

9. Anteile anderer Gesellschafter

10. Passiver Unterschiedsbetrag

11. Sonstige Rückstellungen

12. Verbindlichkeiten

VII. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Aufgliederung der Umsatzerlöse

2. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

3. Latente Steuern

VIII. Sonstige Angaben

1. Kapitalflussrechnung

2. Derivative Finanzinstrumente

3. Haftungsverhältnisse

a. Bürgschaften

b. Patronatserklärungen

c. Rangrücktrittserklärungen

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

5. Abschlussprüferhonorar

6. Arbeitnehmer

7. Aktienoptionspläne nach § 160 Abs. 1 Nr. 5 AktG

8. Nachtragsbericht

9. Organe der Muttergesellschaft

a. Aufsichtsrat

b. Vorstand

I. Allgemeine Angaben zum Konzern

Die Green City Energy Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen des Konzerns (im Folgenden kurz „Green City Energy AG“) ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in München, Zirkus-Krone-Str. 10, eingetragen im Handelsregister München unter der Nr. HRB 195009.

II. Zugrunde liegende rechtliche Vorschriften

Aufgrund der Kapitalmarktorientierung der 100%igen Tochtergesellschaft Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG kann die größenabhängige Befreiung zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach § 293 Abs. 1 Nr. 2 HGB gemäß § 293 Abs. 5 HGB nicht in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft ist daher verpflichtet, einen Konzernabschluss gemäß §§ 290 ff. HGB aufzustellen.

Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften der §§ 290 bis 315 des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Der Gliederung der Konzernbilanz sowie der Konzerngewinn- und Verlustrechnung liegen die Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) i.V.m. § 298 HGB zugrunde.

III. Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst neben der Green City Energy AG als Mutterunternehmen die nachfolgend aufgeführten Tochtergesellschaften, die nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen werden:

Firma Sitz Anteilshöhe
in %
Unmittelbare Beteiligungen
Kapitalgesellschaften
Green City Energy Invest GmbH München 100,00
Green City Energy Verwaltungs GmbH München 100,00
Green City Energy Kraftwerke GmbH München 100,00
Green City Energy Fondsmanagement GmbH München 100,00
Green City Energy Finanzvertriebs GmbH München 100,00
GCE Kraftwerkspark I GmbH München 100,00
GCE Windpark Rothhausen GmbH München 100,00
Green City Energy France S.A.R.L. Toulouse 90,40
Personengesellschaften
Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG München 100,00
Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG München 100,00
Biogasanlagen Schönsee Verwaltungs GmbH & Co. Schönsee KG München 100,00
Bioenergie Süd GmbH & Co. Hohenau KG München 100,00
Firma Sitz Anteilshöhe
in %
Mittelbare Beteiligungen
Kapitalgesellschaften
EN Vallesina Srl Belluno 100,00
Energetica Srl Rivoli 100,00
Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH München 100,00
GCE Kraftwerkspark II Invest Frankreich GmbH München 100,00
Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH Ettenheim 74,50
Green City Energy Kraftwerkspark III Invest Italien GmbH München 100,00
Green City Energy Kraftwerkparks III Invest Frankreich GmbH München 100,00
GCE Villarfocchiardo Srl Rivoli 100,00
Mecobox 1 SARL Cap.-Gare 100,00
Frison Srl Bozen 100,00
Idroelettrica San Giovanni Srl Bozen 100,00
Rite Alto Srl Bozen 100,00
Personengesellschaften
Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Bollberg KG München 100,00
Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark 2011 KG München 100,00
Biogas Thiendorf GmbH & Co. KG Dresden 100,00
Green City Energy Windpark Altertheim GmbH & Co. KG München 100,00
Green City Energy Windpark Ravenstein GmbH & Co. KG München 100,00
Green City Energy Windpark Bürgerwald GmbH & Co. KG München 100,00
Green City Energy Windpark Sindersdorf GmbH & Co. KG München 100,00
Green City Energy Windpark Gischberg GmbH & Co. KG München 100,00

Die Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgte aufgrund beherrschenden Einflusses der Muttergesellschaft gem. § 290 Abs. 1 und 2 HGB.

Die folgenden Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2016 erstmalig als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen.

Firma Sitz Anteilshöhe
in %
Green City Energy Kraftwerkspark III Invest Italien GmbH München 100,00
Green City Energy Kraftwerkparks III Invest Frankreich GmbH München 100,00
Green City Energy Windpark Gischberg GmbH & Co. KG München 100,00
GCE Villarfocchiardo Srl Rivoli 100,00
Mecobox 1 SARL Cap.-Gare 100,00
Frison Srl Bozen 100,00
Idroelettrica San Giovanni Srl Bozen 100,00
Rite Alto Srl Bozen 100,00

Die Erstkonsolidierung der Tochtergesellschaften wurde gem. § 301 Abs. 2 HGB grundsätzlich zu dem Zeitpunkt durchgeführt, zu dem die Unternehmen Tochterunternehmen geworden sind (d. h. der Zeitpunkt der Gründung/des Erwerbs der jeweiligen Gesellschaft).

Die Beteiligungen an den Gesellschaften energy park – Delitzsch PV Dach GmbH & Co. KG sowie energy park – Delitzsch PV II GmbH & Co. KG wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2016 verkauft und entsprechend zu diesem Zeitpunkt entkonsolidiert.

Auf eine Einbeziehung der folgenden Tochtergesellschaften wurde aufgrund untergeordneter Bedeutung gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet:

Firma Inländischer Beteiligungsbesitz Anteilshöhe
in %
Nennkapital 31.12.2016
in EUR
Eigenkapital 31.12.2016
in EUR
Jahresergebnis 2016
in EUR
Green City Energy Solardach GmbH(vormals: GCE Windpark Velburg GmbH) 100,00 25.000,00 8.677,98 -1.274,79
GCE Windpark Buchschwabach GmbH 100,00 25.000,00 9.312,42 -1.534,18
GCE Bürgerstrom GmbH(vormals: GCE Windpark Rockenberg GmbH) 100,00 25.000,00 -9.310,16 -20.213,06

Weiterhin wurde auf eine Einbeziehung der folgenden Tochtergesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2015 aufgrund untergeordneter Bedeutung gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet:

Firma Inländischer Beteiligungsbesitz Anteilshöhe
in %
Nennkapital 31.12.2016
in EUR
Eigenkapital 31.12.2016
in EUR
Jahresergebnis 2016
in EUR
Green City Energy Wasserkraft GmbH 100,00 25.000,00 29.592,54 3.889,38
Green City Energy Wind Service GmbH 100,00 25.000,00 23.340,76 386,78
Green City Energy Solar Service GmbH 100,00 25.000,00 25.633,08 499,86
Green City Energy Service GmbH 100,00 25.000,00 1.909,86 20.115,06
Green City Energy Wind Service Emsdetten GmbH 100,00 25.000,00 22.182,04 334,15
GCE Windpark Gischberg GmbH (vormals: GCE Bioenergie GmbH) 100,00 25.000,00 24.629,25 861,37
Green City Energy WindparkMaßbach GmbH 100,00 25.000,00 21.304,16 -863,50
Biogasanlagen Schönsee Verwaltungs GmbH 100,00 25.000,00 9.866,27 -936,89
Biogas Thiendorf Verwaltungs GmbH 100,00 25.000,00 19.528,57 -1.075,45
Bioenergie Süd GmbH * 100,00 45.000,00 12.326,31 -1.174,51

* Betrifft die Werte aus dem vorläufigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 zum Zeitpunkt der Konzernanhangserstellung der Green City Energy AG, es können sich noch Änderungen auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft ergeben.

Auf eine Einbeziehung der unten aufgeführten Gesellschaften wurde wegen bestehender Veräußerungsabsicht gemäß § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB verzichtet.

Firma Inländischer Beteiligungsbesitz Anteilshöhe
in %
Nennkapital 31.12.2016
in EUR
Eigenkapital 31.12.2016 *
in EUR
Jahresergebnis 2016 *
in EUR
Green City Energy Windpark Rockenberg GmbH & Co. KG 100,00 500,00 -7.819,90 -3.769,12

Zur Sicherung der Verbindlichkeiten gegenüber einem Kreditinstitut der Green City Energy Windpark Buchschwabach GmbH & Co. KG verpfändet die Green City Energy AG ihre Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH der Green City Energy Windpark Buchschwabach GmbH & Co. KG, der GCE Windpark Buchschwabach GmbH. Mit Erlöschen der gesicherten Ansprüche aus dem Darlehensvertrag erlischt auch das Pfandrecht. Eine Verwertung der verpfändeten Geschäftsanteile erfolgt bisher nicht und wird auch nicht angenommen, da die in Zukunft erzielbaren Windenergieerlöse und die darauf basierenden Planungen zu adäquaten Liquiditäts- und Ertragsüberschüssen der Gesellschaft führen und den Kapitaldienst decken werden.

Als assoziierte Unternehmen wurden nach der Equity-Methode konsolidiert:

Firma Sitz Anteilshöhe
in %
Arkolia Solar Park 3 SAS Mudaison 49,00
Jura Öko-Energie GmbH & Co. KG Neumarkt i.d.OPf. 44,00
Praterkraftwerk GmbH München 30,00

Auf die Anwendung der Equity-Methode wegen Geringfügigkeit gemäß § 311 Abs. 2 HGB hat die Gesellschaft bei den nachfolgenden Unternehmen verzichtet, da die Beteiligungen sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind.

Firma Inländischer Beteiligungsbesitz Anteilshöhe
in %
Nennkapital 31.12.2016
in EUR
Eigenkapital 31.12.2016
in EUR
Jahresergebnis 2016
in EUR
Biogas Süd Entwicklungsgesellschaft OHG, Bernau am Chiemsee 50,00 2.000,00 -198.889,22 -18.661,11
Biogas Seckach GmbH, München 50,00 25.000,00 23.099,65 108,41
Biogas Berthelsdorf Verwaltungs GmbH, München * 49,00 25.000,00 1.805,98 1.577,67

IV. Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung wird unter Anwendung der Neubewertungsmethode gem. § 301 Abs. 1 HGB in der Weise vorgenommen, dass die Gegenleistung für einen Unternehmenserwerb (Anschaffungskosten) mit den erworbenen identifizierten Vermögensgegenständen und übernommenen Schulden, jeweils bewertet mit den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt, verrechnet wird. Bei den Anteilen anderer Gesellschafter am Kapital wurde hinsichtlich der angewandten Methoden entsprechend der Kapitalkonsolidierungsmethoden verfahren.

Aus der Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen haben sich im Geschäftsjahr aktive Unterschiedsbeträge in Höhe von TEUR 2.164 ergeben. Die aktiven Unterschiedsbeträge verteilen sich auf die erstkonsolidierten Tochterunternehmen wie folgt:

Frison Srl TEUR 563
Idroelettrica San Giovanni Srl TEUR 597
Rite Alto Srl TEUR 1.004

Die im Geschäftsjahr entstandenen aktiven Unterschiedsbeträge werden über 5 Jahre abgeschrieben.

Aus der in 2015 vorgenommenen Erstkonsolidierung des Tochterunternehmen Energetica Srl resultierte ein passiver Unterschiedsbetrag (TEUR 858). Der passive Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung der Energetica Srl (TEUR 858) betrifft einen günstigen Unternehmenserwerb und wird gemäß den Vorgaben von DRS 23 gesondert im Eigenkapital ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2016 war aufgrund einer bedingten Kaufpreisklausel ein Aufschlag auf den Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Der passive Unterschiedsbetrag wurde entsprechend der erfolgten, bedingten Kaufpreiszahlung i.H.v. TEUR 540 korrigiert. Die Auflösung des Unterschiedsbetrages verläuft im Übrigen analog zu den Abschreibungen der Wasserkraftwerke, die sich im Bestand dieses Unternehmens befinden. Im laufenden Jahr wurde ein Betrag von EUR 23.109.87 erfolgswirksam aufgelöst, so dass zum Stichtag im Eigenkapital ein passiver Unterschiedsbetrag von EUR 294.759,90 ausgewiesen wird.

In den Vorjahren ergaben sich aktive Unterschiedsbeträge in Höhe von TEUR 1.077, die im Wesentlichen die Erstkonsolidierung der EN Vallesina (TEUR 1.052) aus dem Jahr 2013 betrafen. Der sich daraus ergebende Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert in der Bilanz ausgewiesen und über fünf Jahre abgeschrieben.

Forderungen, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sowie Umsätze und sonstige wesentliche Erträge und Aufwendungen zwischen den einbezogenen Gesellschaften wurden gegeneinander aufgerechnet.

Zwischengewinne aus konzerninternen Leistungen wurden eliminiert.

Soweit Steueraufwand auf ergebniswirksame Konsolidierungsbuchungen entfällt, wurde dieser nach § 306 HGB durch Bildung eines Steuerabgrenzungspostens eliminiert.

V. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für sämtliche einbezogene Unternehmen werden unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wie für die Muttergesellschaft angewendet.

Die von den assoziierten Unternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen ebenfalls im Wesentlichen denen des Konzerns.

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Gliederung des Vorjahres wurden mit Ausnahme der notwendigen Änderungen infolge des Inkrafttretens des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unverändert beibehalten.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden planmäßig über drei bis fünf Jahre linear vorgenommen. Der Firmenwert wird über fünf Jahre linear abgeschrieben. Zu- und Abgänge werden pro rata temporis abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Beim Sachanlagevermögen erfolgen Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear zwischen drei und zwanzig Jahren. Zu- und Abgänge werden pro rata temporis abgeschrieben. In die Herstellungskosten der im Bau befindlichen Windparkanlagen wurden gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB Fremdkapitalzinsen einbezogen. Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für ab 2008 zugegangene bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten von mehr als EUR 150,00, aber nicht mehr als EUR 1.000,00, wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auf Basis der steuerrechtlichen Vorschriften auf fünf Jahre festgelegt. Im Bruttoanlagenspiegel werden sie im fünften Jahr als Abgang gezeigt.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bzw. ggf. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, sofern von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist. Anteile an assoziierten Unternehmen sind zum Buchwert bilanziert. Sonstige Finanzanlagen werden zum Nennwert bewertet.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktivierungspflichtigen Kosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Die Rückstellungen werden unter Berücksichtigung der Erkenntnisse bei Konzernabschlusserstellung in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB zu bilden. Im Rahmen der Bilanzierung der Bewertungseinheiten wird die sogenannte „Einfrierungsmethode“ angewandt, bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen der zu einer Bewertungseinheit zusammengefassten Einzelgeschäfte nicht in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie auf Konsolidierungseffekte gebildet.

VI. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2016 sind in dem nachfolgenden Anlagenspiegel 2016 dargestellt.

Im Berichtsjahr 2016 wurden im Posten „II.2. Technische Anlagen und Maschinen“ Fremdkapitalzinsen i.H.v. TEUR 294 sowie im Posten „II.4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“ i.H.v. TEUR 67 in die Herstellungskosten einbezogen.

2. Finanzanlagen

Angabe gemäß § 285 Nr. 11 HGB über den Anteilsbesitz mit mindestens 20 % an anderen Unternehmen:

Firma Inländischer Beteiligungsbesitz Anteilshöhe
in %
Nennkapital 31.12.2016
in EUR
Eigenkapital 31.12.2016
in EUR
Jahresergebnis 2016
in EUR
Biogas Süd Entwicklungsgesellschaft OHG, Bernau am Chiemsee 50,00 2.000,00 -198.889,22 -18.661,11
Biogas Seckach GmbH, München 50,00 25.000,00 23.099,65 108,41
Biogas Berthelsdorf Verwaltungs GmbH, München 49,00 25.000,00 1.805,98 1.577,67
Green City Energy Wasserkraft GmbH * 100,00 25.000,00 29.592,54 3.889,38
Green City Energy Wind Service GmbH * 100,00 25.000,00 23.340,76 386,78
Green City Energy Solar Service GmbH 100,00 25.000,00 25.633,08 499,86
Green City Energy Service GmbH 100,00 25.000,00 1.909,86 20.115,06
Green City Energy Wind Service Emsdetten GmbH 100,00 25.000,00 22.182,04 334,15
GCE Windpark Gischberg GmbH (vormals: GCE Bioenergie GmbH) 100,00 25.000,00 24.629,25 861,37
Green City Energy Windpark Maßbach GmbH * 100,00 25.000,00 21.304,06 -863,50
Biogasanlagen Schönsee Verwaltungs GmbH * 100,00 25.000,00 9.866,27 -936,89
Biogas Thiendorf Verwaltungs GmbH 100,00 25.000,00 19.528,57 -1.075,45
Bioenergie Süd GmbH * 100,00 45.000,00 12.326,31 -1.174,51
Green City Energy Solardach GmbH(vormals: GCE Windpark Velburg GmbH) 100,00 25.000,00 8.677,98 -1.274,79
GCE Windpark Buchschwabach GmbH 100,00 25.000,00 9.312,42 -1.543,18
GCE Windpark Rockenberg GmbH(vormals: GCE Windpark Ravenstein GmbH) 100,00 25.000,00 -9.310,16 -20.213,06

* Betrifft die Werte aus dem vorläufigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 zum Zeitpunkt der Konzernanhangserstellung der Green City Energy AG, es können sich noch Änderungen auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften ergeben.

Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden u. a. Beteiligungen an sechs Komplementär-Gesellschaften ausgewiesen, bei denen die zum Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwerte (TEUR 98) der Beteiligungen unter den Buchwerten (TEUR 154) liegen. Auf Basis der für 2017 geplanten Maßnahmen für diese Gesellschaften werden die Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer sein, so dass keine Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 S. 3 HGB vorgenommen wurden.

Angaben gemäß § 285 Nr. 11a HGB über Unternehmen, deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin die Green City Energy AG ist:

Firma Sitz Rechtsform
Biogas Süd Entwicklungs OHG Bernau am Chiemsee offene Handelsgesellschaft

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Zusammensetzung und Fälligkeit der Forderungen ist aus folgender Aufstellung ersichtlich:

Laufzeit Gesamt
Art der Forderung < 1 Jahr
in Euro
>1 Jahr
in Euro
in Euro
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.175.885,94 0,00 13.175.885,94
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 74.197,68 12.683,55 86.881,23
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 14.400,00 212.252,00 226.652,00
sonstige Vermögensgegenstände 13.431.951,02 11.212.792,40 24.644.743,42
Summen 26.582,424,76 11.551.737,83 38.134.162,59

Die Gesellschaft hat unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Forderung gegen die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG, ein konzernnahes, nicht in den Konzernabschluss einbezogenes Gruppenunternehmen, in Höhe von brutto EUR 5.950.000,00 bilanziert. Gegenstand des zugrunde liegenden Umsatzgeschäftes sind Vermögenswerte, für die derzeit nicht zweifelsfrei feststeht, ob die Gesellschaft abschließend vollumfänglich darüber verfügen kann. Das zugrunde liegende Beschaffungsgeschäft der Gesellschaft wurde in Form eines multilateralen Vertrages mit einer italienischen Gesellschaft (Verkäuferin) sowie deren Tochtergesellschaften in Form von Zweckgesellschaften (SPVs) geschlossen. Die Annahme, dass ein alternativ möglicher Übertrag der Vermögenswerte durch die SPVs erfolgen könnte, wie dem Abschluss zum 31. Dezember 2016 zugrunde gelegt, trifft nur bei der Konstellation zu, in der ein Insolvenzverfahren auf Ebene der Muttergesellschaft ohne Auswirkungen auf die SPVs bleibt. Solange verbleibt die Restunsicherheit, dass sich auch ein Insolvenzverfahren anschließen und dass dieses Insolvenzverfahren die SPVs infizieren kann. In diesem Falle würden der finale Bestand des Verkaufsgeschäftes und der Bestand sowie die Höhe der Forderung von der Entscheidung eines Insolvenzverwalters abhängen. Derzeit bestehen jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass es zu einer Insolvenz der Muttergesellschaft kommt, diese Insolvenz Ausstrahlungswirkungen auf die SPV’s haben und bei diesen eine Anschlussinsolvenz auslösen könnte.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen die Biogas Berthelsdorf GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 1.309 (Nominalbetrag vor Wertberichtigungen) enthalten. Hinsichtlich dieser Ansprüche wurde im Berichtsjahr auf Basis der Erkenntnisse aus der aktuellen Aufwands-, Ertrags- und Liquiditätsplanung der Gesellschaften und damit ihrer Tilgungsfähigkeit eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen (Abschreibungsvolumen TEUR 795; Vj. TEUR 355) bzw. die entsprechenden Posten in voller Höhe wertberichtigt. Bei der Bewertung der Forderungen und Ansprüche gegen die oben genannte Biogasanlagen-Gesellschaft der Green City Energy-Gruppe zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag ist von der Annahme ausgegangen worden, dass die in Zukunft erzielbaren Erlöse und die darauf basierenden Planungen nicht zu adäquaten Liquidations- und Ertragsüberschüssen der Gesellschaft führen, um die Ansprüche in Höhe des beizulegenden Wertes zu bedienen.

4. Guthaben bei Kreditinstituten

Von den ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten dient (zum Bilanzstichtag) ein Betrag in Höhe von TEUR 2.258 als Sicherheit für Vertragspartner und ist daher nur im eingeschränkten Umfang verfügbar.

5. Rechnungsabgrenzungsposten

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge gemäß § 250 Abs. 3 HGB in Höhe von TEUR 240 enthalten.

6. Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2016 laut Handelsregistereintragung EUR 916.364,00 (Vj. EUR 269.780) und besteht aus 916.364 vinkulierten, auf den Namen lautende Aktien im Nennwert von EUR 1,00. Diese sind daher nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar. Über die Zustimmung entscheidet gemäß Satzung jeweils der Vorstand. Die Zustimmung kann versagt werden, wenn Aktien an Wettbewerber der Gesellschaft oder Unternehmen oder Personen übertragen werden, deren wirtschaftliche Aktivität mit den Unternehmenszielen nicht vereinbar ist. Der Vorstand kann die Zustimmung außerdem versagen, wenn durch die Aktienübertragung ein Erwerber mehr als 10 % der Anteile an der Gesellschaft halten würde, sei es mittelbar oder unmittelbar. Vorstehender Satz gilt nicht für Aktionäre, die seiner Einführung nicht zugestimmt haben („Dissentierende“) hinsichtlich der Aktien, mit denen sie der Einführung dieses Satzes nicht zugestimmt haben („Dissens-Aktien“) sowie für solche Aktien, die Dissentierende durch Ausübung eines Bezugsrechts erwerben, das ihnen aus Dissens-Aktien zusteht. Die Zustimmung kann jederzeit erteilt werden.

Im Geschäftsjahr 2016 wurde das Grundkapital der Gesellschaft mehrfach erhöht.

Erstmals am 8. Juni 2016 wurde nach Beschluss der Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung der Green City Energy AG aus Gesellschaftsmitteln um EUR 539.560 auf EUR 809.340 durchgeführt. Hierzu wurde die in der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2015 ausgewiesene Gewinnrücklage in Höhe von EUR 258.543,63 in Grundkapital umgewandelt. Zudem wurde der in dem Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2015 als Zuführung zu den anderen Gewinnrücklagen genannte Betrag in Höhe von EUR 281.016,37 in Grundkapital umgewandelt.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2016 wurde der Vorstand ermächtigt bis zum 30. Mai 2021 mit der Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 404.670 zu erhöhen ( Genehmigtes Kapital 2016/I), indem der Vorstand ein- oder mehrfach neue, auf den Namen lautende, vinkulierte Namensaktien gegen Bareinlagen ausgibt. Die Gewinnberechtigung der neuen Aktien kann abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festgelegt werden. Der Vorstand ist weiter dazu ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Mit der Zustimmung des Aufsichtsrates kann der Vorstand den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festlegen.

Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 8. Juni 2016 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital zwischen Beschlussfassung und Bilanzstichtag zweimal um EUR 59.963,00 sowie EUR 47.061,00 auf EUR 916.364,00 erhöht worden. Das genehmigte Kapital beträgt demnach zum Bilanzstichtag noch EUR 297.646,00.

Das Bedingte Kapital 2011/I betrug nach Ausgabe der Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2015 noch EUR 10.220,00. Die bedingte Kapitalerhöhung durfte nur durchgeführt werden zur Bedienung der Optionsrechte aus bestimmten in den Jahren 2005, 2008 und 2009 ausgegebenen Genussrechten mit Optionsrecht der Tranchen B, II B und III B. Das Bedingte Kapital 2011/I ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2016 aufgehoben.

Im Berichtsjahr wurden im Rahmen der Kapitalerhöhung EUR 3.317.744,00 in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt.

Die zur Durchführung der Erhöhung des gezeichneten Kapitals geleisteten Einlagen von EUR 616.976 sind als Sonderposten mit der Bezeichnung “ Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleisteten Einlagen“ in der Bilanz auszuweisen, da eine Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister zum Bilanzstichtag noch nicht erfolgt ist.

Gemäß § 150 Abs. 2 AktG erfolgt im Geschäftsjahr 2016 keine weitere Zuführung zur gesetzlichen Rücklage, da die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB zusammen mit der gesetzlichen Rücklage bereits 10 % des gezeichneten Kapitals erreicht haben.

Die anderen Gewinnrücklagen (kurz „Gewinn-RL“) haben sich wie folgt entwickelt:

Jahr Jahresergebnis des Mutterunternehmens
(vor Konsolidierung)
TEUR Einstellung in/Entnahme aus Gewinn
RL
TEUR
Saldo Gewinn-RL
TEUR
2005 Jahresfehlbetrag -155 0 0
2006 Jahresüberschuss 160 5 5
2007 Jahresüberschuss 78 0 5
2008 Jahresüberschuss 24 2 7
2009 Jahresüberschuss 512 352 359
2010 Jahresüberschuss 125 -100 259
2011 Jahresüberschuss 304 0 259
2012 Jahresüberschuss 45 0 259
2013 Jahresüberschuss 40 0 259
2014 Jahresfehlbetrag -439 0 259
2015 Jahresüberschuss 159 0 259
2016 Jahresüberschuss 132 -259 0

Im Bilanzverlust in Höhe von EUR 30.273.353,53 ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR 19.276.854,65 enthalten.

Ebene der Muttergesellschaft hat der Vorstand vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 132.039,03 auf neue Rechnung vorzutragen.

7. Angabe nach § 160 Absatz 1 Nr. 2 AktG über eigene Anteile

Die eigenen Anteile haben sich durch Aktienoptionsrechte der Mitarbeiter und der Vorstände gem. Gesellschafterbeschluss des Green City e.V. vom 19. Juli 2017 auf 3.882 Stück (Vj. 20.155 Stück) verringert. Das Optionsrecht endete durch Beschluss des Vorstands vom 30. November 2015 zum 31. Dezember 2016. Die eigenen Anteile der Green City Energy AG betragen zum Bilanzstichtag 3.882 Stück (0,42 % bezogen auf die zum Bilanzstichtag bestehenden 916.364 vinkulierten, auf den Namen lautende Aktien im Nennwert von EUR 1,00). Diese wurden mit den Anschaffungskosten in Höhe von 5,13 EUR/Stück bewertet und in Höhe von EUR 19.914,66 als eigene Anteile in der Bilanz ausgewiesen.

8. Angabe nach § 285 Nr. 15a HGB über Genussrechtskapital

a. Genussrechte IV Tranche A

Die Muttergesellschaft hat in den Geschäftsjahren 2011 und 2012 nicht verbriefte Genussrechte IV in Höhe von insgesamt EUR 4.000.000,00 platziert. Die Genussrechte IV, Tranche A (EUR 3.650.000,00) sind mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2016 ausgestattet. Die Genussrechtsinhaber können ihre Genussrechte nicht kündigen (Längerfristigkeit).

Im Fall der Liquidation oder der Insolvenz der Gesellschaft haben die Rechte der Genussrechtsinhaber Vorrang vor den Rechten der Gesellschafter der Gesellschaft und stehen im Rang nach den Rechten der Gläubiger (Nachrangigkeit).

Die Genussrechte IV, Tranche A erhalten eine feste Vergütung von 6,0 % vom Nennwert p.a. sowie eine variable Vergütung in Höhe von 10,0 % des anteilig verbleibenden ausschüttungsfähigen Gewinns vor Steuern. Die Genussrechte sind bis zur vollen Höhe am Verlust beteiligt, am Liquidationserlös sind sie nicht beteiligt (Erfolgsabhängigkeit und Teilnahme am Verlust).

Der Nennwert pro Genussrecht IV beträgt EUR 1.000,00.

Tranche Nachrangig Verlustbeteiligung Beteiligung am Liqu.Erl.
A ja volle Höhe nein
Laufzeit bis Bestand 01.01.2016
Stück
Abgang 2016
Stück
Bestand 31.12.2016
Stück
Disagio
Euro
Nennwert
Euro
31.12.2016 3.650 0 3.650 0,00 3.650.000,00
3.650 0 3.650 0,00 3.650.000,00

Die Genussrechte IV, Tranche A waren mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016 befristet. Die nicht verbrieften Genussrechte IV, Tranche A werden nach Abhalten der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2016 zurückgezahlt.

Die Genussrechte IV werden aufgrund ihrer Fälligkeit zum 31. Dezember 2016 in die Verbindlichkeiten umgegliedert.

b. Genussrechtskapital von Tochterunternehmen

Die Tochtergesellschaft GCE Kraftwerkspark I GmbH (ehemals: Green City Energy Kraftwerke GmbH & Co. Kraftwerkspark I KG) hat im Geschäftsjahr 2011 nicht verbriefte Genussrechte in Höhe von insgesamt EUR 10.000.000 platziert. Die Genussrechte Tranche A sind mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2021 ausgestattet. Die Genussrechtsinhaber können ihre Genussrechte nicht kündigen (Längerfristigkeit).

Die Genussrechte Tranche B sind mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2031 oder bis zum 31. Dezember 2036 befristet; die Genussrechtsinhaber können ihre Genussrechte nicht kündigen (Längerfristigkeit).

Im Fall der Liquidation oder der Insolvenz der Gesellschaft haben die Rechte der Genussrechtsinhaber Vorrang vor den Rechten der Gesellschafter der Gesellschaft und stehen im Rang nach den Rechten der Gläubiger (Nachrangigkeit).

Die Genussrechte der Tranche A erhalten eine feste Vergütung von 6,25 % vom Nennwert p. a. sowie eine variable Vergütung in Höhe von 20 % des im Folgenden näher definierten „Mehrertrags“. Mehrertrag ist der Betrag, um den die Beteiligungserträge, die die Gesellschaft als Gewinnausschüttung von den Projektgesellschaften erhält, die Auszahlungen gem. Ziffer 1 der Ergebnisprognose gemäß Prospekt übersteigt (siehe von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt S. 42, 43). Der Anspruch auf die jeweiligen Ausschüttungen besteht nur in der Höhe eines definierten ausschüttungsfähigen Gewinns.

Die Genussrechte Tranche B erhalten für die Jahre 2012 bis 2031 eine feste Ausschüttung von 7 % vom Nennwert p. a. Zusätzlich erhalten die Inhaber der Genussrechte für die Jahre 2012 bis 2031 eine variable Vergütung in Höhe von 20 % des im Folgenden näher definierten „Mehrertrags“. Mehrertrag ist der Betrag, um den die Beteiligungserträge, die die Gesellschaft als Gewinnausschüttung von den Projektgesellschaften erhält, die Auszahlungen gem. Ziffer 1 der Ergebnisprognose gemäß Prospekt übersteigt (siehe von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt S. 42, 43). Für die Jahre 2032 bis 2036 erhalten die Inhaber der Genussrechte einen Anspruch auf 20 % der Beteiligungserträge, die die Gesellschaft als Gewinnausschüttung von den ihr zum jeweiligen Zeitpunkt noch gehörenden Projektgesellschaften erhält.

Die Genussrechte sind bis zur vollen Höhe am Verlust beteiligt, am Liquidationserlös sind sie nicht beteiligt (Erfolgsabhängigkeit und Teilnahme am Verlust).

Tranche Nachrangig Verlustbeteiligung Beteiligung am Liqu. Erl.
A ja volle Höhe nein
B ja volle Höhe nein
Laufzeit bis Bestand 01.01.2016
Stück
Zugang 2016
Stück
Bestand 31.12.2016
Stück
Disagio
Euro
Nennwert
Euro
31.12.2021 6.924 0 6.924 155.585 6.924.000
31.12.2031 31.12.2036 3.076 0 3.076 109.980 3.076.000
10.000 0 10.000 265.565 10.000.000

9. Anteile anderer Gesellschafter

Die Anteile anderer Gesellschafter resultieren aus den Beteiligungen an der Green City Energy France S.A.R.L. (9,6 %) sowie der Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH (25,5 %) und setzen sich wie folgt zusammen:

GCE France S.A.R.L.
in TEUR
Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH
in TEUR
Gesamt
in TEUR
Gezeichnetes Kapital 48 26 74
Bilanzverlust -137 -398 -535
lt. Bilanz -89 -372 -461

10. Passiver Unterschiedsbetrag

Aus der Erstkonsolidierung der Energetica Srl ist im Vorjahr ein passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 857.869,77 entstanden. Er betrifft einen günstigen Unternehmenserwerb und wird gemäß den Vorgaben von DRS 23 im Eigenkapital gesondert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2016 war aufgrund einer bedingten Kaufpreisklausel ein Aufschlag auf den Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Der passive Unterschiedsbetrag wurde entsprechend der erfolgten, bedingten Kaufpreiszahlung i.H.v. TEUR 540 retrospektiv korrigiert. Die Auflösung des Unterschiedsbetrages verläuft im Übrigen analog zu den Abschreibungen der Wasserkraftwerke, die sich im Bestand dieses Unternehmens befinden. Im laufenden Jahr wurde ein Betrag von EUR 23.109.87 erfolgswirksam aufgelöst, so dass zum Stichtag im Eigenkapital ein passiver Unterschiedsbetrag von EUR 294.759,90 ausgewiesen wird.

11. Sonstige Rückstellungen

Die Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen im Geschäftsjahr 2016 ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen:

Art der Rückstellung 31.12.2016
EUR
Gewerbesteuerrückstellung 186.399,00
Körperschaftsteuerrückstellung 11.031,08
gesamt 197.430,08
Rückstellungen für noch ausstehende Rechnungen 868.194,96
Rückstellungen für Abschluss und Prüfung 454.314,00
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen 316.629,25
Urlaubsrückstellungen 191.116,29
Drohverluste 185.000,00
Rückstellungen für Aufbewahrungspflichten 69.400,00
Rückstellungen für Gewährleistungen 41.400,00
Rückstellungen für Prozesskosten 25.644,79
Rückstellungen für Personalkosten 21.054,79
sonstige Rückstellungen 45.092,31
gesamt 2.217.846,39

12. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Laufzeit
Art der Verbindlichkeit < 1 Jahr
in EUR
1 bis 5 Jahre
in EUR
>5 Jahre
in EUR
Gesamt
in EUR
Genussrechtskapital 3.650.000,00 0,00 0,00 3.650.000,00
Anleihen 1.978,17 12.000.000,00 78.726.707,00 90.728.685,17
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.321.169,16 0,00 0,00 3.321.169,16
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 8.197.537,38 22.068.170,26 54.020.818,55 84.286.526,19
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.852.645,23 0,00 0,00 5.852.645,23
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.313,70 0,00 100.000,00 109.313,70
Sonstige Verbindlichkeiten 7.825.860,01 2.575.665,55 45.000,00 10.446.525,56
Summen 28.858.503,65 36.643.835,81 132.892.525,55 198.394.865,01

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von EUR 82.686.660,09 durch selbstschuldnerische Bürgschaften, durch Grundpfandrechte, Globalabtretung von Rechten und Ansprüchen aus Verträgen, Sicherungsübereignungen und -abtretungen sowie in Höhe von EUR 2.257.746,11 durch Verpfändung von Bankguthaben besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

VII. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Aufgliederung der Umsatzerlöse

Umsatzerlöse 01.01. – 31.12.2016
Betrag
in EUR
Anteil
in %
Windenergie 8.218.564,75 37,68
Wasserkraft 8.030.949,40 36,82
Bioenergie 2.598.354,36 11,91
Kaufmännische und technische Betriebsführung 1.463.506,63 6,71
Solarenergie 1.076.587,38 4,94
Erlöse nach dem BilRUG 219.084,42 1,00
Kommunale Energieberatung 195.446,99 0,90
Diverse Umsätze 9.099,33 0,04
Summen 21.811.593,26 100,00

Von den Umsatzerlösen entfallen TEUR 20.668 auf das Inland sowie TEUR 1.144 auf das europäische Ausland.

2. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

Periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 82.265,67 (Vj. EUR 312.194,51) resultieren im Wesentlichen aus Gutschriften Vorjahre betreffende Beträge sowie aus der Erfassung von Beträgen aus Ertragsgarantien, die Vorjahren zuzuordnen sind.

Darüber hinaus ergaben sich periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 81.143,64 (Vj. EUR 2.169.179,90), die aus der Abwicklung eines Rechtsstreites sowie aus nachträglichen Änderungen von ergebniswirksamen Konsolidierungsbuchungen resultieren.

3. Latente Steuern

In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Erträge aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 448 enthalten. Für die Berechnung der latenten Steuern wurde ein konzerneinheitlicher Steuersatz von 32,98 % zugrunde gelegt. Der ausgewiesene Saldo der aktiven latenten Steuern zum Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 2.569 resultiert aus der ergebniswirksamen Konsolidierung konzerninterner Transaktionen, die im Konzern im Vergleich zur Summe der Einzelabschlüsse zu einem geringeren Ansatz von Sachanlagen bzw. zu einem Ausweis eines passiven Unterschiedsbetrages führen.

In Ausübung des Wahlrechts wird der über den Saldierungsbereich hinausgehende Überhang aktiver Steuerlatenzen aus den Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften nicht bilanziert.

VIII. Sonstige Angaben

1. Kapitalflussrechnung

Von den Guthaben bei Kreditinstituten sind TEUR 2.258 (Vj. TEUR 1.077) als Sicherheiten verpfändet.

2. Derivative Finanzinstrumente

Zum 31. Dezember 2016 bestehen im Konzern folgende Sicherungsbeziehungen, deren wesentliche Charakteristika nachfolgend dargestellt sind:

Gesellschaft Green City Energy Windpark Ravenstein GmbH & Co. KG
Risiko Zinsänderungen
Art Zahlungsstromänderungsrisiko
Grundgeschäft Schulden
Betrag des Grundgeschäfts TEUR 13.100
Sicherungsinstrument Zinsswap
Betrag des Sicherungsinstruments TEUR 13.100
Art der Bewertungseinheit Micro-Hedging
prospektive Effektivität Laufzeit- und Volumenkongruenz im Hinblick auf zulässige Teilabsicherungen

Der Gesamtnominalbetrag beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf TEUR 13.100. Es wurde eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB gebildet. Der beizulegende Wert (Mark to market) des Zins-swaps zum 31. Dezember 2016 beträgt TEUR -323. Dieser entspricht dem Wert, der im Geschäftsverkehr zwischen vertragswilligen und unabhängigen Vertragsparteien aus dem Verkauf der Rechte und / oder Pflichten aus dem Finanzinstrument erzielt werden kann. Die Laufzeit der Vereinbarung ist bis 30. Januar 2031.

Gesellschaft Green City Energy Windpark Altertheim Gmbh & Co. KG
Risiko Zinsänderungen
Art Zahlungsstromänderungsrisiko
Grundgeschäft Schulden
Betrag des Grundgeschäfts TEUR 10.117
Sicherungsinstrument Zinsswap
Betrag des Sicherungsinstruments TEUR 10.117
Art der Bewertungseinheit Micro-Hedging
prospektive Effektivität Laufzeit- und Volumenkongruenz im Hinblick auf zulässige Teilabsicherungen

Der Gesamtnominalbetrag beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf TEUR 10.117. Es wurde eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB gebildet. Der beizulegende Wert (Mark to market) der Zins-swaps zum 31. Dezember 2016 beträgt TEUR -1.270. Dieser entspricht dem Wert, der im Geschäftsverkehr zwischen vertragswilligen und unabhängigen Vertragsparteien aus dem Verkauf der Rechte und / oder Pflichten aus dem Finanzinstrument erzielt werden kann. Die Laufzeit der Vereinbarungen ist bis 30. Dezember 2030.

3. Haftungsverhältnisse

a. Bürgschaften

Aus geleisteten Bürgschaften haftet die Gesellschaft in Höhe von insgesamt TEUR 1.500. Es handelt sich dabei um selbstschuldnerische Bürgschaften zur Absicherung von Forderungen der Praterkraftwerk GmbH, der Biogas Seckach GmbH & Co. KG und der Green City Energy Service GmbH & Co. Bio & Solar I KG. Die Gesellschaft schätzt das Risiko der Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften als gering ein, da die Anlagen planmäßig Erträge erwirtschaften.

Zur Vertragserfüllung und Gewährleistung hat die Green City Energy AG zwei befristete Bürgschaften von insgesamt TEUR 20 zur Absicherung von Forderungen der Green City Energy Windpark Velburg GmbH & Co. KG begeben. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, weil die in Zukunft erzielbaren Windenergieerlöse und die darauf basierenden Planungen zu adäquaten Liquiditäts- und Ertragsüberschüssen der Gesellschaft führen.

b. Patronatserklärungen

Hinsichtlich der Biogas Berthelsdorf GmbH & Co. KG hat die Green City Energy AG eine Patronatserklärung dergestalt abgegeben, dass die Biogas Berthelsdorf GmbH & Co. KG bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber einem Kreditinstitut in der Weise finanziell ausgestattet bleibt, dass sie jederzeit zur Erfüllung ihrer vorgenannten Verpflichtungen in der Lage ist. Die Höhe des dafür bereitgestellten Patronats beträgt TEUR 400 mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2017. Die Forderung gegen die Biogas Berthelsdorf wurde im Geschäftsjahr 2016 zu 100 % wertberichtigt. Da nach Einschätzung der Geschäftsführung der weitere wirtschaftliche Betrieb der Anlage nur mithilfe von Ertüchtigungsmaßnahmen in Höhe von ca. TEUR 450 möglich ist, wurden Anfang des Jahres 2017 Sanierungsgespräche mit der finanzierenden Bank aufgenommen. Die Bereitstellung der Mittel wurde dabei unter den Vorbehalt gestellt, dass die finanzierende Bank einen Sanierungsbeitrag in Form eines Verzichts auf einen signifikanten Teilbetrag ihrer Darlehensforderungen leistet. Die Bank zeigte sich bei den Gesprächen kooperativ, hielt sich allerdings gleichzeitig die Option des Verkaufs der Anlage offen. Aktuell wird die Kaufoption verfolgt. Bei erfolgreicher Veräußerung werden alle Sicherheiten seitens der Bank freigegeben.

Hinsichtlich der Einschätzung des Risikos einer Inanspruchnahme wird davon ausgegangen, dass die in Zukunft erzielbaren Erlöse und die darauf basierenden Planungen zu adäquaten Liquiditäts- und Ertragsüberschüssen der Gesellschaft zur Bedienung der Bankverbindlichkeiten führen.

Weiterhin übernimmt die Green City Energy AG für die Green City Energy Projekt GmbH in Höhe von TEUR 480 eine zeitlich unbefristete Patronatserklärung. Das Risiko der Inanspruchnahme ist als gering einzuschätzen, da das von der Deutschen Bundesregierung ausgezeichnete „Leuchtturmprojekt“ durch eine starke Förderung des Deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Unterstützung erhält.

c. Rangrücktrittserklärungen

Darüber hinaus vereinbarte die Green City Energy AG Rangrücktritte in Höhe von TEUR 442 mit den Gesellschaften Biogas Berthelsdorf GmbH & Co. KG und Green City Energy Service GmbH & Co. Bio & Solar I KG zur Beseitigung einer drohenden Überschuldung der Gesellschaften. Die Green City Energy AG tritt hinter sämtlichen Forderungen derzeitiger und zukünftiger Gläubiger solange und soweit zurück, als die Schuldnerin überschuldet ist oder durch eine (auch teilweise) Aufhebung der Rangrücktrittsvereinbarung Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit entsteht oder zu entstehen droht. Hinsichtlich der Einschätzung des Risikos einer Inanspruchnahme wird davon ausgegangen, dass die in Zukunft erzielbaren Erlöse und die darauf basierenden Planungen zu adäquaten Liquiditäts- und Ertragsüberschüssen der Gesellschaft zur Bedienung der Verbindlichkeiten führen.

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus laufenden Mietverträgen entsteht bis zum Jahr 2037 eine Gesamtverpflichtung in Höhe von TEUR 17.217, aus Leasingverträgen bis zum Jahr 2019 in Höhe von TEUR 80, aus Verträgen über Betriebs- und Geschäftsausstattung bis zum Jahr 2021 in Höhe von TEUR 135 sowie aus Wartungsverträgen bis zum Jahr 2031 TEUR 11.139. Aus Verträgen mit Lieferanten/Subunternehmern resultiert für das Geschäftsjahr 2015 eine finanzielle Verpflichtung in Höhe von ca. TEUR 15.590.

Die Green City Energy AG hat in 2012 einen Garantievertrag abgeschlossen, wonach sie definierte Beteiligungen nach Ablauf des 31. Dezember 2020 selbst zu einem Erwerbspreis in Höhe des 15fachen der Jahresnettoerträge aller in den Beteiligungen gehaltenen Anlagen erwirbt oder den Erwerb der Beteiligungen nach Ablauf des 31. Dezember 2020 durch einen Dritten zum angegebenen Erwerbspreis sicherstellt. Für den Fall, dass durch den Verkauf an einen Dritten lediglich ein niedrigerer Verkaufserlös erzielt werden kann, wird die Green City Energy AG die Differenz erstatten.

Daneben hat die Green City Energy Verwaltungs GmbH für ein verbundenes und für 10 dritte Unternehmen Ertragsgarantien ausgesprochen. Im Rahmen dieser Ertragsgarantien erhält die Green City Energy Verwaltungs GmbH für einen definierten Zeitraum von typischerweise fünf Jahren nach Inbetriebnahme einer Solar-Anlage 50 % der Erträge, die über die prognostizierten Erträge hinausgehen, und gleicht 100 % der Fehlbeträge im Falle einer Unterschreitung gegenüber der Prognose aus. Im Berichtsjahr entstanden der Green City Energy Verwaltungs GmbH aus den Ertragsgarantien Erträge in Höhe von TEUR 185 und Aufwendungen in Höhe von TEUR 22.

5. Abschlussprüferhonorar

Die im Geschäftsjahr 2016 als Aufwand erfassten Honorare des Abschlussprüfers gliedern sich wie folgt:

Abschlussprüfungsleistungen TEUR 333
Andere Bestätigungsleistungen TEUR 12
Steuerberatungsleistungen TEUR 76

6. Arbeitnehmer

Der Personalstand der Green City Energy – Gruppe beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 118 Mitarbeiter (inkl. der drei Vorstände).

Im Geschäftsjahr 2016 waren durchschnittlich 115 Mitarbeiter als Angestellte beschäftigt (Vj. 98 Mitarbeiter).

