Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucher vor Angeboten auf der Internetseite alta-roc.de. Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber der Website ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte sowie Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten.
Besonders brisant: Die auf der Webseite genannten Unternehmen Altaroc Partners SAS sowie die Altaroc Partners SAS Zweigniederlassung Deutschland haben nach Angaben der BaFin keinerlei Verbindung zu der Internetseite oder den dort beworbenen Dienstleistungen. Die Aufsichtsbehörde geht daher von einem Fall des Identitätsmissbrauchs aus.
Unternehmen offenbar missbräuchlich genutzt
Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass die auf der Website verwendeten Unternehmensangaben den Eindruck einer Seriosität vermitteln könnten, tatsächlich aber keine Verbindung zu den genannten Gesellschaften besteht. Verbraucher sollten daher besondere Vorsicht walten lassen und keine Geschäfte über die Plattform abschließen.
Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Wertpapiergeschäfte, Kryptowerte-Dienstleistungen oder Zahlungsdienste anbieten möchte, benötigt hierfür grundsätzlich eine Zulassung der BaFin. Fehlt eine solche Erlaubnis, dürfen entsprechende Dienstleistungen nicht angeboten werden.
Ob ein Unternehmen über eine gültige Zulassung verfügt, können Verbraucher jederzeit über die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die Warnung wurde auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) veröffentlicht.
Vorsicht vor Finanzbetrug im Internet
Die BaFin weist gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern darauf hin, dass Betrüger zunehmend professionelle Internetauftritte nutzen, um Vertrauen zu schaffen und Anleger oder Kreditinteressenten zu täuschen.
Verbraucher sollten deshalb:
- die Zulassung eines Anbieters überprüfen,
- Unternehmensangaben kritisch hinterfragen,
- keine vorschnellen Zahlungen leisten,
- und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen.
BaFin empfiehlt sorgfältige Prüfung
Aktuelle Warnungen zu unerlaubt tätigen Unternehmen sowie Informationen zu typischen Betrugsmaschen veröffentlicht die BaFin regelmäßig in ihrer Rubrik „Finanzbetrug erkennen“. Die Behörde empfiehlt, sich vor jeder Geldanlage oder Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen umfassend über den Anbieter zu informieren.
Der aktuelle Fall zeigt erneut, dass Identitätsmissbrauch und professionell gestaltete Webseiten genutzt werden können, um Verbraucher in die Irre zu führen. Entsprechend sorgfältig sollten Angebote im Internet geprüft werden.
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