Wer beim Blick aufs Konto plötzlich eine Überweisung über nur einen Cent entdeckt, reibt sich zunächst verwundert die Augen. Noch größer wird die Überraschung, wenn der Absender ein Inkassobüro ist und im Verwendungszweck ein Aktenzeichen oder eine Telefonnummer auftaucht. Was wie ein technischer Fehler wirkt, ist in vielen Fällen durchaus beabsichtigt.
Inkassounternehmen nutzen solche Mini-Überweisungen, um Schuldner auf offene Forderungen aufmerksam zu machen oder aktuelle Kontodaten zu überprüfen. Da Banküberweisungen meist zuverlässig zugestellt werden, gilt die Methode als wirksamer Weg, Personen zu erreichen, die auf Briefe oder andere Kontaktversuche nicht reagieren.
Verbraucherschützer und Datenschützer sehen die Praxis jedoch kritisch. Sie bemängeln, dass Betroffene oft nicht nachvollziehen können, warum ihre Kontodaten vorliegen und zu welchem Zweck die Überweisung erfolgt. Zudem könne bereits die unerwartete Kontaktaufnahme durch ein Inkassobüro Verunsicherung auslösen – insbesondere dann, wenn die angebliche Forderung unbekannt ist.
Wer eine solche Gutschrift erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren. Der eine Cent verpflichtet zu nichts und muss selbstverständlich nicht zurücküberwiesen werden. Wichtig ist jedoch, das angegebene Aktenzeichen zu prüfen und gegebenenfalls beim Inkassobüro nachzufragen, worum es konkret geht. Betroffene sollten sich dabei nicht unter Druck setzen lassen und mögliche Forderungen erst nach sorgfältiger Prüfung anerkennen.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Forderung unklar erscheint oder Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen. In solchen Fällen können Verbraucherzentralen oder rechtliche Beratungsstellen helfen, die Situation einzuordnen. Denn auch wenn der Betrag verschwindend gering ist: Hinter einem einzigen Cent kann mitunter eine deutlich größere Forderung stehen.
Kommentar hinterlassen