Abteilung Anzahl
Vorstand 3
kaufmännische Arbeitnehmer 84
technische Angestellte 23
Zwischensumme 107
Aushilfen 8
Mitarbeiterzahl gesamt (im Durchschnitt) 115
Mitarbeiterzahl zum Bilanzstichtag (inkl. Vorstände) 118

Hierbei hat sich die Anzahl der Mitarbeiter in den einzelnen Gesellschaften wie folgt entwickelt:

Green City Energy AG 92 (+11)
Green City Energy Verwaltungs GmbH 18 (+1)
Green City Energy France S.A.R.L. 5 (+2)
Green City Energy Fondsmanagement GmbH 0 (-1)
Green City Energy Finanzvertriebs GmbH 3 (+3)

7. Aktienoptionspläne nach § 160 Abs. 1 Nr. 5 AktG

Seitens der Green City Energy AG wurden Aktienoptionen für den Vorstand sowie für die Mitarbeiter, die bereits seit der Gründung der Gesellschaft angestellt sind, gemäß Gesellschafterbeschluss des Green City e.V. vom 19. Juli 2007, nach 24-monatiger Betriebszugehörigkeit gewährt. Die Höhe der Optionen wird anhand eines Stufenmodells gemäß Arbeitsvertrag ermittelt.

Zum 1. Januar 2016 bestanden Optionsrechte von Vorständen in Höhe von 50.247 Aktien. Im Jahr 2016 wurden davon 46.365 ausgeübt. Die verbleibenden Optionen sind verfallen. Zum 31. Dezember 2016 bestehen somit keine weiteren Optionenrechte von Vorständen mehr.

Bei Ausübung der Aktienoptionen konnte der Vorstand die Aktien zu einem Stückpreis von EUR 1,00 erwerben. Die Bedienung der Optionen erfolgte aus dem Erwerb des erforderlichen Aktienbestandes des Green City e.V.

Gegenüber den Mitarbeitern bestanden zum 1. Januar 2016 Optionen in Höhe von 20.155 Aktien. Im Jahr 2016 wurden Optionen in Höhe von 15.738 Aktien eingelöst. Die restlichen Optionen sind verfallen.

Bei Ausübung der Aktienoptionen konnten die Mitarbeiter die Aktien zu einem Stückpreis von EUR 1,00 erwerben. Die Bedienung der Optionen erfolgt aus dem Aktienbestand des Green City e.V. Der Rückkaufspreis der Aktien wurde im jeweiligen Rückkaufzeitpunkt mit EUR 5,13 bewertet.

8. Nachtragsbericht

An dieser Stelle ist über Ereignisse zu berichten, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung wären und die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind. Die Berichterstattung umfasst folgenden Sachverhalt:

Unser italienischer Partner im Bereich der Entwicklung von Wasserkraftanlagen EN&EN Energie per Energia S.r.l. (EN&EN) hat aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten am 5. Mai 2017 die Einleitung eines concordato preventivo con continuità aziendale (Vergleichsverfahrens in Eigenverwaltung) beantragt.

Zur Entscheidung über diesen Antrag hat EN&EN am 4. Dezember 2017 einen testierten industrial plan (Geschäftsplan) eingereicht, auf dessen Basis das Gericht über die Annahme des Vergleichsantrages entscheidet.

Im Falle der Ablehnung dieses Antrages besteht das Risiko einer Insolvenz der EN&EN. In diesem Fall würde der finale Bestand des Verkaufsgeschäftes der damit verbundenen Projektrechte sowie die Höhe der daraus resultierenden Forderung aus Lieferungen und Leistungen gegen die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG, die im vorliegenden Jahresabschluss in Höhe von EUR 5.950.000,00 (Bruttobetrag inkl. Umsatzsteuer) berücksichtigt ist, von der Entscheidung eines Insolvenzverwalters abhängen.

Auf Basis der vertraglichen Strukturen sowie der Tatsache, dass die Projektrechte zur Realisierung für die Wasserkraftwerke in Tochtergesellschaften von EN&EN liegen, die derzeit nicht vom Vergleichsverfahren betroffen sind und uns somit weiterhin einen Zugriff erlauben, sowie der Einschätzung der italienischen Anwälte, gehen wir nicht von einer Beeinträchtigung des von der Green City Energy AG getätigten Verkaufsgeschäftes aus.

9. Organe der Muttergesellschaft

a. Aufsichtsrat

Vorsitzender des Aufsichtsrates:

Herr Matthias Altmann, München,

Senior Consultant der Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH,

Mitglied des Vorstands des Green City e. V.

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates (bis 15. September 2016):

Herr Dr. Thomas Michel, München

Vorsitzender Personalausschuss

Tätigkeit als Europa Personaldirektor

Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates (ab 15. September 2016):

Frau Katharina Habersbrunner, München,

Energie- & Klimareferentin für eine internationale Umwelt- & Entwicklungsorganisation,

Mitglied des Vorstandes der Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG

Mitglieder des Aufsichtsrates:

Herr Volker Blandow, Neufahrn,

Leitung Konzernbereich „Elektromobilität“ bei TÜV SÜD,

Pressesprecher von ASPO Deutschland

Herr Manfred Stefener (bis 15. September 2016), München,

hauptberuflich Geschäftsführer der Elcore GmbH und elcomax GmbH

Tätigkeit als Geschäftsführer oder Aufsichtsrat bei weiteren Unternehmen

Herr Peter Frieß (ab 15. September 2016), Starnberg

hauptberuflich Geschäftsführer und Inhaber der Fokus Zukunft GmbH & Co. KG

Beiratsvorsitzender der Danhauser Holding

Tätigkeit als selbstständiger Nachhaltigkeitsberater, Aufsichtsrat und Unternehmensberater

Herr Christian Mayer (ab 15. September 2016), München

hauptberuflich als Rechtsanwalt bei der Gesellschaft Noerr mit besonderem Schwerpunkt im Bereich Alternative Mobilität, insb. Elektromobilität und verkehrsreduzierte Quartiere

Tätigkeit als Lehrbeauftragter für Umweltrecht und Regulierung in den Studiengängen „Elektromobilität“, „Nachhaltige elektrische Energieversorgung“ und „Elektrotechnik und Informationstechnik“ am Fachbereich Elektrotechniker der Universität Stuttgart

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 umfassen TEUR 45.

b. Vorstand

Gesamtvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder der Gesellschaft waren im Berichtszeitraum:

– Herr Jens Mühlhaus, Dipl. Bauingenieur, München

– Chief Executive Officer (CEO)

– Herr Frank Wolf, Bankkaufmann, München

– Chief Financial Officer (CFO)

– Frau Andrea Wozniak, Dipl. Wirtschaftsmathematikerin, München

– Chief Operating Officer (COO)

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes umfassen TEUR 337. Zu den Bezugsrechten wird auf die Ausführungen unter Punkt VII. 7 verwiesen. Darüber hinaus sind die Vorstände in Geschäftsführerpositionen bei verbundenen und gruppennahen Unternehmen.

 

München, den 6. Februar 2018

Green City Energy AG

Jens Mühlhaus, Vorstand

Frank Wolf, Vorstand

Andrea Wozniak, Vorstand

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016

VI.

Inhalt

I. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

1. Darstellung des Geschäftsverlaufs

2. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Erneuerbare-Energien-Branche

a) Gesamtwirtschaft

b) Arbeitsmarkt

c) Finanzmarkt

d) Marktüberblick Erneuerbare Energien

e) Gesellschaftliches Bewusstsein

f) Politische Entwicklung

g) Wettbewerbssituation

3. Umsatz- und Auftragsentwicklung, Finanzergebnis

a) Projektentwicklung und -umsetzung im Geschäftsfeld Bioenergie

b) Projektentwicklung und -umsetzung im Geschäftsfeld Windenergie

c) Projektentwicklung und -umsetzung im Geschäftsfeld Wasserkraft

d) Projektentwicklung und -umsetzung im Geschäftsfeld Photovoltaik

e) Projektentwicklung und -umsetzung im Geschäftsfeld Kommunale Energieberatung

f) Geschäftsbereich Ökologische Geldanlagen

g) Geschäftsbereich kaufmännische und technische Betriebsführung

4. Investitionen / Deinvestitionen

5. Personal und Standorte

III. DARSTELLUNG DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE

1. Vorbemerkung

2. Vermögenslage

a) Überblick der Konzernbilanzkennzahlen der Green City Energy – Gruppe

b) Anlagevermögen

c) Umlaufvermögen

d) Eigenkapital

e) Rückstellungen

f) Verbindlichkeiten

3. Ertragslage

a) Überblick Ergebniskennzahlen des Konzerns der Green City Energy – Gruppe

b) Umsatzerlöse und Gesamtleistung

c) Sonstige betriebliche Erträge

d) Material- und Personalaufwand

e) Sonstige betriebliche Aufwendungen und Abschreibungen

f) Finanzergebnis

g) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

h) Jahresergebnis

i) Gesamtaussage

4. Finanzlage

IV. BESCHREIBUNG DER WESENTLICHEN MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DIE RECHNUNGSLEGUNGSPROZESSE

1. Transparenz

2. Sicherheit

3. Konzernrechnungslegungsprozess

V. RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG

1. Risikomanagementsystem

a) Risikopolitische Grundsätze

b) Risikomanagementprozess

2. Geschäftsfeldspezifische Risiken

a) Gesetzliche und politische Rahmenbedingungen

b) Biogas

c) Windenergie

d) Kommunale Energieberatung

e) Wasserkraft

f) Risiken im Bereich Projektentwicklung und Bau

g) Risiken im Zukaufgeschäft

h) Risiken im Emissionsgeschäft

3. Weitere Risiken

a) Finanzielle Risiken / Liquiditätsrisiken

b) Legal- und Compliance-Risiken

c) Strategische Risiken

d) Währungsrisiken

e) Inflationsrisiken

f) Personelle Risiken

g) Risiken aus Haftungsverhältnissen und finanzwirtschaftlichen Risiken

h) Wettbewerbsrisiko

i) IT – Risiko

4. Zusammenfassende Risikobeurteilung

VI. CHANCEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG

VII. PROGNOSEBERICHT

1. Ausblick auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Erneuerbare-Energien-Branche

2. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft

VIII. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

I. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Im Mai 2005 ging das Mutterunternehmen mit Sitz in München als GmbH und 100-prozentige Tochtergesellschaft aus der größten Münchner Umweltschutzorganisation, Green City e.V., hervor. Am 27. Oktober 2011 wurde die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, um Anleger der ersten Stunde und langjährige Mitarbeiter an dem Unternehmen beteiligen zu können. Die Green City Energy AG (GCE AG) ist derzeit nicht börsennotiert. Der Vorstand, bestehend aus den Herren Jens Mühlhaus und Frank Wolf, wurde zum 1. Oktober 2015 um Frau Andrea Wozniak erweitert. Vom fünfköpfigen Aufsichtsrat wurde ein Mitglied durch den Hauptaktionär Green City e.V. entsendet, vier Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Mitglieder des Aufsichtsrates sind derzeit Matthias Altmannn (Vorsitzender, entsendet von Green City e.V.), Katharina Habersbrunner, Volker Blandow sowie Peter Frieß und Christian Mayer (beide am 15. September 2016 in der Hauptversammlung neu gewählt). Dr. Thomas Michel und Dr. Manfred Stefener sind mit Ablauf der Hauptversammlung am 15. September 2016 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Das Grundkapital der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 916.364 wird zum 31. Dezember 2016 wie folgt gehalten:

Green City e.V. 56,38 Prozent
Mitarbeiter/innen 15,26 Prozent
Weitere Aktionäre 28,36 Prozent

Im Grundkapital enthalten sind eigene Anteile in Höhe von 3.882 Stück.

Die Gesellschaft hat in den Anfängen ihren Mitarbeitern Optionen zum Erwerb von Aktien zugesagt. Im Geschäftsjahr 2016 wurde die Möglichkeit der Optionsausübung gegeben. Die Aktien konnten kostenfrei, allerdings unter Versteuerung des geldwerten Vorteils bezogen werden. Hierzu benötigte die Gesellschaft Aktien, die sie unter Berücksichtigung des § 71 Absatz 1 Nr. 2 AktG im Dezember 2015 erworben hat. Mit dem 31. Dezember 2016 endete für die betreffenden Mitarbeiter das Recht auf Optionsausübung.

Die Unternehmensgruppe Green City Energy AG ist im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig und deckt mit ihren wesentlichen Konzernunternehmen die folgenden Bereiche ab:

– Projektentwicklung, Bau und Erwerb sowie gegebenenfalls die Fremdfinanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen mit anschließender Weiterveräußerung (Green City Energy AG, Green City Energy France S.A.R.L.),

– Vertrieb von Kapitalanlageprodukten zur Einwerbung von Eigenkapital für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen (Green City Energy Finanzvertriebs GmbH),

– kaufmännische und technische Betriebsführung für Erneuerbare-Energien-Anlagen (Green City Energy Verwaltungs GmbH),

– Eigentum und Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen (GCE Kraftwerkspark I GmbH [vormals: Green City Energy Kraftwerke GmbH Co. Kraftwerkspark I KG], Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG sowie Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG, im Folgenden kurz „Kraftwerkspark I“, „Kraftwerkspark II“ und „Kraftwerkspark III“ genannt).

Die Schwerpunkte im Bereich der Projektentwicklung sowie dem Bau liegen derzeit auf dem Geschäftsbereich Wind in den Regionen Bayern, Baden-Württemberg und Saarland. Mit Hauptsitz in München sowie Büros in Bayreuth, Leonberg und Freiburg ist die Green City Energy AG hier örtlich ausreichend vertreten.

Der weitere Schwerpunkt liegt auf dem Geschäftsbereich Wasser und wird derzeit durch die Muttergesellschaft in München bzw. mit der Tochtergesellschaft Green City Energy France S.A.R.L. in Toulouse abgedeckt.

In den drei Dachgesellschaften, Kraftwerkspark I, II und III, bündelt die Green City Energy AG eigene Kraftwerkskapazitäten in Erneuerbare-Energien-Anlagen im Bereich Wind, Wasser, Solar und Bioenergie.

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

1. Darstellung des Geschäftsverlaufs

Der Konzern hat wie in den Vorjahren mit einem Jahresfehlbetrag geschlossen. Dieser belief sich auf rd. 9,1 Mio. EUR nach Minderheiten (Vj. rd. 10,4 Mio. EUR).

Aufgrund der Struktur des Konzerns weichen die Ergebnisse des Konzerns stark von denen des Einzelabschlusses der Green City Energy AG als Mutterunternehmen ab. Die Gründe der Verlustsituation liegen im Wesentlichen in zwei Punkten begründet.

Zum einen veräußert die Muttergesellschaft Green City Energy AG den Großteil ihrer realisierten Kraftwerksanlagen-Projekte an ihre eigenen Tochtergesellschaften, im abgelaufenen Geschäftsjahr insbesondere an den Kraftwerkspark II und den Kraftwerkspark III. Das führt dazu, dass auf Ebene der Green City Energy AG vereinnahmte Gewinne im Konzern eliminiert werden (Zwischenergebniseliminierung).

Zum anderen hält die Green City Energy – Gruppe zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts im Rahmen der Kraftwerkparks I bis III Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer Erzeugungskapazität von rd. 72 MW. Zur Finanzierung dieser Kapazitäten sind zum 31. Dezember 2016 bei diesen Gesellschaften rd. 95 Mio. EUR Genussrechts- und Anleihekapital emittiert. Sowohl die Verzinsung dieser Finanzierungsformen, die planmäßigen Anlaufverluste als auch die planmäßigen Abschreibungen aus den Betriebsanlagen führen zu Verlusten bei den Kraftwerkparks. Diese Verluste tragen ebenfalls zum negativen Konzernergebnis bei. Zusätzlich trägt das Biogas-Engagement durch die Konsolidierung der Verluste von drei Biogasanlagen zu dem Konzernergebnis bei.

Die sich aus diesen Sachverhalten ergebenden Werte sind in der folgenden Tabelle dargestellt (Werte in TEUR):

2016 2015 Veränderung
Zwischenergebniseliminierung -6.314 -4.815 -1.499
(ohne latente Steuern)
Einzelabschlussergebnisse der Dachgesellschaften Kraftwerkspark I, II und III sowie -3.146 -5.207 2.061
der konsolidierten Biogas-Gesellschaften -621 -947 326
Summe -10.081 -10.969 888

Die einzubeziehenden Verluste aus den Einzelabschlüssen der Kraftwerksparks setzen sich wie folgt zusammen.

Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG schließt ihr Geschäftsjahr mit einem Jahresergebnis von TEUR -930 (Vj. TEUR -2.399) ab. Die Ergebnisverbesserung resultiert hauptsächlich aus der Vereinnahmung von Zinszahlungen aus den Projektgesellschaften.

Die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG schließt ihr Geschäftsjahr mit einem Jahresergebnis von TEUR -2.297 (Vj. TEUR -127). Die hohen Verluste in den Jahren der Emission bei unseren Kraftwerkspark-Gesellschaften sind im Wesentlichen in den Zahlungen von Kapitalvermittlungsprovisionen und anfallenden Zinsaufwendungen begründet.

Darüber hinaus haben die drei Biogasgesellschaften, die Biogasanlagen Schönsee Verwaltungs GmbH & Co. Schönsee KG, die Bioenergie Süd GmbH & Co. Hohenau KG sowie die Biogas Thiendorf GmbH & Co. KG) im Jahr 2016 auf Einzelabschlussebene Verluste von zusammen rd. 0,6 Mio. EUR ausgewiesen. Im Vergleich zu dem Vorjahreswert von rund 0,95 Mio. EUR konnten wir hier deutliche Ergebnisverbesserungen erreichen. Bereits im Jahr 2014 eingeleitete Maßnahmen im Bereich des Managements und der Betriebsführung vor Ort führten dazu, dass sich die Wirtschaftlichkeit der Biogasanlagen in 2016 weiter verbessert hat.

Der Konzernumsatz lag in 2016 bei 21,8 Mio. EUR (2015: 16,8 Mio. EUR). Die Erhöhung ergibt sich zum einen durch die Erhöhung der Umsatzerlöse aus Stromverkauf um rd. 1,6 Mio. EUR und aus der erhöhten sonstigen Geschäftstätigkeit. Die Stromerlöse beliefen sich auf einen Anteil am Konzernumsatz von 45 Prozent (Vorjahr: 49 Prozent).

Im deutschen Windbereich konnte die Green City Energy – Gruppe mit den Projekten Sindersdorf (zwei Windenergieanlagen) und Südliche Ortenau (sieben Windenergieanlagen) insgesamt neun Windenergieanlagen errichten und in Betrieb nehmen. Zum Jahresende 2016 befanden wir uns mit zwei weiteren Projekten im Bau (Windpark Gischberg mit zwei Windenergieanlagen und Windpark Bürgerwald mit vier Windenergieanlagen). Insgesamt konnten wir somit in 2016 15 Windenergieanlagen teils realisieren (9) bzw. teils mit dem Bau (6) beginnen.

Daneben wurden Projektrechte an 20 italienischen Projekten von der Muttergesellschaft an ein konzernnahes Gruppenunternehmen in Höhe von 5,0 Mio. EUR veräußert. Hierbei hat unser italienischer Partner im Bereich der Entwicklung von Wasserkraftanlagen EN&EN Energie per Energia S.r.l. (EN&EN), von dem die Projektrechte erworben wurden, aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten am 5. Mai 2017 die Einleitung eines concordato preventivo con continuità aziendale (Vergleichsverfahrens in Eigenverwaltung) beantragt. Im Falle der Ablehnung dieses Antrages besteht das Risiko einer Insolvenz der EN&RN. In diesem Fall würde der finale Bestand des Verkaufsgeschäftes der obigen Projektrechte sowie die Höhe der daraus resultierenden Umsatzerlöse von der Entscheidung eines Insolvenzverwalters abhängen. Auf Basis der vertraglichen Strukturen sowie der Tatsache, dass die Projektrechte zur Realisierung für die Projekte zum Teil in Tochtergesellschaften von EN&EN liegen, die derzeit nicht vom Vergleichsverfahren betroffen sind und uns somit weiterhin einen Zugriff erlauben, gehen wir weiterhin von einer kurzfristig möglichen Umsetzung der im Jahr 2016 gesicherten Pipeline durch das konzernnahe Gruppenunternehmen aus.

Bereits seit dem Jahr 2012 beschäftigt sich die Green City Energy – Gruppe intensiv mit dem Markteintritt in Italien. Dieser Markt bietet insbesondere im Bereich von Kleinwasserkraftanlagen aus unserer Sicht hohe Chancen bezüglich des Erwerbs von sich bereits am Netz befindlichen Wasserkraftanlagen oder auch neu zu entwickelnden. Durch unsere Erfahrungen mit Wasserkraftanlagen in Frankreich ist aus unserer Sicht auch die notwendige Expertise in unserem Unternehmen gegeben. Daher haben wir erstmals eine Wasserkraftanlage (Projekt Codalonga) gebaut und im November in Betrieb genommen. Darüber hinaus konnten wir mit dem Erwerb der drei Wasserkraftwerke Frison, Rite Alto und San Giovanni erneut in diesem Markt aktiv werden.

In Frankreich konnten wir ein Photovoltaik-Portfolio mit 15 Aufdachanlagen erwerben, welches sich aktuell im Kraftwerkspark III befindet.

Die Gesamtleistung stieg gegenüber dem Vorjahr um rd. 32 Prozent auf 31,8 Mio. EUR (Vorjahr: 21,6 Mio. EUR). Das Rohergebnis lag mit 16,7 Mio. EUR um rd. 5,3 Mio. über dem Vorjahreswert. Die Steigerung ergibt sich hauptsächlich durch die Fertigstellung des Windparks Südliche Ortenau und des Windparks Sindersdorf sowie aus dem Verkauf der oben genannten Projektpipeline.

Die Personalaufwendungen sind im Jahr 2016 erneut gegenüber dem Vorjahr um rd. 0,7 Mio. EUR angestiegen, was auf eine quantitative und qualitative Verstärkung der Belegschaft zurückzuführen ist, insbesondere im Hinblick auf den Aufbau der M&A Abteilung.

Im Geschäftsjahr wurden weitere Einzelwertberichtigungen auf Forderungen gegen die konzernfremde Biogasgesellschaft vorgenommen. Auf Basis der Erkenntnisse aus den aktuellen Aufwands-, Ertrags- und Liquiditätsplanungen der Gesellschaften und damit ihrer Tilgungsfähigkeit mussten weitere Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen werden. Es mussten in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltene Forderungen gegen die Biogas Berthelsdorf GmbH & Co. KG um weitere TEUR 795 berichtigt werden. Bereits im Jahr 2014 eingeleitete Maßnahmen im Bereich des Managements und der Betriebsführung vor Ort führten dazu, dass sich die Wirtschaftlichkeit der Biogasanlage in 2016 verbessert hat. Allerdings hat sich die Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der erwirtschafteten Erlöse der Anlagen verzögert. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Biogasanlage wird jedoch als kurzfristig realisier- und langfristig haltbar erachtet.

Neben den bereits oben dargestellten Konzerngesellschaften sind wesentliche Entwicklungen auf Ebene der Einzelabschlussergebnisse die folgenden:

Die Green City Energy Verwaltungs GmbH hat im Jahr 2016 erneut mit einem Gewinn von TEUR 75 geschlossen, Das höhere Vorjahresergebnis konnte aufgrund niedrigerer Zahlungen aus Ertragsgarantien im Solarbereich nicht erreicht werden. Im Rahmen dieser Ertragsgarantien erhält die Green City Energy Verwaltungs GmbH für einen definierten Zeitraum von typischerweise fünf Jahre nach Inbetriebnahme einer Solaranlage 50 Prozent der Erträge, die über die prognostizierten Erträge hinausgehen, und gleicht 100 Prozent der Fehlbeträge im Falle einer Unterschreitung gegenüber der Prognose aus. Die Umsatzerlöse konnten um TEUR 412 auf TEUR 1.926 im Berichtsjahr weiter gesteigert werden.

