Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow über das Beteiligungsmodell der TF’ Consulting & Rentals UG – und ähnliche Offerten
Frage: Herr Iwanow, uns liegt ein Angebot der TF’ Consulting & Rentals UG vor, das Anlegern Genussrechtsbeteiligungen mit 4,75 % Rendite verspricht. Klingt nach einer attraktiven Geldanlage. Wie sehen Sie das als Jurist?
Michael Iwanow: Solche Angebote klingen auf dem Papier oft seriös, doch aus anlegerrechtlicher Sicht sehe ich viele rote Warnlampen. Die Beteiligung ist als sogenanntes „stilles Gesellschaftskapital“ ausgestaltet – also als Genussrecht. Das bedeutet: Keine feste Verzinsung, kein Mitspracherecht, und volles Risiko – bis hin zum Totalverlust.
Frage: Das Unternehmen beruft sich auf eine Bereichsausnahme vom Vermögensanlagengesetz. Es gibt also keinen Prospekt. Ist das erlaubt?
Iwanow: Formal ja – bei maximal 20 Anlegern kann man sich auf eine Prospektausnahme berufen. Aber das heißt auch: Kein geprüfter Geschäftsbericht, keine transparente Darstellung der Risiken, keine Kontrolle durch die BaFin. Aus Anlegersicht ist das ein Freifahrtschein für Intransparenz.
Frage: In der Mitteilung steht, es gebe „keine Anlaufverluste“ und eine „verhandelbare Dividende“. Ist das nicht fair?
Iwanow: Das ist Marketing. Die Dividende steht unter dem Vorbehalt von Gewinnen, die es vielleicht gar nicht geben wird. Eine „verhandelbare Dividende“ klingt schön – aber in der Realität ist sie wertlos, wenn das Unternehmen keine Erträge erwirtschaftet. Und die Behauptung „keine Anlaufverluste“ ist fragwürdig – jedes Start-up oder Kaufprojekt trägt Anfangskosten. Wer das Gegenteil behauptet, sollte ganz genau geprüft werden.
Frage: Und was sagen Sie zur Mindestlaufzeit von sieben Jahren?
Iwanow: Das ist aus meiner Sicht extrem investorenfeindlich. Die Kombination aus langer Bindung und Kündigungsfrist von zwei Jahren zum Geschäftsjahresende bedeutet: Wer heute kündigt, ist eventuell erst in 34 Monaten draußen – wenn überhaupt. Und ob dann noch Geld da ist, steht auf einem anderen Blatt.
Frage: Wie bewerten Sie die Seriosität solcher Angebote generell – besonders, wenn Dutzende Firmen ähnliche Genussrechte anbieten?
Iwanow: Es gibt eine regelrechte Schwemme von Kleinstemittenten, die mit Renditen ab 4 % werben, aber keinerlei belastbare Zahlen liefern. Wenn auf der Website oder im Exposé steht: „Dies ist kein Angebot, sondern ein Beispiel“, dann ist das eine elegante Rechtsschutzklausel, um rechtlich möglichst wenig angreifbar zu sein – aber für Anleger ein Alarmsignal.
Frage: Viele Unternehmen stammen aus völlig unterschiedlichen Branchen – von Flüssigtee bis Wasserstoffbussen. Ist das nicht ein Zeichen von Innovationskraft?
Iwanow: Nicht zwangsläufig. Häufig sind das kleine oder neu gegründete Firmen, die sich mit Anlegerkapital finanzieren wollen, weil sie von Banken kein Geld bekommen. Und das hat Gründe. Ein Investment dort ist keine Beteiligung an einem etablierten Unternehmen, sondern eine Spekulation mit erhöhtem Risiko.
Frage: Was raten Sie Anlegern, die solche Beteiligungen in Betracht ziehen?
Iwanow: Ich rate zur extremen Vorsicht. Wenn kein Prospekt vorliegt, keine Wirtschaftsprüfung erfolgt ist und kein klarer Geschäftsverlauf erkennbar ist, dann ist das kein Investment, sondern eine Hochrisikowette. Wer unbedingt investieren möchte, sollte sich vorher anwaltlich oder bei der Verbraucherzentrale beraten lassen – und niemals mehr investieren, als er bereit ist, komplett zu verlieren.
Frage: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Iwanow.
Michael Iwanow: Gern geschehen – und ich hoffe, dass viele Anleger ihre Entscheidungen nicht von Werbeversprechen, sondern von harter Faktenprüfung abhängig machen.
Tipp für Anleger:
Wer solche Beteiligungsangebote erhält, sollte fragen:
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Gibt es einen geprüften Jahresabschluss?
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Wer haftet im Schadensfall?
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Ist das Geschäftsmodell nachvollziehbar?
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Gibt es realistische Ertragsprognosen?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit „nein“ beantworten, ist Abstand halten die beste Anlageentscheidung.
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