Der Versuch der US-Regierung unter Präsident Donald Trump, umfassenden Zugriff auf Wählerlisten der Bundesstaaten zu erhalten, stößt vor Gericht auf massiven Widerstand. Nach den bislang vorliegenden Entscheidungen haben Bundesgerichte die Forderungen des Justizministeriums nach ungekürzten Wählerdaten einhellig zurückgewiesen.
Im Zentrum des Streits steht die Frage, ob die Bundesregierung auf personenbezogene Daten aus den Wählerregistern der Bundesstaaten zugreifen darf. Das Justizministerium verlangt unter anderem Namen, Adressen, Geburtsdaten sowie Führerschein- und Sozialversicherungsnummern. Bundesstaatliche Wahlbehörden warnen dagegen vor einem weitreichenden Eingriff in den Datenschutz und sprechen von der Gefahr eines zentralen Überwachungsinstruments.
Die Auseinandersetzung geht auf eine Verfügung Trumps aus dem März 2025 zurück. Darin wies der Präsident das Justizministerium an, stärker gegen eine angebliche Stimmabgabe durch Nichtstaatsbürger vorzugehen. Die Regierung argumentiert, saubere und aktuelle Wählerlisten seien Voraussetzung für sichere und faire Wahlen.
Viele Bundesstaaten widersprechen jedoch. Sie betonen, dass die Durchführung von Wahlen nach der US-Verfassung in erster Linie Aufgabe der Bundesstaaten ist. Auch Gerichte folgten bislang dieser Linie. Mehrere Richter stellten fest, dass das Justizministerium keine ausreichende Rechtsgrundlage habe, um die Herausgabe sensibler personenbezogener Wählerdaten in diesem Umfang zu verlangen.
Bemerkenswert ist, dass sich nicht nur demokratisch geführte Staaten gegen die Forderungen wehren. Auch republikanische Amtsträger in Staaten wie Idaho, Kentucky, Utah und West Virginia stellten sich gegen das Vorgehen der eigenen Parteiregierung in Washington. Sie unterstützen zwar grundsätzlich das Ziel, nur wahlberechtigte US-Bürger wählen zu lassen, sehen aber in der verlangten Datenübermittlung einen Verstoß gegen Datenschutzgesetze und föderale Zuständigkeiten.
In Idaho etwa erklärten Vertreter des Bundesstaates, man unterstütze das Ziel sicherer Wahlen, könne aber personenbezogene Daten nicht ohne klare rechtliche Verpflichtung an Washington herausgeben. Aus Kentucky kam die Warnung, eine selten genutzte Vorschrift des Bürgerrechtsgesetzes von 1960 dürfe nicht zu einem umfassenden Instrument der Überwachung gemacht werden.
Das Justizministerium hält dennoch an seiner Linie fest. Harmeet Dhillon, Leiterin der Bürgerrechtsabteilung im Ministerium, erklärte, man werde die Verfahren weiterführen und notfalls in die Berufung gehen. Aus Sicht der Regierung sind die Maßnahmen notwendig, um Wahlbetrug zu verhindern und nicht wahlberechtigte Personen aus den Registern zu entfernen.
Kritiker verweisen dagegen darauf, dass es für massenhafte Stimmabgabe durch Nichtstaatsbürger keine belastbaren Hinweise gebe. Wahlrechtsexperten und mehrere Bundesstaaten führen an, dass entsprechende Fälle selten seien und bereits durch bestehende Kontrollen entdeckt würden. In Utah etwa wurden bei einer Prüfung 27 Nichtstaatsbürger aus mehr als zwei Millionen registrierten Wählern entfernt. In Idaho wurden nach einer Überprüfung von 1,1 Millionen registrierten Wählern 34 Fälle zur möglichen Strafverfolgung weitergeleitet; keiner dieser Fälle betraf laut Behörden eine Stimmabgabe bei den damaligen Vorwahlen oder Hauptwahlen.
Die Verfahren haben auch wegen des Wahlkalenders besondere Dringlichkeit. Vor den Kongresszwischenwahlen im November greift eine gesetzliche Frist, nach der umfassende Bereinigungen von Wählerlisten innerhalb von 90 Tagen vor einer Wahl grundsätzlich untersagt sind. Mehrere Berufungsgerichte haben deshalb eine beschleunigte Prüfung zugesagt.
Der Streit zeigt eine grundlegende Spannung im amerikanischen Wahlsystem: Die Bundesregierung beansprucht mehr Kontrolle über Wahlregister, während Bundesstaaten ihre Zuständigkeit und die Privatsphäre ihrer Wähler verteidigen. Dass selbst republikanische Wahlbehörden die Forderungen aus Washington zurückweisen, macht die juristische und politische Lage für die Trump-Regierung besonders schwierig.
Bislang jedenfalls ist die Bilanz eindeutig: Die Gerichte sehen die Verantwortung für Wählerlisten bei den Bundesstaaten – nicht beim Justizministerium in Washingto
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