Die Green City Energy Finanzvertriebs GmbH ist für den Vertrieb von seitens der Green City Energy AG aufgelegten Kapitalanlageprodukten verantwortlich. Sie hat im Berichtsjahr mit dem Vertrieb der Inhaberschuldverschreibungen des Kraftwerksparks III einen Umsatz von TEUR 470 erzielt. Weitere Umsätze konnten mit dem Vertrieb der Bürgeraktie der GCE AG in Höhe von TEUR 187 erzielt werden. Dagegen steht eine Provisionskorrektur im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Namenschuldverschreibung des Kraftwerksparks II in Höhe von TEUR -200. Die Gesellschaft befindet sich noch in der Anlaufphase und hat im Geschäftsjahr 2016 einen Verlust von TEUR 140 (Vj. 157) erzielt.

2. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Erneuerbare-Energien-Branche

a) Gesamtwirtschaft

Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer sehr guten Verfassung. Im Jahr 2016 ist das Bruttoinlandsprodukt um preisbereinigt 1,9 Prozent und damit so stark wie seit 2011 nicht mehr gestiegen. Eine Erfolgsgeschichte in Deutschland ist der Beschäftigungsaufbau. Nachdem 2016 43,5 Millionen Personen einer Erwerbstätigkeit nachgingen, wird sich diese Zahl im Jahr 2017 noch einmal um 320 000 Personen erhöhen. Damit erreicht nicht nur die Zahl der Erwerbstätigen insgesamt, sondern auch die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen neuen Höchststand. Im Vergleich zu 2013 hat sich die Zahl der Erwerbstätigen im letzten Jahr um rund 1,5 Millionen erhöht, gegenüber 2005 sogar um mehr als vier Millionen. Zum Beschäftigungszuwachs wird auch die hohe Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt aus der Europäischen Union beitragen. Die hohe Zuwanderung von Schutzsuchenden wird sich dagegen erst nach und nach in Form höherer Erwerbstätigkeit, aber auch Arbeitslosigkeit auswirken. Die Arbeitslosenquote liegt derzeit auf dem niedrigsten Niveau seit 25 Jahren und dürfte sich bei der Marke von sechs Prozent stabilisieren. Die Quote der Jugenderwerbslosigkeit liegt auf dem niedrigsten Stand innerhalb der Europäischen Union.

Die gute wirtschaftliche Lage wird sich auch in diesem Jahr fortsetzen. Die Bundesregierung erwartet für das laufende Jahr eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 1,4 Prozent (vgl. Übersicht 1). Der leichte Wachstumsrückgang ist nicht Ausdruck einer sich eintrübenden wirtschaftlichen Perspektive, sondern lässt sich zum großen Teil auf den Effekt einer geringeren Anzahl von Arbeitstagen im Vergleich zum Vorjahr zurückführen. Die mit der Arbeitsmarktentwicklung steigenden Einkommen bilden bei einem gemäßigten Anstieg der Verbraucherpreise günstige Rahmenbedingungen für die privaten Haushalte. Diese weiten ihre Konsumausgaben im Vergleich zur jüngeren Vergangenheit überdurchschnittlich aus und investieren kräftig in Wohnbauten. Der Staatshaushalt erzielte im Jahr 2016 einen Überschuss in Höhe von 0,6 Prozent in Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt. Die gute Lage der öffentlichen Haushalte ermöglicht steigende Ausgaben des Staates für Konsum und Investitionen. Die deutschen Unternehmen werden im Projektionszeitraum etwas mehr in Ausrüstungen und Maschinen investieren, um die langsam steigende Nachfrage aus dem Ausland bedienen zu können. Angesichts der leicht überdurchschnittlichen Kapazitätsauslastung in der Industrie dürften neben den Ersatzinvestitionen auch Erweiterungsinvestitionen etwas an Bedeutung gewinnen. Der Welthandel bleibt dagegen verhalten und könnte zudem durch protektionistische Strömungen beeinträchtigt werden. Die Risiken, insbesondere aus dem außenwirtschaftlichen Umfeld, bleiben beachtlich. Dies dämpft die Aussichten für die Exporte und damit auch die Investitionsneigung der Unternehmen in Ausrüstungen und Bauten. Alles in allem ist derzeit jedoch kein Abbruch des stetigen Aufwärtstrends absehbar.

Jahresprojektion
Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent soweit nicht anders angegeben 2015 2016 2017
ENTSTEHUNG des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
BIP (preisbereinigt) 1,7 1,9 1,4
Erwerbstätige (im Inland) 0,9 1,0 0,7
Arbeitslosenquote in Prozent (Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit)2 6,4 6,1 6,0
VERWENDUNG des BIP preisbereinigt (real)
Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck 2,0 2,0 1,4
Ausrüstungen 3,7 1,7 1,2
Bauten 0,3 3,1 1,9
Inlandsnachfrage 1,6 2,2 1,6
Exporte 5,2 2,5 2,8
Importe 5,5 3,4 3,8
Außenbeitrag (Impuls)3 0,2 -0,1 -0,1
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer 2,7 2,5 2,5

1 Bis 2016 vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes; Stand: Januar 2017.

2 Bezogen auf alle Erwerbspersonen.

3 Absolute Veränderung der Vorräte bzw. des Außenbeitrags in Prozent des BIP des Vorjahres (= Beitrag zur Zuwachsrate des BIP).

Quelle: Jahreswirtschaftsbericht 2017. Für inklusives Wachstum in Deutschland und Europa; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Berlin; Januar 2017 (Seite 7)

b) Arbeitsmarkt

Im Jahresdurchschnitt 2016 waren rund 43,4 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Die Zahl der Erwerbstätigen lag im Jahr 2016 um 425 000 Personen oder 1,0 Prozent höher als im Vorjahr. Damit setzte sich der seit über 10 Jahren anhaltende Anstieg der Erwerbstätigen fort. Die Zunahme im Jahr 2016 fiel sogar höher aus als im Jahr 2015 (+ 377 000 Personen, + 0,9 Prozent). Insgesamt wurde für die Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2016 der höchste Stand seit der Wiedervereinigung erreicht. Eine gesteigerte Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung sowie die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte glichen negative demographische Effekte aus.

Die Erwerbslosenquote, gemessen als Anteil der Erwerbslosen an der Zahl der Erwerbspersonen, sank bei Berechnung auf dieser Grundlage von 4,3 Prozent auf 4,0 Prozent. Damit hat Deutschland nach der Tschechischen Republik die zweitniedrigste Erwerbslosenquote aller EU-Mitgliedsstaaten.

*Quelle: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/01/PD17_001_13321.html [zuletzt aufgerufen am 13.03.2017]

c) Finanzmarkt

Die konjunkturelle Lage in Deutschland war auch im Jahr 2016 gekennzeichnet durch ein solides und stetiges Wirtschaftswachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt 2016 um 1,9 Prozent höher als im Vorjahr. In den beiden vorangegangenen Jahren war das BIP in einer ähnlichen Größenordnung gewachsen: 2015 um 1,7 Prozent und 2014 um 1,6 Prozent. Eine längerfristige Betrachtung zeigt, dass das Wirtschaftswachstum im Jahr 2016 einen halben Prozentpunkt über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von + 1,4Prozent lag.

*Quelle: Destatis Pressemitteilung 010 Deutsche Wirtschaft 2016

Vor allem gestützt durch die Binnennachfrage setzt sich die wirtschaftliche Expansion im Euro-Währungsgebiet fort und verstärkt sich. Darüber hinaus gewinnt das Wachstum über die einzelnen Sektoren und zuletzt auch über die Länder hinweg an Breite. Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) erhöhte sich im vierten Quartal 2016 gegenüber dem Vorquartal um 0,5 Prozent. Maßgeblich hierfür waren positive Beiträge der inländischen Nachfrage und – in geringerem Maße – der Vorratsveränderungen.

*Quelle: Europäische Zentralbank, Wirtschaftsbericht 03/2017, Online-Version Stand 26. April 2017 (Seite 12)

Niedrige Zinsen, ein moderates Wirtschaftswachstum und geringe Inflationsraten bildeten im Jahr 2016 erneut die Rahmenbedingungen für die Geldpolitik im Euroraum. Aus Sorge vor Zweitrundeneffekten sowie Abwärtsrisiken für die Konjunktur und den Preisausblick beschloss der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB-Rat) im März 2016, die geldpolitischen Sondermaßnahmen auszuweiten. Dazu wurden das monatliche Volumen der Wertpapierankäufe von 60 Mrd. EUR auf 80 Mrd. EUR aufgestockt und – mit Wirkung von Juni 2016 an – Unternehmensanleihen in die Ankäufe einbezogen. Gleichzeitig wurden der bereits negative Einlagezins weiter auf – 0,4 Prozent gesenkt und vier neue, gezielte, langfristige Refinanzierungsgeschäfte angekündigt. Um zusätzliche Anreize für die Kreditvergabe zu setzen, hat der EZB-Rat den Zinssatz für diese Refinanzierungsgeschäfte an die Kreditvergabe der teilnehmenden Banken gekoppelt. Im Ergebnis können Banken sogar eine Prämie erhalten, deren Höhe davon abhängt, wie stark ihre Kredite – ohne Wohnungsbaukredite – an den nicht-finanziellen Privatsektor wachsen. Anders als noch im Jahr 2015 spielten Zweifel an der Stabilität des Euroraums 2016 an den Finanzmärkten keine Rolle mehr. Vielmehr dominierte zu Jahresbeginn die Skepsis über die wirtschaftliche Entwicklung Chinas das Marktgeschehen. Der über Monate anhaltende Verfall der Öl- und Rohstoffpreise sowie eine gestiegene Unsicherheit der Anleger im Hinblick auf die Schwellenländer taten ein Übriges, sodass die Nervosität an den Märkten zu teils kräftigen Kursausschlägen führte. Dank wirtschaftspolitischer Maßnahmen der chinesischen Regierung und einer Bodenbildung bei den Ölpreisen beruhigte sich die Lage wieder.

Den zweiten Anlass für zunächst recht kräftige Ausschläge an den Finanzmärkten lieferte die Entscheidung der Briten, die Europäische Union verlassen zu wollen. Auch hier zeigte sich jedoch schnell, dass die ersten Reaktionen der Finanzmärkte auf das Ergebnis des Referendums wohl übertrieben waren. Die insgesamt besonnene Reaktion der Finanzmarktteilnehmer ist wohl auch darauf zurückzuführen, dass die meisten Banken das Brexit-Szenario hinreichend ernst genommen und sich intensiv darauf vorbereitet hatten. Zudem hat sicherlich auch die bessere Liquiditätsregulierung und Kapitalausstattung der Banken dazu beigetragen, die unmittelbaren Auswirkungen des Brexit-Votums auf die Finanzmärkte zu begrenzen. Geblieben ist allerdings eine merkliche Abwertung des britischen Pfunds. Auch sie trug dazu bei, dass die britische Wirtschaft sich bis heute vom Brexit-Votum weitgehend unbeeindruckt zeigt. Die recht kräftige Abwertung des britischen Pfunds bringt aber letztlich die Erwartung der Marktteilnehmer zum Ausdruck, dass Wachstumseinbußen, die aus einer möglichen zukünftigen Beschränkung der Waren-, Kapital- und Personenfreizügigkeit zwischen dem Vereinigten Königreich und den verbleibenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union resultieren, vor allem zulasten des Vereinigten Königreichs gehen dürften.

*Quelle: Geschäftsbericht Deutsche Bundesbank 2016, veröffentlicht am 23.02.17 (Seite 12)

d) Marktüberblick Erneuerbare Energien

Die Jahresauswertung der deutschen Bruttostromerzeugungsdaten zeigt ein leichtes Wachstum bei den Erneuerbaren Energien. Ökostromanlagen lieferten im Jahr 2016 rund 191,4 Terawattstunden [Mrd. kWh]. Somit wurde 2,1 Prozent mehr regenerativer Strom in das öffentliche Netz eingespeist als im Vorjahr [187,4 TWh].

Photovoltaikanlagen trugen im letzten Jahr 38,3 TWh zum deutschen Strommix bei. Die Produktion hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 1 Prozent verringert. Windenergieanlagen produzierten im Jahr 2016 circa 79,8 TWh und lagen damit minimal [0,6 TWh] über dem Wert von 2015. Der geringe Anstieg in der Stromerzeugung trotz hoher Ausbauzahlen im Windsektor ist den Wetterbedingungen geschuldet. Gemeinsam produzierten Solar- und Windenergieanlagen in 2016 118 TWh. und liegen damit auf dem zweiten Platz hinter der Braunkohle [150 TWh], aber noch vor der Steinkohle [110 TWh] und Kernenergie [84,9 TWh].

Die Wasserkraft produzierte 21,5 TWh, Biomasse [inkl. Siedlungsabfälle] speiste 51,7 THW ins Stromnetz ein. Beide liegen damit auf dem Durchschnitt der letzten Jahre.

Bruttostromerzeugung in Deutschland 2016

Bild

Quelle: https://1-stromvergleich.com/strom-report/stromstrommix-2016-deutschland

Die Green City Energy AG geht von weiterhin starken Zubauraten von Erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa aus. Die Energiewende wird weiterhin vor allem von den stark steigenden Anteilen der Windenergie und der Solarenergie in Deutschland vorangetrieben und manifestiert werden.

Durch das Anfang 2017 in Deutschland in Kraft getretene EEG 2017 wird zwar allgemein ein geringerer Zubau an Windenergieanlagen in den Jahren 2018 und 2019 erwartet, andererseits werden der Ausstieg aus der Kohleenergie und die stetig sinkenden Erzeugungskosten von neuen Wind- und Solaranlagen die positive Entwicklung der Erneuerbaren Energien weiter forcieren.

e) Gesellschaftliches Bewusstsein

Das Jahr 2016 hat für die Energiewende sowohl gute als auch schlechte Nachrichten gebracht: Einerseits ist das Stromsystem das dritte Jahr in Folge klimafreundlicher geworden, konnten sich Gaskraftwerke von Kohlekraftwerken Marktanteile zurückerobern, verlief der Atomausstieg nach Plan, lieferten Erneuerbare-Energien-Anlagen so viel Strom wie nie zuvor, sank der Stromverbrauch und ist die Zustimmung der Bevölkerung zur Energiewende auf sehr hohem Niveau weiterhin gewachsen. Andererseits wurde Ende 2016 deutlich, dass die Gesamt-Klimagasemissionen Deutschlands abermals gestiegen sind, die Strompreise für Haushalte 2017 erstmals die Marke von 30 Cent pro Kilowattstunde überspringen werden, und die Fortschritte so langsam erfolgen, dass die für 2020 gesetzten Ziele für Klimaschutz und Effizienz nur noch mit einer großen zusätzlichen Kraftanstrengung zu erreichen sind.

Für die Bevölkerung hat die Energiewende eine große Bedeutung: 93 Prozent der Befragten hielten sie 2016 nach dem repräsentativen Energiemonitor der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft für „sehr wichtig“ oder „wichtig“. Im Vorjahr waren es 90 Prozent, ähnlich wie in allen Jahren seit 2012. Bemerkenswert ist, dass im Jahr 2016 der Anteil der Befragten, die die Energiewende für „sehr wichtig“ halten, deutlich gestiegen ist. Er wuchs von 50 auf 57 Prozent.

Quelle: Agora https://www.agora-energiewende.de/de/presse/agoranews/
news-detail/news/kohleverbrauch-sinkt-emissionen-steigen-gemischte-bilanz-der-energiewende-2016/News/detail/

f) Politische Entwicklung

In Deutschland beinhaltet die im Januar 2017 in Kraft getretene Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG 2017) eine Umstellung des Vergütungssystems im Onshore Windbereich. Wurden bisher abhängig vom Tag der Inbetriebnahme feste und vorher bestimmbare Vergütungssätze für einen Zeitraum von 20 Jahren plus Rumpfjahr der Inbetriebnahme gezahlt, wird die Vergütung nach dem neuem EEG durch ein Ausschreibungsverfahren bestimmt. In 2017 gab es drei Ausschreibungsrunden, bei denen insgesamt 2.800 MW an Windenergieprojekten einen Zuschlag erhalten haben.

Gemäß dem neuen EEG 2017 wird der anzulegende Wert, also die Vergütung in Cent/kWh, entsprechend dem Gütefaktor des Standorts korrigiert. D.h. windschwächere Standorte bekommen bei gleichem Gebotswert eine höhere Vergütung als windstärkere Standorte. Ein Konstruktionsfehler des EEG, die Zulassung von sogenannten Bürgerenergiegesellschaften ohne Genehmigung, hat aber dazu geführt, dass nahezu alle Projekte auf dem Markt mit erteilter Genehmigung, also auch zwei der GCE-Projekte, in 2017 kaum eine Chance auf einen Zuschlag haben. Die Bundesregierung hat mit einer Korrektur des EEG für die 4. und 5. Ausschreibungsrunde (QI und QII/2018) auf dieses marktweite Problem reagiert und Bürgerenergiegesellschaften verpflichtet, ebenfalls eine Bau- und Betriebsgenehmigung vorzulegen. Es wird allgemein erwartet, dass eine neue Bundesregierung diesen Konstruktionsfehler ab Mitte 2018 durch eine kleine EEG-Novelle dann endgültig beseitigt. Dies führt dazu, dass Projekte der Green City Energy – Gruppe in den folgenden Ausschreibungsrunden ab 2018 dann gute Chancen auf einen Zuschlag haben, vor allem da in der Projektierung bereits mit der neuesten Anlagengeneration geplant wurde.

Der Markt für Photovoltaik in Deutschland wird in den kommenden Jahren zunehmend interessanter. Durch die stark sinkenden Herstellungskosten und politisch angekündigte Fördermaßnahmen, wie z.B. für Mieterstrommodelle, öffnen sich möglicherweise bekannte und neue Geschäftsfelder.

Durch die Erweiterung der Akquise um die Bundesländer Saarland, Thüringen und Hessen verteilen wir das Projektentwicklungsrisiko auf mehrere Regionen. Hinzu kommen die internationalen Aktivitäten in Frankreich und Norditalien, die neben dem deutschen Windmarkt ein zweites und drittes starkes Standbein werden.

In Frankreich wurden die rechtlichen Voraussetzungen für 100-prozentigen industriellen Eigenverbrauch geschaffen. Auch wenn bisher vergleichsweise wenige Projekte mit diesem Modell realisiert wurden, sind die Green City Energy – Gruppe sowie viele Marktteilnehmer der Auffassung, dass sich hier ein zukünftiger Markt entwickeln wird. Die Rentabilität dieses Marktes wird primär durch die Strombezugskosten sowie die Herstellungskosten der Photovoltaikmodule bestimmt. Im Übrigen gilt in Frankreich ein Ausschreibungsverfahren für alle Energiearten, mit Ausnahme Photovoltaik (PV) < 100 KW (Dächer) und Wasser <500 KW. Bei den Ausnahmen erfolgt die Vergütung über feste Einspeisetarife.

Der Ausbau von Wasserkraft ist in Italien weiterhin ein politisches Ziel. Insbesondere ist es das Ziel Italiens, seinen Stromimport durch den Zubau Erneuerbarer Energien zu reduzieren. Wie in Südfrankreich stehen PV-Projekte in Italien kurz vor einem Marktdurchbruch ohne gesetzliche Einspeisevergütung, da die hohe Sonneneinstrahlung sowie die sinkenden Baukosten zu Stromgestehungskosten unterhalb der Marktpreise führen wird. Der italienische Markt wird für die Green City Energy – Gruppe damit perspektivisch sehr interessant bleiben.

g) Wettbewerbssituation

In Deutschland drängen die großen Energieversorger zunehmend in den Markt der Erneuerbaren Energien, schließen z.T. Kooperationen mit Projektierungsbüros und treten auch im süddeutschen Raum vermehrt als Wettbewerber bei Windprojekten auf. Insgesamt verringert sich die Anzahl an Wettbewerber es findet eine Konzentration auf wenige, größere Firmen statt.

Kleine Projektierungsbüros und Genossenschaften suchen aufgrund der geänderten Vergütungssituation zunehmend Hilfe bei Projekten und gehen Kooperationen ein. Durch das bestehende Netzwerk und die guten Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit Genossenschaften, eröffnen sich der Green City Energy – Gruppe neue Chancen. Auch die eigenständige und unabhängige Position macht die Green City Energy – Gruppe in diesem Zusammenhang zu einem interessanten Partner, da keine großen Firmen oder Investoren als Eigentümer die Richtung bestimmen. Das ist gerade für Genossenschaften und lokale Initiativen für WEA ein wichtiges Auswahlkriterium.

Durch die stetige Weiterentwicklung von Schwachwindanlagen im Windbereich ergeben sich für unsere Standorte gute Chancen, erfolgreich an den EEG-Ausschreibungsrunden teilzunehmen.

Generell fokussiert sich die Green City Energy – Gruppe auf Projekte, die zu groß für kleine, lokale Gesellschaften bzw. Projektentwickler sind und zu klein für große Firmen bzw. Konzerne. Das zieht sich durch alle Länder und Geschäftsfelder. Dadurch reduziert sich die Anzahl der direkten Wettbewerber und eröffnet der Green City Energy – Gruppe gute Chancen bei der Projektakquisition.

In Frankreich hat sich die Green City Energy – Gruppe durch bestehende Partnerschaften gut im Photovoltaikmarkt positioniert. Gerade im Dachmarkt werden zurzeit viele Projekte angeboten, die i.d.R. zu ca. 15-30 Dächern in einer Gesellschaft zusammengefasst werden. Auch im Bereich der Kleinwasserkraft hat sich die Green City Energy – Gruppe durch gute Kontakte und die erfolgreich abgeschlossenen Projekte gut positioniert. Durch die Fokussierung auf Altstandorte mit anschließender Komplettsanierung bewegt sich die Green City Energy – Gruppe in einem wettbewerbsärmeren Marktumfeld. Durch die Sanierung können die Bestandsprojekte mit neuem Tarif betrieben werden.

3. Umsatz- und Auftragsentwicklung, Finanzergebnis

Im Geschäftsjahr 2016 war die Green City Energy – Gruppe im Wesentlichen in den Geschäftsfeldern Wind, Wasser, Photovoltaik und Kommunale Energieberatung tätig. Den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit bildete hierbei die Projektentwicklung und Projektumsetzung in den Bereichen Wind und Wasser. Photovoltaik und die Kommunale Energieberatung sind als untergeordnet zu betrachten.

a) Projektentwicklung und -umsetzung im Geschäftsfeld Bioenergie

Die Green City Energy – Gruppe erkennt die Bedeutung der Bioenergie in einem breiten regenerativen Energiemix an und hat aus diesem Grund seit 2006 insgesamt fünf Biogasanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.365 kW elektrisch und 2.306 kW thermisch gebaut und in Betrieb genommen. Die Projektrealisierung und der anschließende Betrieb gestalten sich im Verhältnis zu anderen Kraftwerksarten jedoch deutlich aufwändiger; die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich durch die EEG-Novelle 2012 verschlechtert. Aus diesen Gründen hat der Vorstand der Green City Energy AG in einem Grundsatzbeschluss den Ausstieg aus der Projektentwicklung und dem Bau im Geschäftsfeld Bioenergie bereits zum Jahresende 2011 beschlossen.

Insgesamt beläuft sich das finanzielle Engagement der Muttergesellschaft Green City Energy AG zum 31. Dezember 2016 auf 7.365 TEUR (Vorjahr 6.430 TEUR). Neben der Direktbeteiligung der Muttergesellschaft Green City Energy AG an der Biogasanlagen Schönsee Verwaltungs GmbH & Co. Schönsee KG und der Bioenergie Süd GmbH & Co. Hohenau KG umfasst dies noch an die Biogasanlagen Schönsee Verwaltungs GmbH & Co. Schönsee KG, Biogas Berthelsdorf GmbH & Co. KG, Bioenergie Süd GmbH & Co. Hohenau KG und Biogas Thiendorf GmbH & Co. KG vergebene Darlehen und mit diesen bestehende Verrechnungskonten.

