Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow über das Angebot von Global Novum Gold
Frage: Herr Iwanow, ein Unternehmen namens Global Novum Gold bietet Anlegern Beteiligungen in Form von Genussrechten an – mit jährlicher Dividende und Beteiligung am Unternehmensgewinn. Klingt auf den ersten Blick attraktiv. Was sagen Sie dazu?
Michael Iwanow: Solche Angebote klingen oft verlockend – gerade weil sie mit Gold, einem vermeintlich „sicheren“ Anlagegut, verbunden sind. Aber man muss hier ganz genau hinschauen. Genussrechte sind hochriskante Beteiligungen, bei denen Anleger keinen Schutz wie bei Aktien oder Anleihen genießen. Es handelt sich hier nicht um einen Sachwert wie physisches Gold, sondern um eine unternehmerische Beteiligung mit Verlustbeteiligung.
Frage: Es heißt, die Beteiligung sei „renditeorientiert“ und verspreche eine Grunddividende von 4,75 % plus Bonus. Was bedeutet das für Anleger?
Iwanow: Es handelt sich hierbei nicht um eine garantierte Rendite. Alle Zahlungen hängen davon ab, ob das Unternehmen überhaupt Gewinne macht. Und weil Genussrechtsinhaber am Verlust beteiligt sind, kann im schlimmsten Fall auch der Totalverlust des eingesetzten Kapitals eintreten. Das wird im Kleingedruckten übrigens auch korrekt eingeräumt – aber viele Anleger überlesen das.
Frage: Das Angebot beruft sich auf eine Bereichsausnahme nach § 2 Vermögensanlagengesetz und kommt ohne Verkaufsprospekt aus. Ist das zulässig?
Iwanow: Juristisch ja – aber aus Anlegersicht sehr problematisch. Die Bereichsausnahme bedeutet, dass das Unternehmen weniger gesetzliche Informationspflichten hat, insbesondere keinen Prospekt mit geprüften Zahlen, Geschäftsmodell oder Risikoanalyse vorlegen muss. Für Anleger bedeutet das: Sie investieren im Blindflug.
Frage: Es gibt auch keinen Handelsplatz für diese Genussrechte. Was heißt das konkret?
Iwanow: Anleger kommen nur sehr schwer oder gar nicht mehr an ihr Geld, wenn sie vor Ablauf der fünf Jahre aussteigen möchten. Zudem ist die Kündigungsfrist mit zwei Jahren zum Geschäftsjahresende extrem lang. Wer also raus will, muss das unter Umständen bis zu 35 Monate im Voraus ankündigen – das ist aus heutiger Sicht völlig intransparent und anlegerunfreundlich.
Frage: Wie bewerten Sie den „limitierten Investorenkreis“ von 20 Personen und die Mindestbeteiligung ab 10.000 Euro?
Iwanow: Die Beschränkung auf 20 Anleger ist typisch für Anbieter, die eine Prospektpflicht umgehen wollen. Das ändert aber nichts daran, dass Anleger bei einem Scheitern des Projekts praktisch ohne Schutz dastehen. Wer 10.000 Euro oder mehr investiert, muss wissen: Das ist kein Goldkauf, sondern eine Wette auf den wirtschaftlichen Erfolg eines kleinen Unternehmens – ohne echte Kontrolle, ohne Mitspracherecht.
Frage: Was raten Sie Anlegern, die über eine Beteiligung bei Global Novum Gold nachdenken?
Iwanow: Ich rate zu äußerster Vorsicht. Lassen Sie sich unabhängig beraten, schauen Sie genau hin, und stellen Sie sich eine einfache Frage: Wären Sie bereit, das Geld komplett zu verlieren? Wenn nicht, sollten Sie von solchen Beteiligungen die Finger lassen. Gold als Vermögensschutz kauft man physisch – nicht als stille Beteiligung an einem unbekannten Unternehmen mit Sitz in Dubai.
Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Iwanow.
Iwanow: Sehr gerne – und ich hoffe, dass Anleger sich kritisch mit solchen Angeboten auseinandersetzen, bevor es zu spät ist.
Hinweis:
Genussrechte sind unternehmerische Beteiligungen mit Totalverlustrisiko. Sie unterliegen nicht dem Einlagensicherungssystem und sind nicht reguliert wie Bankprodukte. Anleger sollten sich umfassend informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.
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