Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor den auf der Website velcal-group.com angebotenen Kreditgeschäften veröffentlicht. Nach Angaben der Finanzaufsicht bietet die dort auftretende „Velcal Group“ Bankgeschäfte an, ohne über die dafür in Deutschland erforderliche Erlaubnis zu verfügen.
Die BaFin weist darauf hin, dass Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten, grundsätzlich einer behördlichen Zulassung bedürfen. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde liegt für die Betreiber der genannten Internetseite keine entsprechende Erlaubnis vor.
Fehlende Zulassung als Warnsignal
Verbraucher sollten bei Kreditangeboten im Internet besondere Vorsicht walten lassen. Eine fehlende Zulassung durch die BaFin kann ein wichtiges Indiz dafür sein, dass ein Anbieter nicht berechtigt ist, entsprechende Finanzdienstleistungen in Deutschland zu erbringen.
Ob ein Unternehmen über eine gültige Erlaubnis verfügt, können Interessenten über die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die aktuelle Warnung basiert auf den Bestimmungen des § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Behörden warnen vor Internetbetrug
Die BaFin erinnert gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern regelmäßig daran, bei Finanz- und Kreditangeboten im Internet äußerst aufmerksam zu sein. Betrüger nutzen häufig professionell gestaltete Webseiten und vermeintlich attraktive Konditionen, um Verbraucher zu täuschen.
Vor einer Kreditaufnahme oder Geldanlage sollten Interessenten daher die Identität des Anbieters sorgfältig prüfen, unabhängige Informationen einholen und sich nicht von vermeintlich besonders günstigen Angeboten unter Druck setzen lassen.
Verbraucher sollten wachsam bleiben
Die BaFin empfiehlt, aktuelle Warnmeldungen der Finanzaufsicht regelmäßig zu verfolgen und sich über typische Betrugsmaschen im Finanzsektor zu informieren. Ziel ist es, finanzielle Schäden durch unseriöse oder unerlaubt tätige Anbieter frühzeitig zu verhindern.
Weitere Informationen und aktuelle Warnungen veröffentlicht die BaFin in ihrer Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ auf ihrer offiziellen Internetseite.
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