Auf Basis der Erkenntnisse aus den aktuellen Aufwands-, Ertrags- und Liquiditätsplanungen der Gesellschaften und damit ihrer Tilgungsfähigkeit mussten auf Ebene des Einzelabschlusses der Muttergesellschaft weitere Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen werden. Insgesamt beläuft sich das Abschreibungsvolumen bei der Green City Energy AG selbst für die betroffenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände für 2014 bis 2016 auf insgesamt 5.265 TEUR (Vorjahr 3.288 TEUR). Die Abschreibungen auf die Beteiligungsansätze an der Biogasanlagen Schönsee Verwaltungs GmbH & Co. Schönsee KG (900 TEUR) sowie der Bioenergie Süd GmbH & Co. Hohenau KG (400 TEUR) waren bereits im Jahre 2014 in voller Höhe erfolgt; der Wert von 1.300 TEUR ist im Vorjahreswert von 3.288 TEUR enthalten. Zum Jahresende beläuft sich das nicht wertberichtigte Forderungsvolumen auf 2.100 TEUR. Diese Forderungen der Muttergesellschaft bestehen ausschließlich gegenüber den Gesellschaften Schönsee und Hohenau, die Forderungen gegen die Anlagen Thiendorf und Berthelsdorf sind komplett wertberichtigt. Bei der Bewertung der Forderungen und Ansprüche gegen die oben genannten Biogasanlagengesellschaften der Green City Energy-Gruppe zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag wird von der Annahme ausgegangen, dass die in Zukunft erzielbaren zusätzlichen Wärme- sowie Separationserlöse und die darauf basierenden Planungen zu adäquaten Liquiditätsüberschüssen der Gesellschaften führen, um die Ansprüche in Höhe der beizulegenden Werte zu bedienen. Im Falle der Anlage Hohenau wurde zudem die Verlängerung der Betriebszeit, wie nachfolgend erläutert, zugrunde gelegt. Der positive Effekt aus der Konsolidierung der Vorgänge für Konzernabschlusszwecke beläuft sich auf TEUR 1.181.

Mit dem EEG 2017 wurden erstmals die systemischen Voraussetzungen für eine weitere EEG-Förderung in den Betriebsjahren 21-30 geschaffen. Langfristige Erbpachtverträge bzw. bei zwei Anlagen das Eigentum an den Betriebsgrundstücken ermöglichen zudem weitere langfristige Investitionen z.B. zusätzliche Wärmenetze und die Wertsteigerung mittels Flexibilisierung der Anlage, u.a. mittels Vereinnahmung der gesetzlich garantierten Flexibilitätsprämie. Darüber hinaus gehen wir von weiteren, bisher nicht berücksichtigten positiven Effekten aus der zusätzlichen Nutzung der Anlagen für weitere Erlöse aus der Holztrocknung (Biogasanlagen Schönsee und Hohenau) sowie für systemrelevante Aufgaben in der Energiewirtschaft aus, wie etwa netzstützende Maßnahmen.

b) Projektentwicklung und -umsetzung im Geschäftsfeld Windenergie

Der Geschäftsbereich Wind verantwortet die Projektentwicklung und -umsetzung (Akquisition, Genehmigung sowie Realisierung) von WEA primär in Bayern und Baden-Württemberg. Im Geschäftsjahr 2016 wurden die Aktivitäten um die Bundesländer Saarland, Hessen und Thüringen erweitert.

Es werden sowohl Projekte aus Eigenentwicklungen, als auch gemeinsame Projektansätze mit Kooperationspartnern entwickelt. Die Green City Energy – Gruppe konzentriert sich hier ausschließlich auf Onshore-Anlagen sowie Bestandsanlagen, die sich für ein Repowering im Sinne des EEG eignen.

Mit Hilfe der Regionalbüros Bayreuth (Bayern), Leonberg (Baden-Württemberg) und seit 2014 Freiburg (Baden-Württemberg) konnte die Präsenz zur Entwicklung und Anbindung neuer Projekte in Süddeutschland erhöht werden.

Trotz des mangelnden politischen Rückenwinds (z.B. Veränderungen im EEG 2017, Ausschreibungsmodell für On-shore-Windenergieanlagen) plant die Green City Energy – Gruppe, den Zubau auch in den kommenden Jahren aktiv voranzutreiben. Der Lösungsansatz sind kommunale Windparks, die gemeinsam mit Kommunen, Stadtwerken, Genossenschaften und Bürgern gestaltet und finanziert werden, um die Energiezukunft soweit wie möglich in kommunaler und Bürgerhand zu halten.

Mittlerweile hat sich die Green City Energy – Gruppe eine starke Außenwahrnehmung bei externen Projektentwicklern erarbeitet. Auf Grund dessen baut die Green City Energy – Gruppe neben dem Windteam Greenfield (Akquisition von Greenfield-Projekten) ein M&A-Team (Mergers & Acquisitions) für den Bereich auf. Die Aufgabe des M&A-Teams ist der Erwerb und die Prüfung von fertig entwickelten Windprojekten (Projektrechte) sowie sich am Netz befindliche Projekte sowohl in Deutschland als auch in Frankreich und Italien. Es wird auch wieder ein Augenmerk auf fertig entwickelte Projekte im Photovoltaikbereich in Frankreich und Italien gelegt. Durch diesen Schritt soll die Green City Energy – Gruppe auf ein weiteres solides Standbein gestellt werden, um in den kommenden Jahren zusätzliche Chancen im regenerativen Bereich zu nutzen und eventuell auftretende Marktunsicherheiten ausgleichen zu können.

2016 konnten trotz sich deutlich verändernder politischer Rahmenbedingungen zahlreiche Windprojekte im Inland vorangetrieben werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die folgenden Projekte:

Projektentwicklungen

Zahlreiche Windprojekte befinden sich in der Projektpipeline. Die Green City Energy AG plant jährlich rund 15 WEA aus diesem Projektpool zu errichten. Aktuell befinden sich sechs Projekte mit 18 WEA in der eigenen erweiterten Projektentwicklung. Dabei handelt es um die Vorhaben Fuchsstadt (4 WEA), Blumberg (5 WEA), Merzig (2 WEA), Höhlerberg (3 WEA), Hermannstein (2 WEA) und Blasbach (2 WEA). Zudem werden zahlreiche Projektrechte bzw. genehmigte Projekte zum Zukauf geprüft.

Projektumsetzungen

Die Errichtung des Windparks Sindersdorf im Landkreis Roth in Mittelfranken in Bayern konnte erfolgreich zu Ende gebracht und die Übergabe in die technische Objektverwaltung reibungslos gestaltet werden. Errichtet wurden hier zwei WEA des Typs GE General Electric 2.75-120 mit einer Gesamtleistung von 5,5 MW. Baubeginn war das 3. Quartal 2015, die Inbetriebnahme ist im März 2016 erfolgt.

Ebenfalls konnte die Errichtung des Windparks Südliche Ortenau in Baden-Württemberg im Ortenau-Kreis mit sieben WEA des Typs GE General Electric GE 2.75-120 erfolgreich abgeschlossen werden. Auch hier kommen speziell für Binnenlandstandorte konzipierte WEA mit einer Leistung von je 2,75 MW von GE General Electric zum Einsatz. Die installierte Gesamtleistung beträgt 19,25 MW. Die Inbetriebnahme erfolgte im April und Mai 2016.

Der Baubeginn für den Windpark Bürgerwald erfolgte im 1. Quartal 2016 mit vier Anlagen des Typs Nordex N-117. Die Inbetriebnahme erfolgte wie geplant im März 2017.

Der Baubeginn für den Windpark Gischberg im Saarland (zwei Anlagen des Typs GE General Electric 3.2-130 mit einer Gesamtleistung von 6,4 MW) erfolgte im 3. Quartal 2016. Die Inbetriebnahme erfolgte ebenfalls wie geplant im April 2017.

Bezüglich des Projektes Velburg findet derzeit die Schlussabnahme mit dem Käufer statt.

c) Projektentwicklung und -umsetzung im Geschäftsfeld Wasserkraft

Der Aufbau der Kompetenzen in der ganzen Wertschöpfungskette im Bereich Wasserkraft in den letzten Jahren hat es der Green City Energy – Gruppe ermöglicht, drei italienische Anlagen zu erwerben und eine zu errichten. Hierbei handelt es sich um Codalonga (Bau) mit 449 kW, Rite Alto (Erwerb) mit 541 kW, Frison (Erwerb) mit 452 kW und San Giovanni (Erwerb) mit 420 kW installierter Leistung.

In Deutschland hat sich erwartungsgemäß keine attraktive Investitionsmöglichkeit im Bereich Wasserkraft geboten. Hier ist keine Änderung in Sicht, was aber durch die Internationalisierung nach Frankreich und Italien kompensiert wird.

Bis Ende 2017 konnte die Green City Energy – Gruppe fünf weitere Wasserkraftanlagen mit einem Investitionsvolumen von rd. 20 Mio. EUR in Frankreich und Italien erwerben bzw. realisieren.

d) Projektentwicklung und -umsetzung im Geschäftsfeld Photovoltaik

2016 wurde die siebte und somit letzte Anlage des Photovoltaik Projekts Arkolia fertiggestellt. Dieses wurde im Rahmen des Nachtrags Nr. 2 der festverzinslichen Anleihe Kraftwerkspark II als Investitionsobjekt hinzugefügt.

e) Projektentwicklung und -umsetzung im Geschäftsfeld Kommunale Energieberatung

Die Kommunale Energieberatung erarbeitet zusammen mit Landkreisen, Städten und Gemeinden Energiekonzepte mit dem Ziel, umsetzungsorientierte Instrumente für einen erfolgreichen Umbau ihrer jeweiligen Energieversorgung an die Hand zu geben.

Die Bandbreite umfasst dabei integrierte Klimaschutz- und Klimaschutzteilkonzepte, Energienutzungspläne, Energiekonzepte für ländliche Kommunen im Rahmen der Dorferneuerung sowie Bürgerbeteiligungs- und Partizipationsprozesse. Zusätzlich ist die Kommunale Energieberatung Projektpartner von Forschungseinrichtungen in verschiedenen F&E-Vorhaben zu Themen wie Nachhaltige Mobilität, Sanierungsberatung von Kommunen, Bürgerenergieprojekte etc.

f) Geschäftsbereich Ökologische Geldanlagen

Der Geschäftsbereich hat im Geschäftsjahr 2016 für die Muttergesellschaft Green City Energy AG selbst die eigene Jubiläums-Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 10 Mio. EUR (davon in 2016 2.255.000 EUR) ausplatziert und im Rahmen der Kapitalerhöhung 126.305 Bürgeraktien mit einem Volumen von rd. 4 Mio. EUR platziert.

Die seitens der 100-prozentigen Tochter Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG (Kraftwerkspark II) aufgelegten, nachrangigen Schuldverschreibungen konnten in 2016 mit dem Restvolumen von 0,8 Mio. EUR platziert werden. Wir haben somit im April 2016 unsere bislang größte Kapitalanlage mit einem Volumen von 50 Mio. EUR geschlossen.

Im Jahr 2016 wurde das Kraftwerksparkkonzept mit der Bündelung der drei Energiearten Wind, Wasser und Photovoltaik fortgeführt und der Nachfolger Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG (Kraftwerkspark III), ebenfalls einer 100-prozentigen Tochter der Green City Energy AG, im Februar 2016 aufgelegt.

Der Geschäftsbereich hat im Jahr 2016 rd. 32 Mio. EUR platziert.

Die Volumina tragen den Themen zunehmender Kosten für Produktkonzeption und -erstellung Rechnung.

Insgesamt befanden wir uns somit mit vier Kapitalanlagen in der Platzierung und haben folgende Ergebnisse erzielt:

Finanzprodukt Emissionsstart Emissionsende Platzierung 2016
in TEUR
Jubiläums-Anleihe Mai 2015 April 2016 2.255
Bürgeraktie September 2016 September 2017 4.042
Kraftwerkspark II November 2013 April 2016 828
Kraftwerkspark III Februar 2016 Februar 2018 24.832
Gesamt 31.957

g) Geschäftsbereich kaufmännische und technische Betriebsführung

Der Geschäftsbereich realisierte im Geschäftsjahr Umsätze (nach Konsolidierung) von rd. 1,46 Mio. EUR (Vj. 1,08 Mio. EUR).

Das Geschäftsjahr war ein erfolgreiches Solarjahr, was dem Geschäftsbereich Erträge aus den vereinbarten Ertragsgarantien einbrachte.

Die kaufmännische und technische Betriebsführung ist ein solides Standbein mit regelmäßigen Einnahmen.

4. Investitionen / Deinvestitionen

In 2016 wurden die nachfolgenden Unternehmen erstmals in den Konzernabschluss einbezogen.

Name Geschäftszweck Gründung/ Erwerbzeitpunkt Beteiligungsquote
Neugründung
GCE KWP III Invest Frankreich GmbH Erwerb, Verwaltung und Verkauf von Erneuerbare-Energien-Anlagen 22.09.2016 (Satzungsänderung) GCE AG 100 % mittelbar über die GCE Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG
GCE KWP III Invest Italien GmbH Erwerb, Verwaltung und Verkauf von Erneuerbare-Energien-Anlagen 03.05.2016 (Gesellschaftsvertrag) GCE AG 100 % mittelbar über die GCE Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG
GCE Villarfocchiardo SRL Errichtung, Erwerb und Verkauf von Erneuerbare-Energien-Anlagen 16.09.2016 (Gründung) GCE AG 100 % mittelbar über die GCE Kraftwerkspark II Wasserkraft Italien GmbH
Erwerb
GCE WP Gischberg GmbH & Co. KG Errichtung und Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen 04.11.2016 (Verkaufsvertrag) GCE AG 100 % mittelbar über die GCE Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG
Mecobox 1 SARL Entwicklung alternativer Energien, insbesondere Photovoltaik 04.11.2016 (Rahmenvertrag) GCE AG 100 % mittelbar über die GCE KWP III Invest Frankreich GmbH
Frison SRL Idroelettrica San Giovanni SRL Rite Alto SRL Stromproduktion mittels Wasserkraft 30.12.2016 (Rahmenvertrag) GCE AG 100 % mittelbar über die GCE KWP III Invest Italien GmbH

5. Personal und Standorte

Der Personalstand der Green City Energy-Gruppe lag zum 31. Dezember 2016 bei 118 Mitarbeitern (inkl. der drei Vorstände). Dies sind rund 17 Mitarbeiter mehr als im Vorjahr.

Hierbei stellt sich die Anzahl der Mitarbeiter in den einzelnen Gesellschaften wie folgt dar:

Green City Energy AG 92 (+11)
Green City Energy Verwaltungs GmbH 18 (+1)
Green City Energy France S.A.R.L. 5 (+2)
Green City Energy Finanzvertrieb GmbH 3 (+3)
Green City Energy Fondsmanagement GmbH 0 (-1)

Durch den Aufbau des Mergers & Acquisitions (M&A) Bereichs ist die Unternehmensgröße in 2017 bis zu dem Zeitpunkt der Berichterstellung leicht angestiegen. Qualifiziertes Personal ist der Schlüssel für ein erfolgreiches weiteres Wachstum im In- und Ausland. Insbesondere für die Bearbeitung der ausländischen Kernmärkte wie z.B. Frankreich und Italien werden Mitarbeiter mit der entsprechenden interkulturellen Kompetenz benötigt. Um die Leistungsfähigkeit der Organisation zu erhalten und als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wurde im Jahr 2016 Gesundheitsmanagement als ein strategisch wichtiges Thema gestartet.

III. DARSTELLUNG DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE

1. Vorbemerkung

Das Geschäftsmodell des Green City Energy Konzerns liegt im Wesentlichen in der Projektentwicklung und in der Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Weiterhin erwirbt die Green City Energy – Gruppe in zunehmendem Maße Erneuerbare-Energien-Anlagen. Eine steigende Bedeutung gewinnt der Betrieb von im Konzernkreis gehaltenen Erneuerbare-Energien-Anlagen und die Vermarktung des damit erzeugten Stroms.

Im Fall der Errichtung bzw. des Erwerbs von Erneuerbare-Energien-Anlagen erfolgt anschließend der Verkauf von Projektrechten, schlüsselfertigen Projekten, aber auch Beteiligungen an interne (d. h. selbst aufgelegte Kapitalanlagegesellschaften) wie auch an externe Käufer. Diese beteiligen sich erst nach abgeschlossener Konzeption, der Genehmigung der Kapitalanlagegesellschaft seitens der Bundesanstalt für das Finanzwesen (BaFin) und dem entsprechenden Vertriebsstart. Damit kommt es regelmäßig zu der Situation, dass es sich bei den Käufern um nahestehende Gesellschaften handelt, da zum Zeitpunkt der Transaktion noch keine externen Investoren (wie zum Beispiel Zeichner von Kommanditanteilen oder Anleihen) vorhanden sind. Entsprechend hieraus erzielte Erträge werden im Rahmen der Fondskonzeption immer in den Fondsunterlagen separat und transparent ausgewiesen.

Im Falle von Verkäufen an Konzerngesellschaften, wie zum Beispiel den Kraftwerkspark III, kommt es auf Ebene des Konzernabschlusses zur Eliminierung der im Einzelabschluss der Green City Energy AG aus solchen Transaktionen erzielten Gewinne.

Dies ist ein zentraler Grund dafür, dass die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung regelmäßig mit einem schlechteren Ergebnis als der Einzelabschluss der Green City Energy AG schließt. Hinzu kommen Verluste auf Ebene einzelner Konzerngesellschaften. Wir verweisen hierzu auf die Erläuterungen unter Punkt II. 1.

2. Vermögenslage

a) Überblick der Konzernbilanzkennzahlen der Green City Energy – Gruppe

Die wesentlichen Konzernbilanzwerte stellen sich wie folgt dar:

2016 2015 Veränderungen
TEUR Prozent TEUR Prozent TEUR
AKTIVA
Anlagevermögen 129.999 64,57% 92.132 65,05% 37.867
Umlaufvermögen 52.072 25,86% 40.156 28,35% 11.916
Rechnungsabgrenzungsposten 852 0,42% 894 0,63% -42
aktive latente Steuern 2.569 1,28% 2.121 1,50% 448
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 15.852 7,87% 6.339 4,48% 9.513
Bilanzsumme 201.344 100,00% 141.642 100,00% 59.702
PASSIVA
Eigenkapital *) 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0,00
Rückstellungen 2.415 1,20% 2.126 1,50% 289
Verbindlichkeiten 198.395 98,54% 139.487 98,48% 58.908
Rechnungsabgrenzungsposten 534 0,27% 29 0,02% 505
Bilanzsumme 201.344 100,00% 141.642 100,00% 59.702

b) Anlagevermögen

Das Anlagevermögen hat sich in 2016 um rd. 38 Mio. EUR stark erhöht.

Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus neuen Kraftwerksgesellschaften im Besitz der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG. Somit wurden die selbst erstellten Windparks Gischberg und Bürgerwald sowie das französische Solarprojekt Mecobox und die erworbenen italienischen Wasserkraftwerke Frison, Rite Alto sowie San Giovanni erstmals konsolidiert. Die in Bau befindlichen Anlagen der beiden Windparks werden unter entsprechender Position in der Konzernbilanz ausgewiesen. Weiterhin entsteht die Erhöhung aus den in 2016 fertig gestellten Anlagen Sindersdorf und Südliche Ortenau.

c) Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 12 Mio. EUR erhöht.

Die unfertigen Erzeugnisse erhöhten sich um 0,7 Mio. EUR auf insgesamt 6 Mio. EUR (Vj. 5,3 Mio. EUR). Der Bestand an unfertigen Erzeugnissen setzt sich insbesondere aus im Bau befindlichen Windprojekten und Wasserprojekten zusammen. Die Bestandserhöhung lässt sich im Wesentlichen auf das Wasserkraftwerk Codalonga zurückführen. Ebenfalls in der Projektentwicklung, neben Windprojekten wie Bürgerwald, Fuchsstadt, Kohlberg, Rockenberg, Gischberg, Ebersberg und Seckach, befinden sich Wasserprojekte wie La Roche, Le Boutet, Villarfocchiardo, Le Bordes, Antoigne und Feriolles.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 4,45 Mio. EUR auf insgesamt 13,2 Mio. EUR (Vj. 8,7 Mio. EUR). Diese stammen im Wesentlichen aus Forderungen der Muttergesellschaft mit rd. 12,1 Mio. EUR. Hierin enthalten ist ein Betrag von 5,95 Mio. EUR (brutto) aus der Veräußerung einer italienischen Projektpipeline an ein konzernnahes Gruppenunternehmen. Hier ist anzumerken, dass unser italienischer Partner im Bereich der Entwicklung von Wasserkraftanlagen, EN&EN Energie per Energia S.r.l. (EN&EN), von dem die Projektrechte erworben wurden, aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten am 5. Mai 2017 die Einleitung eines concordato preventivo con continuità aziendale (Vergleichsverfahrens in Eigenverwaltung) beantragt hat. Im Falle der Ablehnung dieses Antrages besteht das Risiko einer Insolvenz der EN&EN. In diesem Fall würden der finale Bestand des Verkaufsgeschäftes der obigen Projektrechte sowie die Höhe der daraus resultierenden Umsatzerlöse von der Entscheidung eines Insolvenzverwalters abhängen. Auf Basis der vertraglichen Strukturen sowie der Tatsache, dass die Projektrechte zur Realisierung für die Projekte zum Teil in Tochtergesellschaften von EN&EN liegen, die derzeit nicht vom Vergleichsverfahren betroffen sind und uns somit weiterhin einen Zugriff erlauben, gehen wir weiterhin von einer kurzfristig möglichen Umsetzung der im Jahr 2016 gesicherten Pipeline auf Ebene des bzw. durch das konzernnahe Gruppenunternehmen aus, dem die Projektrechte von der GCE AG veräußert wurden.

Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich hauptsächlich bedingt durch gewährte Darlehen an externe Projektgesellschaften (in Summe von 10,43 Mio. EUR) und durch Forderungen aus dem Verkauf von Beteiligungen (in Summe von 3,35 Mio. EUR) um insgesamt 8,59 Mio. EUR.

d) Eigenkapital

Das Eigenkapital weist als Folge des Verlusts des Geschäftsjahres (rd. 9,1 Mio. EUR) einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rd. 15,9 Mio. aus. Diesem negativen Wert stehen u.a. stille Reserven im Bereich der Kraftwerkskapazitäten gegenüber. Im Rahmen einer extern begleiteten Bewertung bei Emission der Bürgeraktie wurde zum 1.1.2016 ein Unternehmenswert für den Konzern Green City Energy AG in Höhe von € 26,8 Mio. ermittelt, der das negative Eigenkapital deutlich übersteigt.

e) Rückstellungen

Die Rückstellungen haben sich im Wesentlichen durch die Rückstellungen bei der Muttergesellschaft Green City Energy AG und bei den Wind-Projektgesellschaften um TEUR 289 erhöht. Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen noch ausstehende Rechnungen, Jahresabschlusskosten, Personalkosten, Gewerbesteuer-Nachzahlungsverpflichtungen, Gewährleistungsrückstellungen sowie Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen.

f) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten des Konzerns sind um 58,9 Mio. EUR angestiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus folgenden Punkten.

Durch die vollständige Platzierung der Jubiläums-Anleihe auf Ebene der Muttergesellschaft Green City Energy AG haben sich die entsprechenden Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2016 um TEUR 2.255 erhöht. Die Anleiheverbindlichkeiten belaufen sich damit inkl. der Jubiläums-Anleihe auf insgesamt TEUR 16.000 auf Ebene der Green City Energy AG. Darüber hinaus enthalten die Anleihen eingezahlte Namens- und Inhaberschuldverschreibungen, die vom Kraftwerkspark II begeben wurden. Zum Stichtag belaufen sich diese auf TEUR 49.886 (Vj. TEUR 49.172). Daneben wurden im Rahmen der Emission der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG nachrangige Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 24.843 emittiert.

