Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien

Published On: Dienstag, 12.03.2024By Tags:

Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien

Frankfurt am Main

Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden unsere Kommanditaktionäre zu der

außerordentlichen Hauptversammlung

der Deutsche Immobilien Chancen AG & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien

ein, die

am 18. April 2024, 10:00 Uhr,

am Sitz der Gesellschaft

in Neue Mainzer Straße 32-36, 60311 Frankfurt am Main,

stattfindet.

Die außerordentliche Hauptversammlung wird einberufen, da eine Aktionärin Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die am 31. August 2023 unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 und 5 bis 7 gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung erhoben hat.

Vor diesem Hintergrund sollen vorsorglich die von der Hauptversammlung am 31. August 2023 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 und 5 bis 7 gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt werden, um bereits vor Abschluss des möglicherweise länger andauernden gerichtlichen Verfahrens Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des Jahresabschlusses nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr sowie Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 Satz 1 AktG betreffend den am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschluss der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 1 von der Hauptversammlung gefasste Beschluss mit dem Inhalt:

„den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 in der vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn von EUR 3.028.217,44 ausweist, festzustellen“

wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.

2.

Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 Satz 1 i.V.m. § 254 Absatz 2 Satz 1 AktG betreffend den am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschluss der Hauptversammlung zur Verwendung des Bilanzgewinns

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 2 von der Hauptversammlung gefasste Beschluss mit dem Inhalt:

„den zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 3.028.217,44 auf neue Rechnung vorzutragen“

wird gemäß § 244 Satz 1 in Verbindung mit § 254 Absatz 2 Satz 1 AktG bestätigt.

3.

Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 Satz 1 AktG betreffend den am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 3 gefassten Beschluss der Hauptversammlung zur Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 3 von der Hauptversammlung gefasste Beschluss mit dem Inhalt:

„Der persönlich haftenden Gesellschafterin wird für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr Entlastung erteilt.“

wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.

4.

Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 Satz 1 AktG betreffend den am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschluss der Hauptversammlung zur Festlegung der Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 5 von der Hauptversammlung gefasste Beschluss mit dem Inhalt:

„für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates mit EUR 20.000,–, die Tätigkeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit EUR 40.000,– und die Tätigkeit des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit EUR 30.000,– jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit sie anfällt, zu vergüten“

wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.

5.

Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 Satz 1 i.V.m. § 251 Absatz 1 Satz 3 AktG betreffend den am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss der Hauptversammlung zu den Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 6 von der Hauptversammlung gefasste Beschluss mit dem Inhalt:

„folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen

1.

Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner der Rechtsanwaltssozietät Weil, Gotshal & Manges LLP, Glattbach

2.

Herr Thomas Hartl, Managing Director bei Morgan Stanley, London

3.

Herr Johannes von Hebel, Vorsitzender des Vorstands der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach, Künzelsau

4.

Herr Roland Oppermann, Mitglied des Vorstands der SV Sparkassen Versicherung Holding AG, Stuttgart

5.

Herr Dr. Daniel Schütze, Rechtsanwalt, Diplom-Volkswirt und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Böttcher, Bruch, Schütze, Frankfurt am Main

Die Wahl erfolgt jeweils für eine Amtszeit von der Beendigung der Hauptversammlung am 31. August 2023 an bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.“

wird gemäß § 244 Satz 1 in Verbindung mit § 251 Absatz 1 Satz 3 AktG bestätigt.

6.

Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 Satz 1 AktG betreffend den am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschluss der Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 7 von der Hauptversammlung gefasste Beschluss mit dem Inhalt:

„Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft“, Äußere Sulzbacher Straße 100, 90491 Nürnberg, wird zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr gewählt.“

wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.

Ausliegende Unterlagen

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft Neue Mainzer Straße 32 – 36, 60311 Frankfurt am Main, können ab dem Datum der Einberufung der Hauptversammlung folgende Unterlagen eingesehen werden:

1.

Der Jahresabschluss nebst Lagebericht und der Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr;

2.

der Bericht des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.

Adresse für die Übersendung eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Etwaige Anträge oder Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sind ausschließlich zu richten an:

Deutsche Immobilen Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Neue Mainzer Straße 32 – 36
60311 Frankfurt am Main
Fax: (069) 9450709-9998
E-Mail: info@dic-kgaa.de

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.

 

Frankfurt am Main, im März 2024


Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien

Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG
(persönlich haftende Gesellschafterin)

– Der Vorstand –

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