Am 31. Juli 2025 um 11:00 Uhr verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über einen sehr alten Streit: Hat die Billigfluglinie Ryanair am Flughafen Frankfurt-Hahn unzulässige Vorteile erhalten?
Worum geht es?
Die große deutsche Fluggesellschaft Lufthansa klagt gegen den Flughafen Frankfurt-Hahn. Sie sagt: Ryanair hat dort Sonderkonditionen bekommen, die nicht erlaubt waren. Das war zum Beispiel:
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Günstigere Start- und Landegebühren
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Zuschüsse für Werbung und Marketing
Diese Vorteile wurden Ryanair laut Lufthansa in Verträgen zwischen 1999 und 2005 gewährt. Lufthansa meint: Das war eine Art staatliche Beihilfe, weil der Flughafen damals unter anderem dem Bundesland Rheinland-Pfalz gehörte. Und solche Beihilfen müssen in der EU vorher genehmigt werden.
Was ist seitdem passiert?
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Lufthansa hat 2006 geklagt.
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Mehrere Gerichte haben sich schon mit dem Fall beschäftigt.
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Auch der Europäische Gerichtshof war beteiligt.
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Inzwischen ist der Flughafen insolvent (pleite), und Lufthansa klagt nun gegen den Insolvenzverwalter.
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Lufthansa will, dass Ryanair das Geld zurückzahlt – an den Flughafen bzw. dessen Insolvenzmasse.
Was sagt das Gericht bisher?
Die Gerichte sagen:
Es ist nicht eindeutig, ob Ryanair wirklich unerlaubte Vorteile bekommen hat.
Ein Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2014 meinte: Einige Vorteile waren erlaubt, andere nicht so klar.
Aber: Die Rückforderungen könnten inzwischen verjährt sein. Und solange der EU-Beschluss gültig ist, darf ein deutsches Gericht dem nicht einfach widersprechen.
Was passiert jetzt beim Bundesgerichtshof?
Am 31. Juli prüft der Bundesgerichtshof, ob Lufthansa doch noch Geld zurückfordern kann – obwohl der Fall schon so alt ist.
Es geht dabei nicht nur um Lufthansa und Ryanair. Es geht auch um die Frage, wie fair der Wettbewerb zwischen Fluggesellschaften sein muss – und ob Behörden und Flughäfen einzelne Airlines bevorzugen dürfen, wenn sie z. B. Werbegeld geben oder Gebühren erlassen.
Warum ist das wichtig?
Dieses Urteil kann wichtige Regeln für die Zukunft setzen – für Flughäfen, Fluggesellschaften und auch andere Unternehmen, die mit dem Staat zu tun haben.
Hinweis für Interessierte:
Der Fall wird unter dem Aktenzeichen I ZR 72/23 verhandelt. Eine Entscheidung wird nicht sofort erwartet, sondern einige Wochen später schriftlich veröffentlicht.
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