Gespräch mit Dr. Thomas Pforr von der Kanzlei Dr. Pforr aus Bad Salzungen

Dr. Thomas Pforr vertritt bereits heute einige hundert Anleger der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft, LombardClassic2 und LombardClassic3. Auch ihm waren eigentlich bis in dieser Woche defacto „die Hände gebunden“ was mögliche Szenarien im Sinne der Anleger genannter Gesellschaften anbetrifft, denn die Auskunftsfreudigkeit der Geschäftsführung der einzelnen Gesellschaften war nicht besonders hoch. Nachdem wir nun das Ergebnis der Neubewertung der Pfänder kennen, so Dr. Thomas Pforr, kann man natürlich auch vermuten warum. Den verantwortlichen Herren muss klar gewesen sein, was nun auf sie zukommt, und Dr. Pforr ist sich ganz sicher „das den Herren die Situation in der sich die Gesellschaften befanden absolut bewusst war, auch ohne diese neue Pfandbewertung“, steht für Dr. Pforr außerhalb jeden Zweifels. Wer das Geschäft jeden Tag seit Jahren betreibt weiß sicherlich was dann in seinem Geschäft los ist. Dr. Pfirr hat nun angekündigt entsprechende Maßnahmen zu ergreifen für seine Mandanten um so viel als möglich des investierten Kapitals seiner Mandanten zurückzuholen. Auch die Idee dort einen Wirtschaftsdetektiv einzusetzen kann der Meinung von Dr. Pforr nach „durchaus Zielführend sein“, denn wenn man der Spur des Geldes folgt sollte da der eine oder andere Euro sicherlich rückholbar sein. Nur das kann im Sinne der Anleger der genannten Gesellschaften sein. Dr. Pforr setzt hier auch stark auf die Inanspruchnahme der Vermögensschadenhaftpflichten der Vermittler, denn diese sollte hier greifen, wenn man dem Berater einen Beratungsfehler nachweisen kann, wobei das natürlich nicht immer der Fall sein wird. Es gibt sicherlich auch viele Vermittler die mit Hinweis auf ein mögliches Totalverlustrisiko ausdrücklich hingewiesen haben. Wir stehen erst am Anfang des Gesamten „Hamburger-Pfandhausskandals“ so Dr. Thomas Pforr, udnwerden sicherlich noch so manche Überraschung dann erleben.

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