Die Verbindlichkeiten aus Genussrechtskapital erhöhten sich um TEUR 3.650 im Zusammenhang mit der Umgliederung des Genussrechts IV der Muttergesellschaft Green City Energy AG vom Eigen- in das Fremdkapital.

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen betreffen die erhaltenen Abschlagszahlungen für den Windpark Velburg.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 27,67 Mio. EUR. Dies ist im Wesentlichen auf die Aufnahme weiterer Darlehen der Windparks Südliche Ortenau (21,24 Mio. EUR), Sindersdorf (4,87 Mio. EUR) und Bürgerwald (7,55 Mio. EUR) sowie der Wasserkraftanlagen Frison (1,75 Mio. EUR), San Giovanni (1,79 Mio. EUR) und Rite Alto (0,97 Mio. EUR) zurückzuführen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten reduzierten sich um 0,4 Mio. EUR auf 10,5 Mio. EUR. Sie enthalten im Wesentlichen von Privatpersonen aufgenommene Darlehen (TEUR 6.919) der Muttergesellschaft. Die Green City Energy AG hat mit der Darlehensaufnahme von Privatpersonen eine gute Finanzierungsalternative zum Kapitalmarkt gefunden und weiter ausgebaut. Darüber hinaus enthalten die sonstigen Verbindlichkeiten auch Darlehen von Unternehmen, Genussrechts- und Anleihevergütungen und Steuerverbindlichkeiten.

3. Ertragslage

a) Überblick Ergebniskennzahlen des Konzerns der Green City Energy – Gruppe

2016
TEUR
2015
TEUR
Veränderungen
TEUR
Umsatzerlöse 21.812 16.781 5.031
Bestandsveränderungen 677 411 266
aktivierte Eigenleistungen 9.289 4.368 4.921
Gesamtleistung 31.778 21.560 10.218
Materialaufwand -15.022 -10.107 -4.915
Rohertrag 16.756 11.453 5.303
Sonstige betriebliche Erträge 402 1.321 -919
Personalkosten -7.357 -6.693 -664
Abschreibungen -5.063 -3.047 -2.016
sonstige betriebliche Aufwendungen -9.916 -7.338 -2.578
Betriebsergebnis -5.178 -4.304 -874
Finanzergebnis -5.341 -3.711 -1.630
neutrales Ergebnis 873 -335 1.208
Ergebnis vor Steuern -9.646 -8.350 -1.296
Steuern 483 969 -486
Vergütung für Genussrechtskapital -326 -3.036 2.710
Jahresfehlbetrag vor Ergebnisanteil anderer Gesellschafter -9.489 -10.417 928
Ergebnisanteil anderer Gesellschafter 369 62 307
Konzernjahresfehlbetrag -9.120 -10.355 1.235

b) Umsatzerlöse und Gesamtleistung

Die Umsatzerlöse des Berichtsjahres setzen sich wie folgt zusammen:

Umsatzerlöse 01.01. – 31.12.2016
Betrag
in TEUR
Anteil
in %
Windenergie 8.219 37,68%
Solarenergie 1.077 4,94%
Bioenergie 2.598 11,91%
Kfm. und technische Betriebsführung 1.464 6,71%
Wasserkraft 8.031 36,82%
Kommunale Energieberatung 194 0,89%
Diverse Umsätze 229 1,05%
Summen 21.812 100,00%

Die oben angegebenen Erlöse aus Wasserkraft enthalten Erlöse aus Projektrechtsverkäufen (italienische Projektpipeline) in Höhe von 5 Mio. EUR aus der Veräußerung der Muttergesellschaft an ein konzernnahes Gruppenunternehmen. Unser italienischer Partner im Bereich der Entwicklung von Wasserkraftanlagen, EN&EN Energie per Energia S.r.l. (EN&EN), von dem die Projektrechte erworben wurden, hat aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten am 5. Mai 2017 die Einleitung eines concordato preventivo con continuità aziendale (Vergleichsverfahrens in Eigenverwaltung) beantragt. Im Falle der Ablehnung dieses Antrages besteht das Risiko einer Insolvenz der EN&EN. In diesem Fall würden der finale Bestand des Verkaufsgeschäftes der obigen Projektrechte sowie die Höhe der daraus resultierenden Umsatzerlöse von der Entscheidung eines Insolvenzverwalters abhängen. Auf Basis der vertraglichen Strukturen sowie der Tatsache, dass die Projektrechte zur Realisierung für die Projekte zum Teil in Tochtergesellschaften von EN&EN liegen, die derzeit nicht vom Vergleichsverfahren betroffen sind und uns somit weiterhin einen Zugriff erlauben, gehen wir weiterhin von einer kurzfristig möglichen Umsetzung der im Jahr 2016 gesicherten Pipeline auf Ebene bzw. durch das konzernnahe Gruppenunternehmen aus, dem die Projektrechte von der Muttergesellschaft GCE AG veräußert wurden.

Die Erhöhung der aktivierten Eigenleistung resultiert aus den Windprojekten Südliche Ortenau, Sindersdorf und Gischberg sowie aus dem Solarprojekt Mecobox.

c) Sonstige betriebliche Erträge

Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Erträge resultiert unter anderem aus den Erträgen aus dem Verkauf der Beteiligungen ep Delitzsch Dach und ep Delitzsch PV II.

d) Material- und Personalaufwand

Die Aufwendungen für den Material- und Wareneinkauf und bezogene Leistungen haben sich von 10,1 Mio. EUR in 2015 auf 15 Mio. EUR erhöht.

Die Erhöhung der Personalkosten von 0,7 Mio. EUR ist im Wesentlichen neben einer regulären Anpassung der Gehälter auf Neueinstellungen zurückzuführen.

e) Sonstige betriebliche Aufwendungen und Abschreibungen

Die betrieblichen Aufwendungen (inkl. neutraler Aufwendungen) und Abschreibungen haben sich mit rund 16 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Mio. EUR erhöht.

Die Abschreibungen erhöhten sich um 2,0 Mio. EUR, was im Wesentlichen auf die technischen Anlagen der Betreibergesellschaften zurückzuführen ist. Die erhöhten Abschreibungen resultieren im Wesentlichen aus den Abschreibungen der Windenergieanlagen Südliche Ortenau, Sindersdorf, Altertheim und Ravenstein sowie der Wasserkraftanlage Energetica.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich absolut von im Vorjahr 8,1 Mio. EUR auf rd. 11 Mio. EUR. Im Wesentlichen sind Aufwendungen für Mieten und Pachten in Höhe von 1,26 Mio. EUR (Vj. 0,95 Mio. EUR), sowie Aufwendungen für Wartung und Instandhaltungen 1,64 Mio. EUR (Vj. 0,76 Mio. EUR) durch die höhere Anzahl der Energieerzeugungsanlagen im Konzern enthalten. Weiter sind Aufwendungen für Provisionen zur Eigenkapitalvermittlung in Höhe von 0,96 Mio. EUR (Vj. 1,22 Mio. EUR) enthalten. Aufwendungen für die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Prospektierungen geplanter Finanzierungsmaßnahmen sind in Höhe von 1,99 Mio. EUR (Vj. 1,47 Mio. EUR) und Aufwendungen für Werbe- und Reisekosten sind in Höhe von 1,31 Mio. EUR (Vj. 0,72 Mio. EUR) angefallen.

f) Finanzergebnis

Das Finanzergebnis hat sich um 1,63 Mio. EUR auf 5,34 Mio. EUR verschlechtert. Die Veränderung ist im Wesentlichen dem höheren Volumen der Anleiheemissionen und Projektfinanzierungen geschuldet. So hat alleine der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG plangemäß zum 30.12.2016 Zinszahlungen in Höhe von 2,67 Mio. Euro geleistet.

g) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stellt sich mit -9,65 Mio. EUR um 1,3 Mio. EUR schlechter als im Vorjahr dar.

h) Jahresergebnis

Das Jahresergebnis fällt mit einem Verlust von 9,1 Mio. EUR um 1,2 Mio. EUR besser als im Vorjahr aus. Im Vergleich zu dem Jahresüberschuss der Green City Energy AG in Höhe von TEUR 132 erklärt sich die Differenz im Wesentlichen aus den Verlustbeiträgen der Gesellschaften des Kraftwerksparks I bis III, der Green City Energy France S.A.R.L., der Green City Energy Finanzvertriebs GmbH, der Biogasanlagen Schönsee Verwaltungs GmbH & Co. Schönsee KG, der Bioenergie Süd GmbH & Co. Hohenau KG sowie der Biogas Thiendorf GmbH & Co. KG als auch der Vallesina S.r.l., der Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH und der Green City Energy Windpark Ravenstein GmbH & Co. KG sowie anderer Konzerngesellschaften. Zudem waren Zwischengewinne (inkl. Folgeeffekte) in Höhe von rd. 6 Mio. EUR zu eliminieren. Diese resultierten im Wesentlichen aus konzerninternen Geschäften zwischen der Green City Energy AG und den Konzern-Töchtern Green City Energy Windpark Ravenstein GmbH & Co. KG, Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH, Energetica S.r.l., Green City Energy Windpark Bürgerwald GmbH & Co. KG und Green City Energy Windpark Sindersdorf GmbH & Co. KG.

Das Jahr 2016 war von einem prognosegemäßen Windertrag im ersten und einer schwachen Windausbeute im zweiten Halbjahr gekennzeichnet. Nahezu alle Teile Deutschlands waren im zweiten Halbjahr von einem weit unterdurchschnittlichen Windaufkommen gekennzeichnet. Im Vergleich zu unseren eigenen Prognosen hat dieser Effekt zu Mindererträgen von rd. 1,4 Mio. EUR geführt, die vollumfänglich auch das Konzernergebnis negativ beeinflusst haben.

i) Gesamtaussage

Aufgrund eines höher als geplanten Verkaufs von Erneuerbare-Energien-Anlagen an Konzerngesellschaften ist es im abgelaufenen Geschäftsjahr zu erheblichen Zwischengewinneliminierungen im Konzern gekommen. Der Aufbau eigener Kraftwerkskapazitäten ist weiter vorangeschritten und hat in Form der Kraftwerksparks-Gesellschaften zu Anlaufverlusten geführt.

Die Green City Energy – Gruppe hat ihre Kerngeschäftsfelder im Bereich der Erneuerbaren Energien (Entwicklung, Bau und Einkauf) und im Emissionsgeschäft weiter gefestigt. Die Schwerpunkte Wind- und Wasserenergie hatten auch in 2016 weiter Bestand und wurden um weitere PV-Projekte in Frankreich ergänzt. Das seitens des Konzerns umgesetzte Investitionsvolumen belief sich auf rd. 63 Mio. EUR. Durch die Investitionsbeteiligung an drei weiteren italienischen Wasserkraftwerken (Rite Alto, Frison und San Giovanni) sowie dem französischen PV-Projekt Mecobox waren wir in unseren europäischen Auslandsmärkten weiter erfolgreich unterwegs. Mit den Windparks Bürgerwindpark Südliche Ortenau und Sindersdorf konnten wir erneut 9 Windenergieanlagen in Betrieb nehmen.

Auch der Bereich des Emissionsgeschäfts entwickelt sich nach wie vor positiv. Im Jahr 2016 konnten rd. 32,3 Mio. Euro platziert werden. Bis zum Jahresende 2017 konnte die Green City Energy – Gruppe ein Volumen von rd. 20 Mio. EUR erreichen. Dieses Volumen ist hauptsächlich aus dem Endkundenvertrieb und dort dem Kraftwerkspark III generiert worden.

Der in unserer Tochtergesellschaft Green City Energy Verwaltungs GmbH (GCEV) gebündelte Bereich der kaufmännischen und technischen Betriebsführung war im abgelaufenen Geschäftsjahr von weiteren Investitionen geprägt, zeichnet sich aber durch eine langfristige Einnahmensicherheit aus, was zu einem positiven Ergebnis geführt hat.

4. Finanzlage

Die Finanzlage des Konzerns wird wesentlich von der Finanzlage der Muttergesellschaft Green City Energy AG geprägt.

Im Überblick stellt sich die Veränderung des Finanzmittelbestandes des Konzerns wie folgt dar.

2016
TEUR
2015
TEUR
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -12.782 -7.480
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -44.633 -29.607
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 53.224 61.255
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands -4.191 24.168
konsolidierungsbedingte Änderungen 2.537 -13.701
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 6.887 -3.580
Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres 5.233 6.887

Der negative Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit ergibt sich im Wesentlichen aus den anfänglich negativen Cash-Flows aus laufender Geschäftstätigkeit der Kraftwerksparks II und III. Darüber hinaus haben die negativen Cash-Flows aus dem operativen Betrieb der drei konsolidierten Biogasanlagen zu dem Wert beigetragen. Auch der Cash-Flow aus dem operativen Bereich der GCE AG als Mutterunternehmen selbst hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert. Dies resultiert aus geringeren unterjährigen Projektrealisierungen und fehlenden Zahlungsflüssen.

Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit der Green City Energy – Gruppe weist im Jahr 2016 einen negativen Wert von TEUR 44.633 auf. Dies rührt aus der verstärkten Investitionstätigkeit der Kraftwerkparks II & III in laufende und neue Projekte. So wurde in die Fertigstellung des Windparks Südliche Ortenau und in die Windparks Bürgerwald, Gischberg sowie Sindersdorf investiert. Zudem wurde in das französische Solarprojekt Mecobox und in drei italienische Wasserkraftwerke investiert.

Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit der Green City Energy – Gruppe weist einen positiven Wert von TEUR 53.224 für das Geschäftsjahr 2016 aus. Dies resultiert vorrangig aus dem aufgenommenen Anleihenkapital der Green City Energy AG, aus dem emittierten Anleihekapital des Kraftwerkparks II und des Kraftwerksparks III sowie aus den platzierten Bürgeraktien im Rahmen der Kapitalerhöhung. Des Weiteren haben die Betreibergesellschaften der Windprojekte Bürgerwald, Gischberg und Sindersdorf Bankdarlehen zum Bau der Windparks und die Betreibergesellschaft des Windprojekts Südliche Ortenau weitere Darlehen zur Fertigstellung des Bauprojekts aufgenommen. Mit dem Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit wurden die Verluste aus laufender Geschäftstätigkeit sowie der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit finanziert.

Alle konsolidierten Gesellschaften haben im Geschäftsjahr 2016 ihre Finanzierungsverbindlichkeiten planmäßig bedient. Die wesentlichen Zahlungen sind hierbei im Bereich des Kraftwerksparks III zu verzeichnen gewesen. Diese Gesellschaft hat in 2016 Einzahlungen aus Schuldverschreibungen von TEUR 24.832 erhalten. Die konsolidierten Töchter finanzieren sich zum weit überwiegenden Teil aus Kreditverbindlichkeiten und/oder ihrem operativen Cash-Flow, nennenswerte Kontokorrentlinien sind nicht vorhanden. Der Green City Energy AG selbst werden von zwei Kreditinstituten Kontokorrent-Linien in Höhe von 3 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, die nicht mit Unternehmensvermögen besichert sind. Hierdurch konnte die Gesellschaft ihren Zahlungen und Verbindlichkeiten auch im Jahr 2016 vollumfänglich nachkommen.

Durch die Vorfinanzierung zahlreicher Projekte war ein hoher Bedarf an laufender Liquidität notwendig. Um den temporär entstehenden höheren Liquiditätsbedarf decken zu können, haben wir, wie bereits im Vorjahr, die gewährten Betriebsmittelkredite sowie bankenunabhängige Finanzierungen in Anspruch genommen. Die Betriebsmittelkredite werden jährlich verlängert und variabel verzinst.

Zur Zwischenfinanzierung von Projektentwicklungen und Projektzukäufen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr zudem weitere Darlehen von Privatpersonen eingeworben. Zum Jahresende valutierten diese mit ca. 7 Mio. EUR, was in etwa dem Vorjahresstand entspricht.

Um dem künftigen Mittelbedarf der Akquisitions- und Projektentwicklungstätigkeit zur Ausweitung der Geschäftstätigkeit begegnen zu können, hat die Muttergesellschaft Green City Energy AG in 2016 eine Kapitalerhöhung in einem Volumen von bis zu 10 Mio. EUR eingeleitet; im Geschäftsjahr 2016 wurde Kapital in Höhe von rd. 4,1 Mio. EUR zugeführt.

IV. BESCHREIBUNG DER WESENTLICHEN MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DIE RECHNUNGSLEGUNGSPROZESSE

Die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll-und Risikomanagementprozesses lassen sich für den Bereich Rechnungswesen und Controlling in folgende Punkte aufteilen:

1. Transparenz

Durch den internen Kontroll- und Risikomanagementprozess wird sichergestellt, dass alle steuerlichen Pflichten sowie gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten eingehalten werden. Grundlage dafür bilden u.a. die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach § 140 AO und die Buchführungspflicht nach § 238 HGB.

Dazu wird sichergestellt, dass regelmäßig zukunftsbezogene Berechnungen und Prognosen, wie zum Beispiel eine Kosten- und Ertragsplanung oder eine Liquiditätsberechnung mit entsprechend identifizierten Ober- und Untergrenzen, erstellt werden. Dabei wird überwacht, dass aufgrund dieser Berechnungen und Grenzen regelmäßig der Liquiditätsstatus ermittelt wird und damit eine frühzeitige Über- oder Unterdeckung innerhalb einer Planungsperiode identifiziert werden kann.

Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass innerhalb des Liquiditätsmanagements regelmäßig eine kurzfristige (kleiner 1 Jahr) Liquiditätsvorschau erfolgt, die u.a. die Tagesdisposition der Bankkonten, eine Dispositionsvorschau, eine Empfehlung zu einer etwaigen kurzfristigen Geldanlage bzw. -aufnahme und eine Übersicht des Zahlungsverkehrs beinhaltet.

Es muss eine strikte Funktionstrennung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rechnungswesen zu den Bereichen Kasse, Einkauf, Verkauf und Wareneingang gegeben sein.

Im Bereich der internen und auch externen Informationspolitik muss sichergestellt werden, dass die Berichte und Reportings aktuell sind und den Bedürfnissen der Adressaten angemessen sind

2. Sicherheit

Es wird kontrolliert, ob neben allgemeinen Kontrollmechanismen, wie z.B. dem Vier-Augen-Prinzip, weitere Erfassungskontrollen wie Plausibilitätsprüfungen, Abstimmungskontrollen bei der Dateneingabe, spezielle Verarbeitungskontrollen und Fehlerhinweise erfolgen.

Neben klassischen Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel, dass die Beleg- und Kontoablagen feuer- und diebstahlsicher sein müssen, müssen auch ausreichende Vorkehrungen gegen die beabsichtigte und unbeabsichtigte Verfälschung von Programmen, Daten und Dokumenten getroffen werden.

Zudem wird überwacht, dass die Archivierung aller Daten und Dokumente nach den GoB und den rechtlichen Vorgaben nach § 238 ff. und insbesondere § 257 HGB erfolgen.

3. Konzernrechnungslegungsprozess

Die Zusammenführung der rechnungslegungsbezogenen Geschäftsdaten im Rahmen der Konzernberichterstattung erfolgt durch ein zentrales Konsolidierungssystem („LucaNet“), in das die konsolidierten Konzernunternehmen eingebunden sind. Wesentliches Ziel ist die Sicherstellung, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien vollständig und richtig erfasst, verarbeitet und dokumentiert werden.

Durch organisatorische Trennungen, wie z.B. die Anlagen-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung wird eine klare Zuständigkeit für die einzelnen Abschlusserstellungstätigkeiten sichergestellt.

Für die ordnungsgemäße und einheitliche Konzernrechnungslegung gelten zudem die auch auf Einzelabschlussebene implementierten Grundprinzipien wie z.B. das Vier-Augen-Prinzip und IT-Zugriffsbeschränkungen zur Vermeidung von unberechtigten Datenzugriffen auf rechnungsrelevante Inhalte.

V. RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG

1. Risikomanagementsystem

Das GCE Risikomanagement identifiziert, analysiert und verringert wo möglich die Risiken Green City Energy – Gruppe. Das Ziel ist es, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen, die den Fortbestand der Green City Energy – Gruppe beeinflussen können. Durch die interne Risikoberichterstattung (innerhalb der monatlichen Finanzberichterstattung und durch die jährliche Risikoinventur) wird eine kontinuierliche Überwachung der Risiken gewährleistet.

Das Risikomanagementsystem der GCE AG ist in die Konzernorganisation integriert und orientiert sich am Rahmenkonzept des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Abgeleitet von diesem Konzept ist das Risikomanagementsystem mit seinen definierten Prozessen mit der internen Risikoberichterstattung verknüpft und bildet einen festen Grundpfeiler des internen Kontrollsystems.

a) Risikopolitische Grundsätze

Die Green City Energy – Gruppe geht Risiken in einer unternehmerisch und moralisch vertretbaren Art und Weise ein. Hierfür sind risikopolitische Grundsätze definiert, auf denen das Risikomanagementsystem der GCE AG basiert:

– Unternehmerisches Handeln erfordert einen verantwortungsvollen Umgang mit Risiken,

– Risiken müssen systematisch identifiziert, bewertet und gesteuert werden,

– Alle Mitarbeiter werden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Risiken befähigt und verpflichtet.

b) Risikomanagementprozess

Der GCE Risikomanagementprozess stellt das regelmäßige Identifizieren, Bewerten, Steuern und Melden der Risiken sicher.

Jeder Geschäftsbereich ist dafür verantwortlich, seine Risiken zu identifizieren. Die Bewertung der Risiken erfolgt anhand einer Risikomatrix, in welcher jedes Risiko anhand der Kriterien „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „potenzielles Schadensausmaß“ bewertet wird. So sind beispielweise Risiken mit bedeutendem, potenziellen Schaden und hoher Eintrittswahrscheinlichkeit wesentlich, genauso wie Risiken mit eher geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber schwerwiegendem, potenziellen Schaden.

2. Geschäftsfeldspezifische Risiken

Der Markt der Erneuerbaren Energien unterliegt starken und vielfältigen Schwankungen, die auf verschiedensten Faktoren beruhen können.

Die Risiken der künftigen Geschäftsentwicklung müssen in Abhängigkeit vom jeweiligen Geschäftsbereich und Geschäftsfeld (Wind, Wasser, Solar, Biogas und Kommunale Energieberatung) betrachtet werden. Darüber hinaus gibt es allgemeine unternehmerische Risiken.

a) Gesetzliche und politische Rahmenbedingungen

In den Ländern des europäischen Wirtschaftsraums, in denen die Gesellschaft tätig ist, stellen Änderungen der Subventionen und rechtlichen Rahmenbedingungen ein Risiko dar. Obwohl die Mitgliedsstaaten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien verpflichtet sind, zeigte sich in der Vergangenheit immer wieder, dass schnell vollzogene politische Kurswechsel bei der Förderung der Erneuerbaren Energien die Planungs- und Investitionssicherheit erschweren und wirtschaftliche Schäden verursachen.

Die Green City Energy-Gruppe begegnet diesem Risiko weiterhin durch eine breite Aufstellung über verschiedene Energieträger und Regionen hinweg.

Die Rentabilität von Investitionen in Energieanlagen zur alternativen Energieerzeugung ist in Deutschland mit dem Vergütungssystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gekoppelt.

