Der wohl hartnäckigste Ohrwurm Amerikas bekommt juristischen Gegenwind: Ein Gericht in Kalifornien hat entschieden, dass die Werbung der Organisation Kars4Kids irreführend ist. Der Grund: Die bekannte Autospenden-Kampagne verschweige ihre enge Verbindung zu einer orthodox-jüdischen Organisation.
Im Mittelpunkt steht der berühmte Jingle „1-877-Kars4Kids“, der seit Jahren im Radio und Fernsehen läuft und vielen Amerikanern vermutlich häufiger im Kopf hängt als die eigene Telefonnummer.
Ausgelöst wurde der Fall durch einen Rentner aus Kalifornien, der sein altes Auto an Kars4Kids spendete. Nach eigenen Angaben ging er davon aus, damit benachteiligten Kindern in seiner Region zu helfen. Erst später erfuhr er laut Gerichtsunterlagen, dass ein Großteil der Gelder an die Organisation Oorah fließt, die orthodox-jüdische Bildungs- und Freizeitprogramme unterstützt.
Dazu gehören unter anderem religiöse Jugendprogramme, Israel-Reisen und sogar Partnervermittlungsangebote für junge jüdische Erwachsene.
Die Richterin kam zu dem Schluss, dass die Werbung in ihrer bisherigen Form „falsch und irreführend“ sei. Besonders kritisch sah das Gericht, dass die religiöse Ausrichtung der Organisation in den Werbespots überhaupt nicht erwähnt wird.
Kars4Kids darf den Spot in Kalifornien deshalb künftig nicht mehr in der bisherigen Form verwenden. Zusätzlich wurde der Kläger mit 250 Dollar entschädigt — dem geschätzten Wert seines alten Volvos.
Brisant ist auch ein Blick auf die Finanzen der Organisation. Laut Recherchen des USA TODAY-Netzwerks flossen in den vergangenen Jahren enorme Summen in Werbung — teilweise mehr Geld als in eigentliche Hilfsprogramme.
Seit 2008 sammelte Kars4Kids demnach mehr als 1,6 Millionen Fahrzeuge ein. Ein erheblicher Teil der Einnahmen soll an Schwesterorganisationen weitergeleitet worden sein.
Neben dem aktuellen Urteil laufen weitere Verfahren gegen Kars4Kids. Kritiker werfen der Organisation seit Jahren vor, Spender nicht ausreichend darüber zu informieren, wofür die Gelder tatsächlich verwendet werden.
Die Organisation selbst äußerte sich zunächst nicht ausführlich zu dem Urteil.
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