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Future Business KG a.A.-Fristverlängerung

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KG a.A., Lene-Glatzer-Straße 23, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 18735
vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Jörg Biehl erging am 08.01.2015 nachfolgende Entscheidung:

Die Frist zur Erhebung der Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen wird verlängert bis zum 19.02.2015.

Gründe

Mit der ursprünglichen Terminsbestimmung durch das Gericht betrug der Zeitraum zwischen Berichtstermin und Ablauf der Prüfungsfrist zum Widerspruch gegen die angemeldeten Forderungen nahezu 2 Monate.

Diese Frist hat sich durch die neuerlich notwendig gewordene Verlegung des Berichtstermins erheblich verkürzt.

Da den Beteiligten eine angemessene Zeit zur Prüfung der Einlegung von Widersprüchen zu gewähren ist, war die Frist neu zu bestimmen.

554 IN 2257/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 09.01.2015

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