Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Cube Asset 25 GmbH & Co. KG erste Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70b IN 11/26 geführt.
Wie aus dem gerichtlichen Beschluss hervorgeht, wurde am 18. Mai 2026 Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt aus Köln zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Gesellschaft mit Sitz in Leverkusen wird gesetzlich durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Cube Investment Management II GmbH, vertreten. Geschäftsführer sind Bernd Hütter und Jean-Marc Fey.
Das Gericht ordnete an, dass Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem dürfen Schuldner der Gesellschaft offene Zahlungen nicht mehr direkt an das Unternehmen leisten. Eingehende Gelder sollen ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden.
Mit den Maßnahmen will das Gericht sicherstellen, dass vorhandene Vermögenswerte gesichert und mögliche Benachteiligungen von Gläubigern verhindert werden.
Ob das Verfahren in ein reguläres Insolvenzverfahren übergeht, ist derzeit noch offen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun zunächst die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen.
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