Das EEG 2017 schafft die Grundlage für die Durchführung von Ausschreibungen für Anlagen der erneuerbaren Energien. Auf dieser Basis führt die Bundesnetzagentur https://www.bundesnetzagentur.de/cln_1431/DE/Sachgebiete/
ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Ausschreibungen/AusschreibungenEEG_node.html regelmäßige Ausschreibungsrunden für WEA und Solaranlagen mit bestimmter Mindestleistung durch. Diese Ausschreibungen verändern das Risiko der alternativen Energieerzeugung:

– Variable Vergütungshöhe: die Vergütungshöhe bestimmt sich durch das abgegebene Angebot („pay-as-bid“ Verfahren) und ist nicht wie bisher staatlich festgelegt

– Zusätzliche Unsicherheit in der zeitlichen Planung: da es nicht sicher ist, ob und in welcher Ausschreibungsrunde ein Zuschlag erteilt wird

– Risiko des Verlusts der investierten Projektierungskosten: falls der Zuschlag nicht erfolgt

– Neues Risiko: durch mögliche Pönale nach erfolgtem Zuschlag und Erlöschen des Zuschlags bei Fristüberschreitung

Abgesehen von der Einführung von Ausschreibungen (welche sicher ist und deren Auswirkungen die Gesellschaft mit mittel bewertet) schätzt die Gesellschaft den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen des Risikos als hoch.

b) Biogas

Im Geschäftsbereich Bioenergie bestehen insbesondere Risiken bezüglich der Werthaltigkeit der Engagements in die Biogasanlagen. Dies hängt von weiteren Optimierungen in den Anlagen und einem möglichen Weiterbetrieb nach Auslauf der EEG-Vergütungen im 20. Betriebsjahr ab.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos weiterer Wertberichtigungen als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als hoch.

c) Windenergie

Im Bereich Wind stellt das oben beschriebene Ausschreibungsmodell eine Unsicherheit dar. Zudem bestehen Risiken aufgrund langer Vorlaufzeiten, hoher Projektierungskosten, langer Genehmigungsprozesse sowie politischer Entscheidungen (z.B. 10 H-Regelung in Bayern).

Die Entwicklung der Anlagenpreise und deren Verfügbarkeit sind ebenfalls ein ernstzunehmender Unsicherheitsfaktor. Neben dem Verkäufermarkt sind insbesondere auch die Rohstoffpreise (z.B. für Stahl und Kupfer) maßgeblich für die Preisveränderungen bei den Anlagen verantwortlich. Eine Umkehrung in einen Käufermarkt, ähnlich wie im Bereich der Photovoltaik, ausgelöst vor allem durch den Preisdruck von Herstellern aus China, könnte zunehmend zu Verdrängungseffekten auf dem deutschen Markt und somit zu sinkenden Anlagepreisen führen.

Ein weiteres Risiko stellt eine mögliche Rückläufigkeit des Windmarktes in Deutschland bei neu installierten Kapazitäten dar. Hierdurch würde ein verstärktes Engagement im europäischen Ausland oder im Bereich Repowering notwendig.

Die Verlagerung der Projektentwicklungsaktivitäten in andere europäische Länder birgt indes länderspezifische Risiken. Neben den politisch-rechtlichen Risiken sind in diesem Zusammenhang insbesondere auch Abhängigkeiten von lokalen Projektpartnern sowie unbekannte und umfangreichere Genehmigungsverfahren zu nennen.

Die Green City Energy – Gruppe begegnet diesem Risiko durch eine breite Aufstellung über andere Energieträger wie Wasser und Photovoltaik sowie verschiedene Regionen hinweg.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als hoch ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als niedrig.

d) Kommunale Energieberatung

Städte und Gemeinden sind zunehmend gesättigt mit konzeptionellen Grundlagen für den Umbau der Energieversorgung weg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien. Die Entwicklung geht nun hin zu Umsetzungsbegleitung, Partizipationsmodellen (z.B. breite Verankerung der Energiewende in der Gesellschaft, mögliche bürgerschaftliche Finanzierungsmodelle) und Einrichtung und Etablierung von Strukturen, um gefasste Beschlüsse und erarbeitete Maßnahmenpläne strategisch und nachhaltig umzusetzen (z.B. durch Einrichtung von Energieagenturen, oder Schaffung ähnlicher Umsetzungsstrukturen kommunal/interkommunal).

Darüber hinaus gewinnt das Thema Mobilität (v.a. auch Elektromobilität und Veränderung des Mobilitätsverhaltens, Mobilitätsinfrastruktur, Siedlungsentwicklung) in den Kommunen immer mehr an Bedeutung.

Es zeichnet sich somit eine immer stärker werdende Verschränkung der Themenfelder erneuerbare Energien, Mobilität, Partizipation, Kampagnen und Marketinginstrumente zur entsprechenden Umsetzung ab.

Diesem sich verändernden Umfeld im Kontext Klimaschutz und Energiewende begegnet die Kommunale Energieberatung, die mit der Tochtergesellschaft Green City Projekt GmbH ab den 1. März 2017 weiter tätig ist.

Durch Gründung eines Bereichs Consulting & Research mit den Fachgebieten Erneuerbare Energien, Mobilität, Partizipation einerseits und einem Bereich Communcation & Campaigning andererseits wird Kompetenz gebündelt und ein breites Beratungs- und Dienstleistungsfeld aus einer Hand angeboten, das den Bedürfnissen und Erfordernissen sowohl für Kommunen und Unternehmen als auch bei Beteiligungen an Forschungs- und Förderprojekten (national, EU) auf einem sich verändernden Markt entgegenkommt.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als gering.

e) Wasserkraft

Der Bau und Betrieb von WKA ist mit unterschiedlichen Risiken verbunden, welche fast immer Auswirkungen auf die wirtschaftliche Ertragssituation der Anlage haben. Diese sind natürliche Risiken, politisch/regulatorische Risiken und technische Risiken.

Einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Ertragssituation können Entscheidungen der politisch Verantwortlichen haben. Beispielhaft für politische Risiken wären hierfür die rückwirkende Einführung von Steuern (Tschechien) oder rückwirkende Kürzung von Einspeisetarifen (Spanien, Italien) zu nennen. Alle hier aufgeführten Beispiele beziehen sich allerdings auf den Solarsektor, könnten jedoch zukünftig Anwendung auf alle anderen Energiearten finden. Auch genehmigungsseitig können durch regulatorische Änderungen neue Anforderungen für Wasserkraftprojekte entstehen, welche unter Umständen bereits einen langjährigen Betrieb aufweisen. Dies z.B. durch die Auflage zur nachträglichen Errichtung einer Fischtreppe. In der Projektentwicklung kommen politische Risiken durch Entscheidungen zur Absenkung von Ausbauzielen oder Senkung zukünftiger Einspeisetarife zum Tragen. Auch diese regulatorischen Risiken können wiederum Auswirkungen auf die wirtschaftliche Ertragssituation einer WKA haben, da diese zusätzlichen Investitionen nicht vorhersehbar waren.

Als technische Risiken können alle Risiken angesehen werden, welche durch fehlerhafte oder durch den Betrieb verschlissene Anlagenkomponenten hervorgerufen werden können und dadurch Anlagenstillstände hervorrufen, welche zu einer Minderung der Erlöse führen können. Diesen Risiken kann durch die Auswahl geeigneter und qualitativer Komponenten und durch den Abschluss von Betriebsführungsverträgen mit geeigneten und erfahrenen Dienstleistern begegnet werden.

Dies könnte zu einem niedrigeren Verkaufspreis durch die jeweilige Gruppengesellschaft führen, was zu Ertrags- und Liquiditätsverlusten führen könnte.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

f) Risiken im Bereich Projektentwicklung und Bau

Im Geschäftsbereich Projektentwicklung und Bau bestehen Risiken bei der Akquise von generell geeigneten Projektstandorten, der Beschaffung der für die Realisierung erforderlichen Komponenten und dem Absatz fertig entwickelter Projekte.

Die Verfügbarkeit von geeigneten Projektstandorten ist grundlegend für das Projektentwicklungsgeschäft in den Erneuerbaren Energien. Für die kommenden Jahre ist die Anzahl der attraktiven Standorte in Deutschland ausreichend, mittelfristig wird sie aber abnehmen. Im europäischen Ausland gibt es v.a. im Bereich Photovoltaik und Wasser dagegen noch erhebliche Potenziale, da die Marktentwicklung dort noch nicht so weit fortgeschritten ist.

Bei der Beschaffung der Komponenten existieren Preis- und Verfügbarkeitsrisiken. Insbesondere in Phasen mit starkem Marktwachstum, verschärftem Wettbewerb oder regionalen Nachfrageüberhängen können die Komponentenpreise ansteigen oder nicht wie erwartet absinken (z.B. im Bereich Solar), wodurch die Wirtschaftlichkeit der Projekte beeinträchtigt werden kann.

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass keine attraktiven Projektfinanzierungen beschafft werden können, wodurch ein deutlich höherer Eigenkapitaleinsatz erforderlich wird und für fertig entwickelte Projekte keine Projektfinanzierungen abgeschlossen werden können. In Deutschland ist dieses Risiko durch die Verfügbarkeit von KfW-Förderprogrammen und somit die für Banken günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten relativ gering. Bei Projektentwicklungen im Ausland ist dieses Risiko deutlich höher.

Fertig realisierte Projekte werden veräußert oder vorübergehend in den Eigenbestand aufgenommen. Die temporäre Aufnahme in den Eigenbestand fängt das Risiko ab, kurzfristig keine Abnehmer für die Projekte zu finden oder erhebliche Zugeständnisse beim Veräußerungserlös hinnehmen zu müssen. Allerdings wird durch eine Aufnahme in den Eigenbestand Eigenkapital gebunden.

Im Hinblick auf den Absatz besteht zudem das Risiko, dass die jeweilige Energieanlage nicht oder erst nach dem vertraglich vereinbarten Termin fertiggestellt werden kann. Derartige Verzögerungen und Nichtfertigstellungen können sich z. B. aus nicht erkannten oder erkennbaren Umständen (wie den Eigenschaften des Baugrundes, Lieferproblemen, Qualitätsmängeln von Komponenten, Bauleitungsfehlern oder erst in der Bauphase auftretenden Projektierungs- und Planungsfehlern) ergeben. Es besteht zudem das Risiko, dass durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen, sowie durch höhere Gewalt oder andere Umstände eine Fertigstellungsverzögerung verursacht wird. Während der Bauphase kann es zudem dazu kommen, dass ein an der Erstellung beteiligtes Unternehmen nicht weiter tätig werden kann oder will. Umstände außerhalb der Energieanlage, etwa Baumaßnahmen oder Anlagen auf Nachbargrundstücken, können ebenfalls dazu führen, dass die Fertigstellung nicht oder nur verzögert erfolgt. Die genannten Umstände können neben der Nichtfertigstellung oder der verzögerten Fertigstellung auch dazu führen, dass die jeweilige Energieanlage nur zu Mehrkosten oder mit Mindereinnahmen realisiert oder betrieben werden kann. Verzögerungen können sich auch beim Erwerb von Beteiligungen an Projektgesellschaften ergeben, etwa weil behördliche Genehmigungen später als bei Vertragsschluss erwartet erteilt werden. Die vorgenannten Risiken können sich jeweils in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Mutterunternehmens Green City Energy AG sowie der Gruppe auswirken.

Die Green City Energy – Gruppe veräußert Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Regel zu Festpreisen. Diese Festpreise werden zu einem Zeitpunkt festgelegt, zu dem die Erneuerbare-Energien-Anlagen noch nicht fertiggestellt sind. Für den Fall, dass die Entwicklung und der Bau dieser Anlagen zu höheren als den für die Ermittlung des Verkaufspreises herangezogenen Kosten fertiggestellt werden, führt dies zu negativen Ergebnisabweichungen bei der Gesellschaft.

Die Green City Energy – Gruppe begegnet diesem Risiko durch einen entsprechend ausführlichen mehrstufigen Due Diligence Prozess, bevor ein Projekt entwickelt und der dazugehörige Bauauftrag erteilt wird. Dazu wird das jeweilige Projekt während der Bauphase durch ein entsprechend feinmaschiges Controlling überwacht.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

g) Risiken im Zukaufgeschäft

Verstärkt erwirbt die Green City Energy – Gruppe Erneuerbare-Energien-Anlagen schlüsselfertig oder in Form von Projektrechten zum Bau solcher Anlagen von Anbietern im In- und Ausland. Als Unsicherheiten können hier besonders mögliche Fehler in der Projektierung bzw. im Bau solcher Anlagen auftreten.

Die Green City Energy – Gruppe begegnet diesem Risiko durch einen ausführlichen mehrstufigen extern begleiteten Due Diligence Prozess.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

h) Risiken im Emissionsgeschäft

Die Green City Energy – Gruppe emittiert direkt oder über ihre Tochtergesellschaften Vermögensanlagen. Hier kann es vor allem zu Haftungsrisiken aufgrund von Prospektierungsfehlern in den zur Emission vorliegenden Wertpapierprospekten kommen.

Die Green City Energy – Gruppe begegnet diesem Risiko durch ein entsprechend internes Controlling und durch die Einbindung von externen Beratern.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als hoch.

Ein zusätzliches Risiko ergibt sich, wenn emittierte Kapitalanlagen ihre Prognosewerte nicht erreichen.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

3. Weitere Risiken

a) Finanzielle Risiken / Liquiditätsrisiken

Die GCE-Gruppe ist zur Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs auf Fremdfinanzierung angewiesen. Diese dient insbesondere zur Zwischenfinanzierung von Projektentwicklungszyklen und dem Erwerb von Projektrechten oder Erneuerbare-Energien-Anlagen. Falls solche Finanzierungen nicht, nicht in ausreichender Höhe oder nur zu wesentlich ungünstigeren Konditionen als ursprünglich angenommen zur Verfügung stehen, kann sich dies in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Bei Krediten mit variabler Verzinsung können sich steigende Kapitalmarktzinsen negativ auswirken. Soweit am Ende der Laufzeit eines Darlehens eine Anschlussfinanzierung erforderlich ist, besteht das Risiko, dass eine solche nicht oder nur zu wesentlich ungünstigeren Konditionen zu erlangen ist. Auch diese Punkte können sich in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.

Die Green City Energy – Gruppe veräußert Erneuerbare-Energien-Anlagen an Projektgesellschaften und erzielt daraus wesentliche Teile ihrer Umsatzerlöse und auch Jahresüberschüsse. Die Gesellschaft vermittelt für diese Projektgesellschaften, die Erneuerbare-Energien-Anlage von der Green City Energy – Gruppe erwerben, Fremdfinanzierungen in Form von Bankdarlehen, indem sie für die Projektgesellschaft den Kontakt zur Bank herstellt und die Vertragsverhandlungen führt. Der Darlehensvertrag selbst wird zwischen der Bank und der Projektgesellschaft abgeschlossen. Zudem stellen Unternehmen der Green City Energy-Gruppe Eigenkapital für Projektgesellschaften zur Verfügung. Für den Fall, dass entweder das Fremd- oder aber das Eigenkapital nicht oder verspätet zur Verfügung steht, kann sich der Projektfortschritt verzögern.

Finanzielle Risiken können sich insbesondere bei Verzögerungen im ersten Projektabschnitt oder bei der anschließenden Veräußerung der Projekte ergeben. Dies kann durch Verzögerungen im Genehmigungsprozess, z.B. durch das behördliche Einfordern weiterer Gutachten oder im Falle der Veräußerung der Projekte durch veränderte Rahmenbedingungen, eintreten. Während im ersten Fall eine erhöhte Mittelbereitstellung zur Deckung der Investitionskosten erforderlich wird, verzögert im zweiten Fall der Rückfluss des gebundenen Eigenkapitals die weiteren Projektentwicklungen.

Ein Ausfall der dauerhaften Versorgung der Green City Energy AG mit Liquidität ist ebenso als wesentliches Risiko anzusehen.

Die Bilanz der Muttergesellschaft Green City Energy AG enthält in erheblichem Umfang Forderungen gegenüber Gruppengesellschaften. Hierin enthalten ist ein Betrag von 5,95 Mio. EUR (brutto) aus der Veräußerung einer italienischen Projektpipeline an ein konzernnahes Gruppenunternehmen. Hierbei hat unser italienischer Partner im Bereich der Entwicklung von Wasserkraftanlagen, EN&EN Energie per Energia S.r.l. (EN&EN), von dem die Projektrechte erworben wurden, aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten am 5. Mai 2017 die Einleitung eines concordato preventivo con continuità aziendale (Vergleichsverfahrens in Eigenverwaltung) beantragt. Im Falle der Ablehnung dieses Antrages besteht das Risiko einer Insolvenz der EN&EN. In diesem Fall würde der finale Bestand des Verkaufsgeschäftes der obigen Projektrechte sowie die Höhe der daraus resultierenden Umsatzerlöse von der Entscheidung eines Insolvenzverwalters abhängen. Auf Basis der vertraglichen Strukturen sowie der Tatsache, dass die Projektrechte zur Realisierung für die Projekte zum Teil in Tochtergesellschaften von EN&EN liegen, die derzeit nicht vom Vergleichsverfahren betroffen sind und uns somit weiterhin einen Zugriff erlauben, gehen wir weiterhin von einer kurzfristig möglichen Umsetzung der im Jahr 2016 gesicherten Pipeline durch das konzernnahe Gruppenunternehmen aus.

Die Jubiläumsanleihe, eine Inhaber-Schuldverschreibung, aufgelegt bis April 2016 mit einem Betrag von 10 Mio. EUR und einer Laufzeit von fünf Jahren, sowie die Bürgeraktie, emittiert von September 2016 bis September 2017 mit einem realisierten Emissionsvolumen von rd. 5 Mio. EUR, stellten und stellen die Sicherung des Working Capital Bedarfs der Muttergesellschaft Green City Energy AG, wie auch die Liquiditätssituation nach der Rückzahlung des Genussrechtes IV, Tranche A sicher.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als hoch.

b) Legal- und Compliance-Risiken

Im Rahmen des Risikomanagements sowie des internen Kontrollsystems wird fortlaufend überwacht, ob zusätzliche Risiken auftreten, die gegebenenfalls Gegenmaßnahmen erforderlich machen. Obwohl Unternehmensgrundsätze und interne Richtlinien eingeführt sind, bleibt ein gewisses Restrisiko bestehen, dass einzelne Mitarbeiter diese Regelwerke missachten bzw. nicht vollständig umsetzen. Risiken aus Compliance können sich aus Verstößen gegen Unternehmensrichtlinien und kriminellem Verhalten ergeben. Die Green City Energy – Gruppe ist sich dieses Risikos bewusst und hat diverse Maßnahmen, beispielsweise kontinuierliche Mitarbeiterschulungen eingeleitet bzw. durchgeführt. Zusätzlich unterstützt die Einführung neuer bzw. die Überprüfung und Anpassung laufender Prozesse die frühzeitige Identifikation von Compliance-Risiken.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

c) Strategische Risiken

Es besteht das Risiko, dass die Green City Energy – Gruppe falsche strategische Entscheidungen fällt, strategische Entscheidungen schlecht implementiert oder nicht ausreichend anpassungsfähig ist angesichts von Veränderungen in der Unternehmensumwelt.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als hoch.

d) Währungsrisiken

Die Green City Energy – Gruppe hat in 2016 keine Geschäfte außerhalb der Eurozone getätigt.

e) Inflationsrisiken

Die aktuellen politischen Bemühungen zur Bekämpfung der Euro- bzw. Wirtschaftskrise könnten zu einer höheren Inflation im Euroraum führen. Dies könnte die Wirtschaftlichkeit neuer Projektvorhaben belasten. In den Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Projekte selbst wurde bzw. wird indes eine moderate Inflation modelliert, so dass dieser Effekt erst ab einer deutlich spürbaren Inflation eintreten würde.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, ebenso wie die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos.

f) Personelle Risiken

Der Erfolg der Green City Energy – Gruppe hängt in besonderem Maße von der Qualifikation und der kontinuierlichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter ab. Insbesondere hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte können kurzfristig nur schwer akquiriert werden. Eine unterstellte Fluktuation in dieser Mitarbeitergruppe stellt daher ein wesentliches Risiko dar. Zur Minimierung dieses Risikos hat die Muttergesellschaft Green City Energy AG bereits frühzeitig Programme zur Mitarbeiterentwicklung und -förderung eingeführt. Des Weiteren wurde in 2016 das Gesundheitsmanagement gestartet und Führungskräfte im Erkennen und der Prävention von Belastungen und im Führen von Mitarbeitergesprächen geschult. Darüber hinaus nutzt die Green City Energy – Gruppe monetäre und nicht monetäre Anreizsysteme, um Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Die Green City Energy Gruppe verzeichnete in 2016 eine Fluktuationsquote von 9,05 Prozent.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, ebenso wie die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos.

g) Risiken aus Haftungsverhältnissen und finanzwirtschaftlichen Risiken

Die finanziellen Risiken der Green City Energy – Gruppe umfassen insbesondere Bürgschaften, Patronats- und Rangrücktrittserklärungen gegenüber Beteiligungsgesellschaften und Dritten.

Es ist denkbar, dass weitere Patronats-, Rangrücktrittserklärungen, Garantien oder Bürgschaften abgeben werden, die eine Haftung der Gesellschaft auslösen können. Diese Haftungen können sich in jeweils erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Zudem bestehen Haftungsrisiken im Rahmen der Prospekthaftung.

Daneben bestehen Risiken aus Forderungsausfällen. Aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen und Investitionen ist die Green City Energy Gruppe im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit allgemeinen finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt, die aus der verminderten Werthaltigkeit von Finanzanlagen und Forderungen resultieren können.

Die Green City Energy Gruppe begegnet diesem Risiko durch ein internes Controlling und Risikomanagement.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als mittel ein, ebenso die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

h) Wettbewerbsrisiko

Die Gesellschaft ist einem intensiven Wettbewerb ausgesetzt. Es besteht das Risiko, dass sich die Green City Energy Gruppe im Wettbewerb mit anderen Anbietern nicht behaupten kann. Ein intensiver Wettbewerb kann auch zu höheren Kauf- und niedrigeren Verkaufspreisen führen.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

i) IT – Risiko

Von der Funktionsfähigkeit der eingesetzten Datenbanken und Softwaresysteme besteht eine hohe Abhängigkeit. Um dem Risiko von operativen Ausfällen entgegenzuwirken, werden sowohl die eigenen als auch die IT-Systeme der Dienstleister stets überwacht und optimiert.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

4. Zusammenfassende Risikobeurteilung

Aus Sicht des Vorstandes der Muttergesellschaft wurde nach Beurteilung aller identifizierten und bewerteten Risiken der Bestand der Unternehmensgruppe auch für das Geschäftsjahr 2017 gesichert. Der Vorstand geht davon aus, dass dies auch für 2018 erfolgt.

VI. CHANCEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG

Das Engagement im europäischen Ausland wird weiter verfolgt. Neben den Auslandsmärkten Frankreich und Italien haben wir zwischenzeitlich erste Kooperationsverträge im spanischen Solarmarkt abgeschlossen. Nach eingehenden Prüfungen können zukünftig auch weitere Märkte hinzukommen. Damit vertieft die Green City Energy – Gruppe die Verteilung der Geschäftstätigkeit in unterschiedliche regionale Märkte und Produkte und diversifiziert weiterhin die Risiken.

Im Rahmen des neuen EEG 2017 wurden Zubaugrenzen für den Ausbau der Windenergieanlagen an Land von 2.800 MW für die Jahre 2017 – 2019 und 2.900 MW ab dem Jahr 2020 festgelegt. Diese Grenze wird den Zubau in Deutschland beschränken und zeigt die Notwendigkeit der regionalen Diversifikation, wie ihn die Green City Energy – Gruppe verfolgt.

