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FiNet AG- keine gute Bilanz über die man dann auf der Hauptversammlung zu reden haben wird

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FiNet Financial Services Network Aktiengesellschaft

Marburg

Sehr geehrter FiNet-Aktionär,

wir laden Sie ein zur

Ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, 28. August 2018, 14.00 Uhr,
in den Büroräumen der FiNet AG, Forum Marburg, Neue Kasseler Str. 62 C-E, 35039 Marburg.

Zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. – im Fall des Berichts des Aufsichtsrats – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der FiNet Financial Services Network AG („FiNet AG“), Neue Kasseler Str. 62 C-E, 35039 Marburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt sowie über die Internetseite (www.finet.de, dort unter: Unternehmen/Investor Relation) zugänglich.

2.

Vortrag des Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2017 auf neue Rechnung

Vorstand und Aufsichtsrat berichten, dass der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 483.756,59 mit dem Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von EUR 791.570,38 zu verrechnen ist, so dass ein Bilanzverlust in Höhe von EUR 1.275.326,97 verbleibt.

Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 2 keinen Beschluss zu fassen, da der Bilanzverlust automatisch als Verlustvortrag übergeht.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 der FiNet AG

Die FiNet AG ist eine sog. mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB), deren Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen ist (§ 316 HGB). Der Abschlussprüfer ist deshalb für das Geschäftsjahr 2018 durch Beschluss der Hauptversammlung zu bestellen (§ 119 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Der Prüfungsauftrag wird dem Abschlussprüfer unverzüglich nach dem Beschluss der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat erteilt (§ 318 Abs. 1 S. 4 HGB).

Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor zu beschließen, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mendelssohnstraße 87, 60325 Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2018 zum Abschlussprüfer zu bestellen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Marburg, den 20. Juli 2018

FiNet AG

Der Vorstand

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