In unserer Unternehmensstrategie kommt dem Thema der Sektorenkopplung eine entscheidende Bedeutung zu. Unter dem Begriff Sektorenkopplung wird die Verknüpfung der bisher getrennten Energiemärkte Elektrizität, Wärme und Mobilität mittels der Leitenergie Strom verstanden. Um hier in Zukunft aktiv tätig sein zu können, hat sich die Green City Energy – Gruppe dazu entschlossen, in den Bereich des Vertriebs von Ökostrom an Endkunden einzusteigen. Mit dem Markteintritt der Green City Energy Bürgerstrom GmbH nach Erhalt der notwendigen behördlichen Genehmigungen wurde dazu in 2016 der Grundstein gelegt. Im Jahr 2017 konnten wir mit dem Einstieg in PV-Mieterstrom-Modelle einen wichtigen Schritt zur Energieautarkie von Kommunen tätigen, mit dem auch der Einstieg in die Wärmeversorgung von Quartieren und die Bereitstellung von Mobilitätskonzepten einhergeht. Die Planung und Errichtung der dazugehörigen Photovoltaikprojekte sowie deren Finanzierung werden dabei durch die Muttergesellschaft Green City Energy AG übernommen.

Mit diesem Schritt stellt die Green City Energy – Gruppe die Weichen, um ihr Kerngeschäft der Projektentwicklung, die Errichtung sowie den Erwerb von Erneuerbare-Energien-Anlagen, auch in Zukunft erfolgreich betreiben zu können. Perspektivisch wird so auch eine direkte Absatzmöglichkeit von erzeugtem Strom an eigene Kunden hergestellt. Dem direkten Vertrieb von erzeugtem Strom wird nach unserer Einschätzung auch bei der Realisierung von Erneuerbaren-Energien-Projekten eine immer stärker werdende Rolle zukommen.

Auch die Rahmenbedingungen in Frankreich und Italien werden von der Green City Energy – Gruppe stetig beobachtet, so dass Handlungsmaßnahmen schnellst möglich abgeleitet werden können. Auch hier kann aufgrund der in den letzten Jahren sehr stabilen Rahmenbedingungen für die Vergütung von Wasserkraftprojekten nachhaltig an Projektakquisitionen gearbeitet werden. In beiden Ländern ist zudem davon auszugehen, dass die Regularien sich nicht verändern werden.

Die Werthaltigkeit der Projektentwicklung im Heimatmarkt als auch in den Auslandsmärkten und die Stabilität für das künftige Geschäft sieht die Green City Energy – Gruppe damit als gegeben an.

VII. PROGNOSEBERICHT

1. Ausblick auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Erneuerbare-Energien-Branche

Für das Jahr 2017 prognostizierte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin im Jahresdurchschnitt einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 1,2 Prozent. Der geringe Leitzins und der niedrige Ölpreis werden weiterhin die binnenwirtschaftliche Dynamik vor allem im Bereich der Konsumausgaben und Investitionen im Wohnungsbau ankurbeln. Ein Anliegen der Bundesregierung ist es, in wichtigen wirtschaftlichen Feldern Entwicklungen zu unterstützen, die im Zeichen der Nachhaltigkeit stehen. Ein Ziel des neuen EEG 2017 besteht darin, den Anteil des aus Erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent zu steigern. Damit einhergehend werden in den kommenden Jahren nach Einschätzung führender Wirtschaftsforschungsunternehmen, wiedergegeben durch die Bundesregierung, ca. 18.000 neue Arbeitsplätze pro Jahr geschaffen.

2. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft

Für das Geschäftsjahr 2017 konnten steigende Umsatzerlöse in Höhe von rd. 25 Mio. EUR erzielt werden. Dies resultiert im Wesentlichen aus steigenden Stromerlösen durch den zunehmenden Bestand an Erzeugungskapazitäten sowie vermehrt geplante externe Projektverkäufe. Das Konzernergebnis wird sich verbessern, jedoch unverändert negativ sein. Der Umsatzsteigerung stehen Sachkosten (vor Abschreibungen) und Personalkosten gegenüber, die gegenüber dem Vorjahr stabil gehalten werden können. Wir gehen davon aus, dass wir heute eine Personalstruktur haben, die es uns ermöglicht, sowohl die beschriebenen Märkte als auch die strategische Organisationsentwicklung weiterhin wirtschaftlich nachhaltig zu gestalten.

Im aktuellen Geschäftsjahr 2017 hat die Green City Energy – Gruppe im Rahmen ihres Projektumsetzungsgeschäftes sechs Anlagen in Betrieb genommen, für acht Anlagen eine Genehmigung sowie die Einreichung von Genehmigungsanträgen noch in 2017 für vier Anlagen vorbereitet. Im Rahmen der Greenfield Projektakquise konnte die Green City Energy – Gruppe in 2017 17 neue WEA-Stellflächen akquirieren, die 2018/2019 ins Genehmigungsverfahren gehen sollen.

Im Rahmen der Emission der Bürgeraktie konnten wir unser Eigenkapital auf rd. 5 Mio. EUR erhöhen. Das Unternehmensfinanzierungskonzept, gestützt sowohl durch Banken, Genussrechts- und Anleihenkapital, Aktien als auch Privatdarlehen, wird als nachhaltig erachtet.

Für unsere wesentlichen Konzerneinheiten, Kraftwerkspark I bis III sowie die Biogasanlagengesellschaften waren in 2017 folgende Entwicklungen bzw. Ergebnisse, soweit diese zum Zeitpunkt der Berichterstellung bereits vorlagen, zu beobachten:

Die GCE Kraftwerkspark I GmbH wird für 2017 voraussichtlich ein leicht negatives Ergebnis erzielen. Zu einzelnen Beteiligungsgesellschaften derGCE Kraftwerkspark I GmbH ist folgendes anzumerken:

– Die Praterkraftwerk GmbH wird voraussichtlich für das Jahr 2017 ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen.

– Die beiden Photovoltaik (PV)-Gesellschaften Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Bollberg KG und die Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark 2011 KG werden in 2017 ausgeglichene Ergebnisse erzielen.

– Für die Biogas Thiendorf GmbH & Co. KG wird durch die in den Vorjahren eingeleiteten Maßnahmen im Bereich des Managements und der Betriebsführung vor Ort eine Verbesserung, jedoch unverändert ein negatives Ergebnis, erwartet. Die Gesellschaft wurde Anfang 2018 an einen externen Investor veräußert.

Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG wird für das Jahr 2017 voraussichtlich ein ähnliches Ergebnis wie im Vorjahr erzielen, da die Gesellschaft nach Abschluss der Emission der Namens- und Inhaberschuldverschreibungen von 50 Mio. EUR Anfang 2016, in den laufenden Geschäftsbetrieb übergegangen ist. Es wird unverändert ein negativen Ergebnis vorliegen. Zu einzelnen Beteiligungsgesellschaften derGreen City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG ist folgendes anzumerken:

– Die Green City Energy Windpark Altertheim GmbH & Co. KG wird für das Jahr 2017 plangemäß ein negatives Ergebnis erwirtschaften, was auf die ganzjährige Abschreibung des Windparks zurückzuführen ist.

– Die Green City Energy Windpark Ravenstein GmbH & Co. KG wird für das Jahr 2017 plangemäß ein negatives Ergebnis erwirtschaften, was auf die ganzjährige Abschreibung des Windparks zurückzuführen ist.

– Die Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH wird für das Jahr 2017 ein von der Planung abweichendes höheres negatives Ergebnis erwirtschaften, was auf die erstmalige ganzjährige Abschreibung des Windparks sowie auf Leistungsreduzierung der Anlagen durch Schallthematiken zurückzuführen ist.

– Die Arkolia Solar Park 3 SAS wird für das Geschäftsjahr 2017 weiterhin, bedingt durch die ganzjährige Abschreibung, ein negatives Ergebnis erzielen.

– Die EN Vallesina s.r.l. wird aufgrund wetterbedingter Einflüsse ein negatives Ergebnis erzielen.

– Die Energetica s.r.l. wird das Geschäftsjahr 2017 voraussichtlich mit einem negativen Ergebnis schließen.

– Der Bau der Wasserkraftanlage der GCE Villarfocchiardo s.r.l. konnte fertiggestellt werden. Die Inbetriebnahme der Anlage konnte Ende 2017 erfolgen.

Die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG emittiert seit April 2016 nachrangige Inhaberschuldverschreibungen in einem geplanten Gesamtvolumen von bis zu 70 Mio. EUR. Hieraus wird die Gesellschaft geplante Anlaufkosten und ein auf dem Niveau des Vorjahres liegendes negatives Ergebnis für 2017 erwirtschaften.

– Die Green City Energy Windpark Bürgerwald GmbH & Co. KG hat die vier Windenergieanlagen im März 2017 in Betrieb genommen. Das Jahr 2017 wird mit einem negativen Ergebnis schließen.

– Die Green City Energy Windpark Gischberg GmbH & Co. KG hat die vier Windenergieanlagen im April 2017 in Betrieb genommen. Das Jahr 2017 wird mit einem negativen Ergebnis schließen.

– Die Green City Energy Windpark Sindersdorf GmbH & Co. KG wird im Jahr 2017 plangemäß ein negatives Ergebnis erwirtschaften, was auf die ganzjährige Abschreibung des Windparks zurückzuführen ist.

– Für die vier italienischen Gesellschaften Frison s.r.l, Idroelettrica San Giovannis.r.l. und Rite Alto s.r.l. sowie die Hydrocad s.r.l., die Mitte 2017 erworben wurde, wird aufgrund wetterbedingter Einflüsse ein negatives Ergebnis erwartet.

– Die Mecobox 1 SARL wird im Geschäftsjahr 2017, bedingt durch die ganzjährige Abschreibung, ein leicht negatives Ergebnis erzielen.

Die Green City Energy Solarimpuls I GmbH & Co. KG emittiert seit November 2017 nachrangige Inhaberschuldverschreibungen in einem geplanten Gesamtvolumen von bis zu 50 Mio. EUR. Hieraus wird die Gesellschaft geplante Anlaufkosten und ein negatives Ergebnis für 2017 erwirtschaften.

Bei der Biogasanlagen Schönsee Verwaltungs GmbH & Co. Schönsee KG und der Bioenergie Süd GmbH & Co. Hohenau KG wird eine nachhaltige Verbesserung der Ertragssituation durch zusätzliche Erlöse, insbesondere aus Wärmenutzung und Separation angestrebt. Darüber hinaus wurden bei den Planungen für die beiden Biogasanlagen Kosteneinsparungen beim Eigenstrombedarf sowie beim Substrat durch den infolge des Umbaus der Fermenterheizungen höheren Temperaturniveaus im Fermenter berücksichtigt. Ebenso wird bei beiden Anlagen, prioritär zunächst bei der Biogasanlage Hohenau, die Flexibilisierung der Anlage geprüft. Durch die Vereinnahmung der Flexibilitätsprämie und den dadurch möglichen Weiterbetrieb über die EEG-Laufzeit hinaus, soll eine signifikante Verbesserung der Wirtschaftlichkeit erzielt werden. Beide Gesellschaften werden für 2017 ein verbessertes, jedoch unverändert ein negatives Ergebnis, erzielen.

Zusammengefasst wird für das Geschäftsjahr 2017 weiterhin ein negatives Konzernergebnis erzielt.

Die Verlustsituation des Konzerns ist im Wesentlichen der Tatsache geschuldet, dass sogenannte Zwischengewinne zwischen Konzerngesellschaften eliminiert werden müssen. Darüber hinaus werden auf Ebene wesentlicher Konzerngesellschaften Verluste erzielt werden. Im Wesentlichen bedingt durch die Konsolidierung der beiden Gesellschaften Kraftwerkspark II und Kraftwerkspark III wird es im Konzern durch planmäßige Anlaufverluste dieser Gesellschaften sowie durch Zwischengewinneliminierungen zu negativen Auswirkungen auf das Konzernergebnis mit entsprechender Reduzierung des Konzerneigenkapitals kommen. Vor diesem Hintergrund wird der Stärkung der Eigenkapitalsituation der Muttergesellschaft Green City Energy AG nebst möglichen strukturellen Änderungen im Konsolidierungskreis und der Verbesserung der Ertragssituation eine hohe Bedeutung beigemessen.

Der Bereich des Emissionsgeschäftes entwickelt sich nach wie vor positiv. Im Jahr 2017 konnte die Green City Energy-Gruppe ein Volumen von rd. 20 Mio. Euro erzielen. Dies umfasst die geplanten Emissionen auf Ebene des Kraftwerkparks III, die Bürgeraktie der Green City Energy AG und die Emission der neuen Anleihe Solarimpuls für Investitionen in Solarprojekte sowie Private Placements.

Im Bereich langfristig orientierter institutioneller Investoren wurden der Muttergesellschaft GCE AG in 2017 über eine Voraberklärung 20 Mio. EUR als Investitionssumme in Aussicht gestellt. Die Freigabe wird derzeit in einem internen Gremium des potentiellen Investors diskutiert. Bei der Kooperation mit institutionellen Investoren werden wir dem seitens unseres Hauptaktionärs Green City e.V. vorgegebenen Handlungsauftrag Folge leisten und Investoren nach strengen Regeln auswählen.

Für 2018 wird vor allem über die Ende 2017 aufgelegte Solarimpuls-Anleihe eine weitere Steigerung des Emissionsgeschäftes angestrebt. Dazu ist ein deutlicher Ausbau der Geschäftsbeziehungen mit institutionellen Investoren geplant. In der Projektentwicklung- und -umsetzung wird derzeit mit der Gründung einer Gesellschaft in Spanien ein neuer, vor allem im Photovoltaikbereich aussichtsreicher Markt erschlossen.

VIII. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Es wurden im Geschäftsjahr 2016 keine wesentlichen Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung durchgeführt.

 

München, den 6. Februar 2018

Jens Mühlhaus, Vorstand

Frank Wolf, Vorstand

Andrea Wozniak, Vorstand

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Erklärung der Geschäftsführung gem. § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG i.V.m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. 289 Abs. 1 Satz 5 HGB.

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungs-grundsätzen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 ein den tatsächlichen Verhält-nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Green City Energy AG, München, vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf ein-schließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

München, den 6. Februar 2018

Green City Energy AG

Frank Wolf, Vorstand

Jens Mühlhaus, Vorstand

Andrea Wozniak, Vorstand

Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2016

2016
TEUR
2015
TEUR
1. + Jahresergebnis (einschließlich Ergebnisanteilen von Minderheitsgesellschaftern) vor außerordentlichen Posten -9.120 -10.355
2. + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 5.063 3.047
3. Ergebnis aus der at-Equity Bewertung 42 0
4. + / – Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 281 -917
5. – / + Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 234 107
6. – / + Gewinn/Verlust im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit -1.654 0
7. – / + Zunahme/Abnahme der
Vorräte -897 -396
kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -4.452 5.524
kurzfristigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht -8 171
übrigen kurzfristigen Aktiva -6.186 -1.135
8. – / + Zunahme/Abnahme der langfristigen Vermögensgegenstände
und Rechnungsabgrenzungsposten -1.792 -4.624
9. + / – Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen 207 -223
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 155 -1.023
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht -47 -237
erhaltenen Anzahlungen 100 -218
übrigen kurzfristigen Passiva 95 269
10. + / – Zunahme/Abnahme der langfristigen Rückstellungen 127 0
11. + / – Zinsaufwendungen/Zinserträge (inkl. Anleihen – und Genussrechtsvergütungen) 5.628 3.316
12. +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag -555 -977
13. -/+ Ertragsteuerzahlungen -1 191
14. = Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -12.782 -7.480
15. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens 21 63
16. – Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -44.236 -26.035
17. – Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -113 -44
18. + Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen 21 0
19. – Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen -645 -4.200
20. + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 3.349 0
21. – Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis -4.086 0
22. + Einzahlungen aus erhaltenen Zinsen 1.057 609
23. = Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -44.633 -29.607
24. – Veräußerung / Erwerb eigener Anteile 83 -103
25. + Einzahlungen der Gesellschafter/Aktionäre 4.042 18
26. +/- Einzahlungen / Auszahlungen aus Genussrechtskapital 0 -4.350
27. – Entnahme aus dem Genussrechtskapital 0 -88
28. + Einzahlungen aus Anleihen 27.797 45.329
29. + / – Veränderung der Bankverbindlichkeiten sowie langfristiger sonstiger Darlehen 28.150 25.626
30. – Gezahlte Zinsen (inkl. Anleihen – und Genussrechtsvergütungen) -6.848 -5.177
31. = Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 53.224 61.255
32. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands -4.191 24.168
33. + / – konsolidierungskreisbedingte Änderungen 1.482 -14.684
34. + / – konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelbestands 1.055 983
35. + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 6.887 -3.580
36. = Finanzmittelbestand am Ende der Periode 5.233 6.887
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands 2016
TEUR
2015
TEUR
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 7.409 9.372
nachrichtlich: davon als Sicherheit verpfändet (-853) (-1.077)
Kontokorrentverbindlichkeiten -2.175 -2.485
Finanzmittelbestand am 31. Dezember 5.233 6.887

Zu bestehenden Verfügungsbeschränkungen wird auf die Angaben im Anhang verwiesen

Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2016

Das Eigenkapital der Muttergesellschaft und das Konzerneigenkapital haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

gezeichnetes Kapital
Grundkapital
geleistete Einlagen
Kapitalerhöhung
Grundkapital
Genussrechts-
kapital
Kapital-
rücklage
TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand am 01.01.2015 251 3.611
Kapitalerhöhung 18
Erwerb eigener Anteile -103
Erhöhung Genussrechtskapital 20
Einstellung in die gesetzliche Rücklage
Entnahmen aus Kapitalrücklagen
Verlustanteil GR-Inhaber nach Anwachsung
Bildung Posten passiver Unterschiedsbetrag
planmäßige Auflösung passiver Unterschiedsbetrag
Änderungen des Konsolidierungskreises
Konzernjahresergebnis
Stand am 31.12.2015/01.01.2016 166 3.631
Kapitalerhöhung 107
Zur Durchführung der beschlossenen
Kapitalerhöhung geleistete Einlagen
617
Ausgabe neuer Anteile 83 3.318
Erhöhung Genussrechtskapital
Gewinnanteil GR-Inhaber
Einstellung in die gesetzliche Rücklage
Entnahme aus Bilanzgewinn 281
Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 259
Umgliederung Genussrechtskapital -3.631
Abgrenzung Posten passiver Unterschiedsbetrag
planmäßige Auflösung passiver Unterschiedsbetrag
Änderungen des Konsolidierungskreises
Konzernjahresergebnis
Stand am 31.12.2016 896 617 3.318
gesetzliche Rücklage andere
Gewinn-
rücklagen
Bilanz-
verlust
Eigenkapital
Mutter-
gesellschaft
TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand am 01.01.2015 14 259 -9.843 -5.708
Kapitalerhöhung 18
Erwerb eigener Anteile -103
Erhöhung Genussrechtskapital 20
Einstellung in die gesetzliche Rücklage 8 -8
Entnahmen aus Kapitalrücklagen
Verlustanteil GR-Inhaber nach Anwachsung 89 89
Bildung Posten passiver Unterschiedsbetrag
planmäßige Auflösung passiver Unterschiedsbetrag
Änderungen des Konsolidierungskreises 840 840
Konzernjahresergebnis -10.355 -10.355
Stand am 31.12.2015/01.01.2016 22 259 -19.277 -15.199
Kapitalerhöhung 107
Zur Durchführung der beschlossenen
Kapitalerhöhung geleistete Einlagen
617
Ausgabe neuer Anteile 3.401
Erhöhung Genussrechtskapital
Gewinnanteil GR-Inhaber
Einstellung in die gesetzliche Rücklage
Entnahme aus Bilanzgewinn -281
Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen -259
Umgliederung Genussrechtskapital -3.631
Abgrenzung Posten passiver Unterschiedsbetrag
planmäßige Auflösung passiver Unterschiedsbetrag
Änderungen des Konsolidierungskreises -1.596 -1.596
Konzernjahresergebnis -9.120 -9.120
Stand am 31.12.2016 22 -30.274 -25.421
Genussrechts-
kapital von
Tochter-
unternehmen
Anteile anderer Gesellschafter Passiver
Unterschieds-
betrag
Konzern-
eigenkapital
TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand am 01.01.2015 9.658 -52 3.898
Kapitalerhöhung 18
Erwerb eigener Anteile -103
Erhöhung Genussrechtskapital 38 58
Einstellung in die gesetzliche Rücklage
Entnahmen aus Kapitalrücklagen
Verlustanteil GR-Inhaber nach Anwachsung -1.581 -1.492
Bildung Posten passiver Unterschiedsbetrag 858 858
planmäßige Auflösung passiver Unterschiedsbetrag -20 -20
Änderungen des Konsolidierungskreises 22 862
Konzernjahresergebnis -61 -10.416
Stand am 31.12.2015/01.01.2016 8.115 -91 838 -6.337
Kapitalerhöhung 107
Zur Durchführung der beschlossenen
Kapitalerhöhung geleistete Einlagen
617
Ausgabe neuer Anteile 3.401
Erhöhung Genussrechtskapital 38 38
Gewinnanteil GR-Inhaber 1.581 1.581
Einstellung in die gesetzliche Rücklage
Entnahme aus Bilanzgewinn
Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen
Umgliederung Genussrechtskapital -3.631
Abgrenzung Posten passiver Unterschiedsbetrag -540 -540
planmäßige Auflösung passiver Unterschiedsbetrag -3 -3
Änderungen des Konsolidierungskreises -1.596
Konzernjahresergebnis -370 -9.490
Stand am 31.12.2016 9.734 -461 295 -15.853

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der Green City Energy AG, München, aufgestellten Konzernabschluss -bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung Eigenkapitalspiegel- und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Nachtragsbericht des Anhangs sowie im Lagebericht zur Ertragslage der Gesellschaft hin. Die Gesellschaft hat unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Forderung gegen die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG, ein konzernnahes, nicht in den Konzernabschluss einbezogenes Gruppenunternehmen, in Höhe von brutto EUR 5.950.000,00 bzw. in den Umsatzerlösen von netto EUR 5.000.000,00 bilanziert. Gegenstand des zugrunde liegenden Umsatzgeschäftes sind Vermögenswerte, für die derzeit nicht zweifelsfrei feststeht, ob die Gesellschaft abschließend vollumfänglich darüber verfügen kann. Das zugrunde liegende Beschaffungsgeschäft der Gesellschaft wurde in Form eines multilateralen Vertrages mit einer italienischen Gesellschaft (Verkäuferin) sowie deren Tochtergesellschaften in Form von Zweckgesellschaften (SPVs) geschlossen. Im Mai 2017 hat die italienische Muttergesellschaft die Einleitung eines Vergleichsverfahrens mit Eigenverwaltung nach italienischem Recht beantragt. Über den Antrag hat das zuständige Gericht bis heute nicht entschieden. Die Annahme, dass ein alternativ möglicher Übertrag der Vermögenswerte durch die SPVs erfolgen könnte, wie dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 zugrunde gelegt, trifft nur bei der Konstellation zu, in der ein Insolvenzverfahren auf Ebene der Muttergesellschaft ohne Auswirkungen auf die SPVs bleibt. Solange verbleibt die Restunsicherheit, dass sich auch ein Insolvenzverfahren anschließen und dass dieses Insolvenzverfahren die SPVs infizieren kann. In diesem Falle würden der finale Bestand des Verkaufsgeschäftes und der Bestand sowie die Höhe der Forderung von der Entscheidung eines Insolvenzverwalters abhängen. Derzeit bestehen jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass es zu einer Insolvenz der Muttergesellschaft kommt, diese Insolvenz Ausstrahlungswirkungen auf die SPVs haben und bei diesen eine Anschlussinsolvenz auslösen könnte.“

 

München, den 6. Februar 2018

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
vormals Baker Tilly Roelfs AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Gröning, Wirtschaftsprüfer

Paucksch, Wirtschaftsprüferin

Leave A Comment